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   BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02   

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https://dejure.org/2002,2947
BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,2947)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2002 - 3 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,2947)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2002 - 3 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,2947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB
    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (rechtsstaatliche Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems; Gesamtbetrachtung; einzelne Verfahrensabschnitte; Ausgleich; Gesamtdauer)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Körperverletzung - Tateinheit - Verfahrensverzögerung - Rechtsfehler

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 170 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Verfahrensverzögerung infolge zeitweiser Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 219
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02
    Vielmehr ist ein solcher Verfahrensgang Ausfluß einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit

    Sie stellt somit - losgelöst von der Frage, ob die ihr zugrunde liegenden Erwägungen seinerzeit zutreffend waren - keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung dar (vgl. BGH, 18.04.2002, 3 StR 79/02, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Dies hat der Senat vorliegend bejaht, wobei neben dem Zeitablauf von mehr als fünfzehn Monaten bis zur Vorlage der Akten ergänzend zu berücksichtigen war (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 2897 ff.; BGH NStZ-RR 2002, 219), dass die Tat nunmehr annähernd drei Jahre zurück liegt, was in Anbetracht des Tatvorwurfs - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - eine gemessen an anderen gleichartigen Verfahren durchaus außergewöhnlich lange Gesamtdauer darstellt.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19

    Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten

    So sind die zwölf Monate zwischen dem 18. Februar 2010 und dem 10. Februar 2011, in denen das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt war, nicht einzubeziehen, da in diesem Zeitraum aufgrund der Einstellung - zu Recht - keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 3 StR 79/02 Rn. 2, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 14, zur Ablehnung einer Verfahrensverzögerung bei Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und nachfolgender Anklageerhebung erst im Laufe eines Klageerzwingungsverfahrens).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Dies hat der Senat vorliegend bejaht, wobei neben dem Zeitablauf von mehr als fünfzehn Monaten bis zur Vorlage der Akten ergänzend zu berücksichtigen war (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 2897 ff.; BGH NStZ-RR 2002, 219), dass die Tat nunmehr annähernd drei Jahre zurück liegt, was in Anbetracht des Tatvorwurfs - fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - eine gemessen an anderen gleichartigen Verfahren durchaus außergewöhnlich lange Gesamtdauer darstellt.
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 238/03

    Strafzumessung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren:

    Dennoch liegt bei weitem noch keine unangemessene Gesamtdauer des gegenständlichen Revisionsverfahrens vor (vgl. dazu BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 14; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 7a).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Die Zeiten, in denen das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt war, fließen nicht in die Verfahrensdauer ein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2002, Az. 3 StR 79/02; Beschluss vom 21. Dezember 2010, Az. 2 StR 344/10, jeweils in juris).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 69/09

    Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebots; Anrechnung von

    In dieser Zeit wurde aber das Ermittlungsverfahren (welches schließlich in die hier angefochtene Verurteilung mündete) gegen den Angeklagten gerade nicht geführt, so dass es hier auch nicht rechtsstaatswidrig verzögert worden sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 219).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 4 Ss OWi 634/07

    Nachholung rechtlichen Gehörs; Anhörungsrüge

    Auch kann sich die Begründung des Gerichts - entgegen der Auffassung des Betroffenen - im Rahmen eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO in der Bezugnahme der Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft erschöpfen, die gegebenenfalls um Hinweise und/oder Auslassungen zu ergänzen ist ( BGH NStZ 2001, 197; BGH NStZ-RR 2002, 219; 2002, 367, Meyer-Goßner, § 349 StPO Rn.20).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2001 - 2 Ss OWi 51/02   

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https://dejure.org/2001,26741
OLG Frankfurt, 13.11.2001 - 2 Ss OWi 51/02 (https://dejure.org/2001,26741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2001 - 2 Ss OWi 51/02 (https://dejure.org/2001,26741)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2001 - 2 Ss OWi 51/02 (https://dejure.org/2001,26741)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 08.11.2018 - 3 Ss OWi 190/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld; Beschlussverfahren; Sachrüge;

    Der Grundsatz, dass das Rechtsbeschwerdegericht an die im Urteil getroffenen Feststellungen zur Schuld- und Rechtsfolgenfrage gebunden ist, gilt im Beschlussverfahren nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2016 - III-4 RBs 320/15 - juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. November 2001 - 2 Ss OWi 51/02 -, NStZ-RR 2002, 219; KK/OWiG-Senge, 5. Aufl., § 72 Rn. 58 und Rn. 76).
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 4 RBs 320/15

    13.200 Euro Geldbuße für das Einschmuggeln von Bargeld

    Die Regel, dass das Rechtsbeschwerdegericht an die im Urteil getroffenen Feststellungen zur Rechtsfolgenfrage (bereits der Einspruch war auf die Bußgeldbemessung beschränkt worden) gebunden ist, gilt hier nicht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 219; Senge in: KK-OWiG, 4. Aufl., § 72 Rdn. 58).
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