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   KG, 23.09.2001 - (3) Ss 198/01 (80/01)   

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https://dejure.org/2001,12468
KG, 23.09.2001 - (3) Ss 198/01 (80/01) (https://dejure.org/2001,12468)
KG, Entscheidung vom 23.09.2001 - (3) Ss 198/01 (80/01) (https://dejure.org/2001,12468)
KG, Entscheidung vom 23. September 2001 - (3) Ss 198/01 (80/01) (https://dejure.org/2001,12468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1 § 55 Abs. 2
    Strafbarkeit der Nichtbeachtung einer Ausweisungsverfügung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auch kann sich das Bayerische Oberste Landesgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen, die im Anschluss an die von dem Beschwerdeführer für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 111, 62 ff.) getroffen worden ist und gleichwohl an der Annahme einer Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG festgehalten hat (vgl. NStZ-RR 2001, S. 57; ebenso KG, NStZ-RR 2002, S. 220).
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Bei dem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 469; OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490; a. A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 58 f.).

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt nicht in dem Verweilen in der Bundesrepublik, sondern in dem Unterlassen der rechtlich gebotenen Ausreise oder der Bemühung um eine Legalisierung des Aufenthalts (OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; ders. NStZ 2003, 489, 490).

    Daß der Ausländer sich in solchen Fällen mit einer freiwilligen Ausreise schon aus diesem prozeduralen Grund der Möglichkeit einer aussichtsreichen Berufung auf ein Recht auf Duldung begeben würde (vgl. KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221), steht dem nicht entgegen.

    Dieses erfaßt gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 auch die Fälle der freiwilligen Rückkehr, die über das dort geregelte Listenverfahren abgewickelt werden (vgl. KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221).

  • VerfGH Berlin, 31.01.2003 - VerfGH 34/00

    Verletzung des Anspruch auf Gewährleistung vorläufigen effektiven

    Bei Unterlassungsdelikten ist zu prüfen, ob die Strafbarkeit nicht unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit des Handelns ausgeschlossen ist, wobei es für den Fall, dass die Zumutbarkeit normgemäßen Handelns verneint wird, auf sich beruhen kann, ob die Unzumutbarkeit Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld ausschließt (OLG Frankfurt, Urteil vom 21. August 1987 - 1 Ss 488/86 - StV 1988, 301 ; Kammergericht, Urteil vom 15. Januar 1998 - 1 Ss 113/97 - StV 1999, 95 sowie Beschluss vom 23. September 2001 - Ss 198/01 - NStZ-RR 2002, 220 ; Lenckner in: Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, Vorbem. §§ 32 ff. Rn. 125).
  • OLG Hamburg, 06.02.2004 - II-112/03

    Keine Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung, wenn der

    Abweichend vom Wortlaut des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG hat das Bundesverfassungsgericht diesen Straftatbestand von Verfassungs wegen dahin einschränkend ausgelegt, dass ihm ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer nicht unterfällt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben sind (BVerfG in NStZ 2003, 488; dem folgend OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2003, 308; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 18. Juni 2003, Az.: I - 83/03; a.A. vor der Entscheidung des BVerfG die obergerichtliche Fachrechtsprechung, so KG in NStZ-RR 2002, 220; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 57).

    Ob damit für die Zeit nach Passverlust eine Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Ausreise nicht ausgeschlossen werden kann und ob diesen Kriterien in der vorliegenden Fallgestaltung strafrechtliche Relevanz wegen einer Unterlassungstäterschaft zukommt (str., ob positives Tun durch Verbleiben - so OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 57, 58 f - oder Unterlassen durch Nichtausreise - so KG in NStZ-RR 2002, 220, 221; allgemein zur normativen Betrachtung bei der Abgrenzung von Handeln und Unterlassen zuletzt BGH in NStZ 2003, 657), kann dahinstehen.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15

    Notwendige Feststellungen bei Straftat nach WaffG

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft hier das Kammergericht zitiert (KG NStZ-RR 2002, 220), überinterpretiert sie die Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 267 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O., § 267 Rdnr. 10; KG NStZ-RR 2002, 220), doch muss das Urteil Ausführungen über den Vorsatz enthalten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandserfordernisses fraglich erscheint (vgl. BGHSt 5, 143; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O.) und es nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden kann.
  • OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss 7/05

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz

    Denn nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15.03.2001 (ABlEG Nr. L 81 vom 21.03.2001 - ab hier: EU-Visum VO), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2003 des Rates vom 6.03.2003, sind rumänische Staatsangehörige von der Visumspflicht nach Art. 1 Abs. 2 EU-Visum VO für einen Aufenthalt, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet, befreit (vgl. Verordnung (EG) Nr. 2414/2001 vom 7.12.2001 zur Änderung der EU-Visum VO [ABlEG Nr. L 327 vom 12.12.2001], in Kraft seit 01.01.2002; vgl. Anhang II der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von der Visumspflicht nach Art. 1 Abs. 2 befreit sind; vgl. zu Vorstehendem auch BayObLG, Urteil v. 10.12.2002, OLGSt AuslG § 3 Nr. 3; zu den weiteren Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG: KG NStZ-RR 2002, 220; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57 [59]; SenE v. 05.05.1994 - Ss 173/94 -.
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Rechtsprechung
   AG Landau/Pfalz, 20.02.2001 - Gs 12/01   

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https://dejure.org/2001,26953
AG Landau/Pfalz, 20.02.2001 - Gs 12/01 (https://dejure.org/2001,26953)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2001 - Gs 12/01 (https://dejure.org/2001,26953)
AG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - Gs 12/01 (https://dejure.org/2001,26953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16

    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen

    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15

    Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
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