Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 21.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02   

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https://dejure.org/2002,3338
OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 3 Ws 668/02 (https://dejure.org/2002,3338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68f Abs 2 StGB
    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Entfallens einer Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Hypothetische Rechtfertigung einer bedingten Entlassung ; Vorliegen positiver Lebensumstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1994 - 1 Ws 1008/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87

    Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
    Denn diese Voraussetzungen für eine günstige Sozialprognose sind weniger streng als die in § 68 f II StGB genannte Erwartung (vgl. KG, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Düsseldorf, wistra 00, 314; Tröndle/Fischer, § 68 f Rn 7, Hörn, in: L-K, StGB, 11. Aufl., § 68f Rn 10).
  • OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 Ws 208/16

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Dauer der Führungsaufsicht;

    Das Entfallen der Maßregel kann gemäß § 68f Abs. 2 StGB angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei eine solche Anordnung Ausnahmecharakter hat und nur dann getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, was eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senat, 2 Ws 262-264/15 v. 29.6.2015; 2 Ws 332/14 v. 10.7.2014; OLG Köln, 2 Ws 197/12 v. 13.4.2012 - juris; KG Berlin, 5 Ws 389/05 v. 31.08.2005 - NStZ 2006, 580 ; OLG Frankfurt, 3 Ws 668/02 v. 02.07.2002 - NStZ-RR 2002, 283 ; OLG Düsseldorf, 1 Ws 189/00 v. 08.03.2000 - NStZ-RR 2000, 347 ).
  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356, OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302; Beschluß vom 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, daß die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG aaO und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 2 Ws 39/10

    Weisung, Alkoholkontrolle, Drogenkontrolle, Führungsaufsicht

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283;OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. a.a.O; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296).
  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283, OLG Düsseldorf, StV 1995, 539, OLG Hamm, NZV 2010, 635).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur in Betracht kommt, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2011 - 2 Ws 327/10 - m.w.N., Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 2 Ws 301/10 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ws 283/10; Thüring. OLG, NStZ-RR 2010, 189 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 283; KG, JR 1988, 295 (296); OLG Düsseldorf, StV 1995, 539; …
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
  • OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09

    Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht

    Eine Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB, dass die Führungsaufsicht entfalle, hat Ausnahmecharakter; sie kommt in der Regel nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzuges Umstände eingetreten sind die eine Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt hätten, eine solche aber entweder aus Zeitgründen oder wegen fehlender Einwilligung des Verurteilten nicht (mehr) beschlossen werden konnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; std.
  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 496/07

    Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist;

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG JR 1993, 301, 302) anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt a.M. OLG Düsseldorf StV 1995, 539; MDR 1990, 356; KG a.a.O. und JR 1988, 295, 296); selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache auf Grund einer günstigen Prognose gem. § 57 Abs. 1, Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf wistra 2000, 314 = NStZ-RR 2000, 347, 348).
  • KG, 13.09.2013 - 2 Ws 445/13

    Führungsaufsicht bei Verurteilten mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283-LS; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 - std. Rspr.) anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539; Senat aaO).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    In der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283 Ls; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; Senat JR 1993, 301; std. Rspr.) ist allgemein anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Köln NStZ 2011, 162; OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Düsseldorf StV 1995, 539, MDR 1990, 356; Senat NStZ-RR 2005, 42 und JR 1988, 295, Schneider in LK, StGB 12. Aufl., § 68f Rdn. 20).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Voraussetzungen für das Entfallen von Führungsaufsicht; Abstinenzweisung

  • KG, 15.08.2003 - 5 Ws 447/03

    Wegfall oder Verkürzung von Führungsaufsicht: Vollständige Vollstreckung einer

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

  • KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15

    Führungsaufsicht; Verbot, ein KFZ zu führen

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12

    Voraussetzungen der gesetzlichen Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 4 Ws 498/07

    Führungsaufsicht; Weisungen; Wohnsitzanordnung; keine Einhaltung der Frist;

  • OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6424
OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Maßregelvollzug; Kein unbeschränkter Anspruch eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen; Schutz der Allgemeinheit als entgegenstehender öffentlicher Belang; Keine selbständige Anfechtbarkeit von Handlungen der ...

  • Judicialis

    StGB § 109; ; StGB § 63; ; UBG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StGB § 109 § 63; UBG § 15 Abs. 3
    Zum Umfang des Rechts einer im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Für den Bereich des privatrechtlichen Behandlungsverhältnisses hat die Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1999, 1777) - den Ärzten gerade im Rahmen der Psychiatrie und Psychotherapie einen "therapeutischen Vorbehalt" (vgl. hierzu auch Deutsch NJW 1980, 1305) zugestanden.

    Im Rahmen privatrechtlicher Behandlungsverhältnisse steht die verfassungsrechtlich anerkannte ärzliche Entscheidungskompetenz (BVerfG NJW 1999, 1777) einem unbeschränkten Einsichtsrecht entgegen.

    Entgegenstehende Gründe sind vielmehr nach Art und Richtung nachvollziehbar zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (BVerfG NJW 1999, 1777; BGHZ 106, 146, 150).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Das Einsichtsrecht bezieht sich regelmäßig nur auf Aufzeichnungen über objektive Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (BGHZ 85, 339, 341), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken.

    Die persönliche Einbeziehung des behandelnden Arztes wie auch dritter Personen spielt allgemein bei psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung, in der die notwendig erachtete Einflussnahme auf die geistig-seelische Person des Patienten den Schwerpunkt der Behandlung bildet, eine besondere Rolle, so dass subjektive Beurteilungselemente in den Vordergrund treten (BGHZ 85, 339, 342).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1984 - 10 S 2194/82

    Akteneinsicht in Krankenunterlagen psychisch Kranker; Rechtsweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Der Anspruch eines im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen ergibt sich aber, ohne dass es einer ausdrücklichen Regelung bedarf, aus einem ungeschriebenen Nebenanspruch aus dem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverhältnis (VGH Baden-Württemberg VersR 1985, 373).

    Der Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen kann vielmehr nur grundsätzlich, d.h. unter dem Vorbehalt gewährt werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht des Untergebrachten gleichwertige Rechtsgüter Dritter oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die zu wahren das Grundgesetz gebietet oder zumindest voraussetzt (VGH Baden-Württemberg VersR 1985, 373, 375).

  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 1 Vollz (Ws) 1/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    In dem Spannungsfeld zwischen dem aus dem Bestreben um weitgehenden Erhalt bzw. Wiedererhalt seiner Freiheitsrechte resultierenden Interesse des Untergebrachten an einer breiten Palette möglichst weitgehender Vollzugslockerungen einerseits und dem Interesse der Bevölkerung an einem wirksamen Schutz auch ihrer Grund- und Freiheitsrechte vor Übergriffen aus dem Kreis der im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten andererseits darf im Konfliktsbereich die Lösung nicht durch eine auch nur zeitweilige Zuweisung eines erhöhten Risikos an die Bevölkerung gesucht werden, deren Schutz mit der Maßregel ebenso bezweckt wird (OLG Hamm NStZ 1995, 358).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Entgegenstehende Gründe sind vielmehr nach Art und Richtung nachvollziehbar zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (BVerfG NJW 1999, 1777; BGHZ 106, 146, 150).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 3 Ws 262/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Unterläge die Entscheidung, ob die - erweitert - geführten Krankenakten entgegen anzuerkennender ärztlicher Vorbehalte bzw. Geheimhaltungsinteressen dem Untergebrachten mitgeteilt werden, ausschließlich der Beurteilung durch den Verteidiger, so wäre der Verzicht des Arztes bzw. Therapeuten auf die im Interesse des Patienten wichtige Anfertigung schriftlicher Unterlagen unweigerlich die Folge (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1989, 198).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Hierzu gehört die Mitteilung der herangezogenen und ausgewerteten Erkenntnismittel sowie der hierdurch erlangten Informationen, soweit diese nicht aktenkundig und daher dem Gericht bekannt sind (KG NStZ 1999, 319).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Das prozessuale Begehren des Untergebrachten auf Verpflichtung der Anstalt, seiner Verteidigerin Einsicht in seine vollständigen Krankenakten zu gewähren (I. 1. b.), das als allgemeine Leistungsklage einzustufen ist (BVerwGE 82, 45 = StV 1989, 445 = NJW 1989, 2960 = R&P 1989, 114), ist nicht begründet, da es an einer Anspruchsvoraussetzung für ein eigenständiges unumschränktes Einsichtsrecht eines Verteidigers in die Gesundheitsakten der Maßregelvollzugsanstalt fehlt.
  • OLG Celle, 03.02.1982 - 3 Ws 378/81

    Gewährung der Einsicht in Gefangenenpersonalakten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Die Entscheidung über den erhobenen Anspruch auf Einsichtnahme in die - gesamten - Krankenakten durch die Verteidigerin hat Verwaltungscharakter und ist nach §§ 109 ff. StVollzG gerichtlich angreifbar (OLG Celle NStZ 1982, 304; Weichert in AK-StVollzG 4. Aufl. § 185 Rdnr. 18; Volckart ebenda § 138 Rdnr. 30; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl. § 138 Rdnr. 2 und § 185 Rdnr. 7; Schmid in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdnr. 26; OLG Hamm NStZ 1993, 255).
  • OLG Hamm, 22.12.1992 - 1 Vollz (Ws) 89/92

    Vorlage der Gesundheitsakten; Gefangenenpersonalakten; Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Die Entscheidung über den erhobenen Anspruch auf Einsichtnahme in die - gesamten - Krankenakten durch die Verteidigerin hat Verwaltungscharakter und ist nach §§ 109 ff. StVollzG gerichtlich angreifbar (OLG Celle NStZ 1982, 304; Weichert in AK-StVollzG 4. Aufl. § 185 Rdnr. 18; Volckart ebenda § 138 Rdnr. 30; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl. § 138 Rdnr. 2 und § 185 Rdnr. 7; Schmid in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdnr. 26; OLG Hamm NStZ 1993, 255).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen

    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Was schließlich den Versagungsgrund der Gefährdung des Zwecks der Maßregel angeht, so besteht der Zweck einer Unterbringung gemäß § 63 StGB im Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten (Senat NStZ-RR 2002, 283, 285) bzw. vor auch in Zukunft gefährlichen Straftätern (LG Kleve, B. v. 12.2.2014, 181 StVK 31/12, bei juris, Rn. 89) oder allgemein in der Besserung und Sicherung des Untergebrachten (LG Freiburg StV 2005, 398).
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im

    Näheres zu der Entscheidung der Vollzugsbehörde hat die Kammer - entgegen den insoweit zu erfüllenden Anforderungen (vgl. nur OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 283, 285) - nicht dargelegt.
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