Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 28.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02   

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https://dejure.org/2002,3827
BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.1992 - 3 StR 522/91

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei zeitlichen Überschneidungen

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    Die vom Landgericht verhängte Strafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub;

    Auszug aus BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02
    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106), weil der Angeklagte mit der Nötigung der bislang unbeteiligten Zeugen F. und R. deren Willensbetätigungsfreiheit und damit ein neues Rechtsgut verletzte, um im Besitz der Beute zu bleiben.
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Denn nach den Urteilsfeststellungen ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gewahrsam an den vom Geschädigten v.        erpressten Wertgegenständen bereits endgültig gesichert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, NStZ 1984, 409; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 23. Februar 2005 - 1 StR 23/05, NStZ 2005, 387; vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 6; ferner MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 255 Rn. 12).
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

    Der Angeklagte verletzte mit der Nötigung der bisher unbeteiligten, ihn verfolgenden Zeugen, deren Willensbetätigungsfreiheit ein neues Rechtsgut, jedoch um in Besitz der Beute zu bleiben (vgl. Senat 27. August 2002 - 1 StR 287/02).
  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei

    Zudem wurde die noch vor Beendigung der räuberischen Erpressung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334) begangene Wegnahme des Pullovers von dem Entschluss des Angeklagten getragen, "aus der Wohnung des Ba. Wertgegenstände mitzunehmen" (UA S. 6; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 455/98, StraFo 1999, 100, 101; vom 12. August 1992, aaO).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28593
LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.05.2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94

    Gesetzliche Vermutung eines fehlenden Verschuldens bei Versäumung einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Die Unvollständigkeit betrifft auch einen wesentlichen Punkt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, WiStra 1995, 76; OLG Zweibrücken, VRs 88, 356).
  • BGH, 04.08.1955 - 2 StR 250/55
    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Nach dieser Vorschrift muss eine Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthalten, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein muss (Löwe-Rosenberg/Wendisch, StPO , 25. Auflage, § 45 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 45. Auflage, § 35 a Rdnr. 11; BGHSt 8, 105; BVerwG, NJW 1970, 484; OLG Hamburg, GA 1963, 348; OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470 ).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Die danach unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung steht der unterlassenen gleich und führt ebenfalls zur Anwendung des § 44 S. 2 StPO (BGHSt 30, 182, 185).
  • BVerwG, 14.11.1969 - II WDB 28.69
    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Nach dieser Vorschrift muss eine Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthalten, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein muss (Löwe-Rosenberg/Wendisch, StPO , 25. Auflage, § 45 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 45. Auflage, § 35 a Rdnr. 11; BGHSt 8, 105; BVerwG, NJW 1970, 484; OLG Hamburg, GA 1963, 348; OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470 ).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.1986 - 1 Ws 384/85
    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Nach dieser Vorschrift muss eine Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthalten, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein muss (Löwe-Rosenberg/Wendisch, StPO , 25. Auflage, § 45 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 45. Auflage, § 35 a Rdnr. 11; BGHSt 8, 105; BVerwG, NJW 1970, 484; OLG Hamburg, GA 1963, 348; OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470 ).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Auszug aus LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02
    Die Unvollständigkeit betrifft auch einen wesentlichen Punkt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, WiStra 1995, 76; OLG Zweibrücken, VRs 88, 356).
  • LG Dresden, 10.10.2016 - 3 Qs 79/16

    Strafbefehlsverfahren: Anforderungen an Einspruchsbelehrung

    Eine vollständige Belehrung erfordert indes auch den ausdrücklichen Hinweis, dass der Einspruch innerhalb der Frist bei dem Gericht eingegangen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 04.08.1955, 2 StR 250/55, BGHSt 8, 105ff; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.01.1986, 1 Ws 384/85, NStZ 1986, 470f; LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.05.2002, 8 Qs 108/02, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 35a RN 11; Löwe-Rosenberg, StPO, 26 Aufl., § 35a RN 22; Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 35a RN 9; Kleinknecht-Müller-Reitberger, StPO, § 35a RN 19; Münchener Kommentar, StPO, § 35a RN 17).
  • OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12

    Vermutung fehlenden Verschuldens bei mangelhafter Rechtsmittelbelehrung

    Da die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Landgerichts Siegen vom 21.09.2012 keine Belehrung darüber enthält, dass das Rechtsmittel bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist *beim Rechtsmittelgericht (*1) eingegangen sein muss, was aber erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1955, 1526; LG Saarbrücken NStZ-RR 2002, 334 m.w.N.), wird nach § 44 Abs. 2 S. 2 StPO vermutet, dass die Versäumung der Frist unverschuldet ist.
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