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   BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02   

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https://dejure.org/2002,4100
BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02 (https://dejure.org/2002,4100)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 StR 98/02 (https://dejure.org/2002,4100)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 StR 98/02 (https://dejure.org/2002,4100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Jugendgericht - Letztes Wort - Erziehungsberechtigter - Mutter - Jugendlicher - Beruhen - Verstoß - Anhörung

  • Judicialis

    JGG § 3; ; JGG § 67 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 302 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3; JGG § 67 Abs. 1
    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
    Dieses war ihr von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 1 m. Anm. Eisenberg JR 1997, 80).

    Der Verfahrensverstoß führt jedoch - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2; BGH NStZ 1999, 426).

  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
    Aufgrund des Hauptverhandlungsprotokolls und des Revisionsvorbringens, dem die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsgegenerklärung nicht entgegengetreten ist, geht der Senat davon aus, dass die Mutter im Sitzungssaal anwesend war (vgl. BGH NStZ 1999, 426).

    Der Verfahrensverstoß führt jedoch - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2; BGH NStZ 1999, 426).

  • BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

    Letztes Wort des gesetzlichen Vertreters von Amts wegen

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
    Der Verfahrensverstoß führt jedoch - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2; BGH NStZ 1999, 426).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95

    Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
    Dieses war ihr von Amts wegen und nicht nur auf Verlangen zu erteilen (BGHSt 21, 288, 289; BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 1 m. Anm. Eisenberg JR 1997, 80).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 263/01

    Erteilung des letzten Wortes des Erziehungsberechtigten; Beruhen (Teilweise

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 98/02
    Der Senat kann hingegen nicht völlig ausschließen, dass mögliche Ausführungen der Mutter des Angeklagten sich auf die Bemessung der an sich nicht unangemessenen Jugendstrafe ausgewirkt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 5 StR 263/01).
  • OLG Hamm, 24.10.2005 - 2 Ss 381/05

    letztes Wort; Erziehungsberechtigter; formelle Rüge; Verantwortungsreife;

    Diesen in jeder Hinsicht zutreffenden Ausführungen tritt der Senat bei und macht sie unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; 2000, 553; NStZ-RR 2002, 346; OLG Hamm NJW 1958, 34 f.; zuletzt Senat im Beschluss vom 14. Juli 2005, 2 Ss 172/05, http://www.burhoff.de) zum Gegenstand seiner Entscheidung.
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 629/17

    Recht des letzten Wortes (Verfahrensverstoß bei Entzug des letzten Wortes der

    Der Verfahrensverstoß führt jedoch - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, BGHSt 21, 288, 290; Beschlüsse vom 14. Mai 2002 - 5 StR 98/02, NStZ-RR 2002, 346; vom 7. Juni 2000 - 1 StR 226/00, BGHR JGG § 67 Erziehungsberechtigter 2; und vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98, NStZ 1999, 426).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 503/12

    Rechtsfehlerhafte Verweigerung des letzten Wortes an die erziehungsberechtigten

    Die Revision macht zutreffend geltend, dass das Landgericht nicht den erziehungsberechtigten Eltern des Angeklagten das ihnen von Amts wegen nach § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO zu gewährende letzte Wort (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 98/02, NStZ-RR 2002, 346 mwN) erteilt hat.
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