Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 14.06.2002 | BGH, 13.09.2002

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2002 - 2 ARs 276/02, 2 AR 142/02   

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https://dejure.org/2002,4561
BGH, 13.09.2002 - 2 ARs 276/02, 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,4561)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2002 - 2 ARs 276/02, 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,4561)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2002 - 2 ARs 276/02, 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,4561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Richterliche Anordnung - Örtliche Zuständigkeit - Telekommunikationsverbindung - Verbindungsnachweis - Eilanordnung - Gerichtsstandsbestimmung - Bundesgerichtshof - Auskunft - Niederlassung - Telekommunikationsdienst

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 100 g; ; StPO § 100 h; ; StPO § 162 Abs. 1; ; StPO § 100 h Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 100 g Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100 g Abs. 1 § 100 h Abs. 1 § 162 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei §§ 100 g, 100 h StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.12.2002 - 2 ARs 373/02

    Zuständigkeit für die Anordnung der Übermittlung von

    Zuständig ist hier das Amtsgericht X. Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach (Beschlüsse vom 6. September 2002 - 2 ARs 251/02, 2 ARs 252/02 - sowie vom 13. September 2002 - 2 ARs 276/02 -) ausgeführt hat, ergibt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts X aus § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 11.12.2002 - 2 ARs 372/02

    Zuständigkeit für die Anordnung der Übermittlung von

    Zuständig für die Entscheidung ist hier, wie der Senat in gleichgelagerten Sachen bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 6. September 2002 - 2 ARs 251/02 und 2 ARs 252/02 sowie vom 13. September 2002 - 2 ARs 276/02 -), das Amtsgericht Y. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts unterscheidet sich der Sachverhalt nicht grundsätzlich von den anderen Fällen, auch wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag zunächst beim Amtsgericht als dem für den Sitz der AG in W. zuständigen Amtsgericht gestellt hatte.
  • LG Ulm, 04.11.2004 - 2 Qs 2099/04

    Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten: Örtliche Zuständigkeit;

    Das angerufene Amtsgericht Ulm ist nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 06. September 2002 (2 ARs 252/02) und 13. September 2002 (2 ARs 276/02) für den Erlass solcher Beschlüsse nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO zuständig, soweit Auskunft von der ... beantragt wird, da die ... in ihrer Niederlassung ... eine Abteilung unterhält, welche die Feststellung und Abruf von Telekommunikationsdaten technisch umsetzt.
  • BGH, 11.12.2002 - 2 AR 202/02

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Zuständiges

    Zuständig für die Entscheidung ist hier, wie der Senat in gleichgelagerten Sachen bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 6. September 2002 - 2 ARs 251/02 und 2 ARs 252/02 sowie vom 13. September 2002 - 2 ARs 276/02 -), das Amtsgericht .
  • BGH, 11.12.2002 - 2 AR 203/02

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Zuständiges

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach (Beschlüsse vom 6. September 2002 - 2 ARs 251/02, 2 ARs 252/02 - sowie vom 13. September 2002 - 2 ARs 276/02 -) ausgeführt hat, ergibt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts aus § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 13.09.2002 - 2 AR 142/02

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Richterliche Anordnung - Antrag -

    2 ARs 276/02 2 AR 142/02.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5100
OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02 (https://dejure.org/2002,5100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 31 Ns 104 Js 2087/99
  • OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/2002, 5 Ss 191/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 601 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Andererseits ist es aber ausreichend, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet wird (BGHR StPO § 145 a Vollmacht 1).
  • OLG Koblenz, 27.05.1986 - 1 Ss 224/86

    Vollmacht; Zustellungen; Verteidiger; Mandant

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Seine Zustellungsermächtigung erlosch jedoch am 10. Oktober 2000, dem Tage, an dem er (aktenkundig) die Beendigung des Mandatsverhältnisses gegenüber dem Amtsgericht Ludwigsburg mitgeteilt hatte (OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1998 - 1 Ws 120/98 - zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 1 Ws 120/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
    Seine Zustellungsermächtigung erlosch jedoch am 10. Oktober 2000, dem Tage, an dem er (aktenkundig) die Beendigung des Mandatsverhältnisses gegenüber dem Amtsgericht Ludwigsburg mitgeteilt hatte (OLG Koblenz VRS 71, 203; OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1998 - 1 Ws 120/98 - zitiert nach Juris).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    Die Vollmacht war jedoch am 25. September 2019 entsprechend § 168 BGB wieder erloschen, als der Verteidiger dem Gericht mitteilte, dass er den Antragsteller nicht mehr vertrete (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08

    verspätete Revisionsbegründung; Doppelzustellung; Wirksamkeit einer

    Der Verteidiger hat also mit einer neuen Vollmacht seine Legitimation zur Entgegennahme von Zustellungen anzuzeigen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die - erneute - Strafprozessvollmacht nach

    Die Vollmacht war jedoch am 25. September 2019 entsprechend § 168 BGB wieder erloschen, als der Verteidiger dem Gericht mitteilte, dass er den Antragsteller nicht mehr vertrete (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2002 - 2 AR 142/02   

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https://dejure.org/2002,17434
BGH, 13.09.2002 - 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,17434)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2002 - 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,17434)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2002 - 2 AR 142/02 (https://dejure.org/2002,17434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Richterliche Anordnung - Antrag - Amtsgericht - Örtliche Zuständigkeit - Telekommunikationsverbindung - Verbindungsnachweis - Eilanordnung - Gerichtsstandsbestimmung - Bundesgerichtshof - Auskunft - Niederlassung - ...

  • Judicialis

    StPO § 14; ; StPO § 100 g; ; StPO § 100 h; ; StPO § 162 Abs. 1; ; StPO § 100 h Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 100 g Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2002 - 2 ARs 276/02

    Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 13.09.2002 - 2 AR 142/02
    2 ARs 276/02 2 AR 142/02.
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