Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.2001

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01   

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https://dejure.org/2001,4386
BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01 (https://dejure.org/2001,4386)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 2 StR 428/01 (https://dejure.org/2001,4386)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 2 StR 428/01 (https://dejure.org/2001,4386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Beschlussformel - In dubio pro - Versuch - Rücktritt vom unbeendeten Versuch - Rücktritt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 § 212 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Tötungsversuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
    Einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde nicht entgegenstehen, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; seit BGHSt 37, 5 f. st. Rspr.).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
    Ein solcher Umstand kann geeignet sein, die Vorstellung des Täters, alles zur Erreichung des gewollten Erfolges getan zu haben, zu erschüttern (BGH, Beschl. v. 29. August 1995 - 4 StR 474/95).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
    Nicht bedacht hat die Schwurgerichtskammer, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch dann ein unbeendeter Versuch in Betracht kommt, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber, sei es auch in Verkennung der tatsächlich eingetretenen Gefährdung, zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten absieht (BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 II Versuch, unbeendeter 24, 25, 27; BGH StV 1995, 462; 1997, 128).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 ff.).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 428/01
    Nicht bedacht hat die Schwurgerichtskammer, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch dann ein unbeendeter Versuch in Betracht kommt, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber, sei es auch in Verkennung der tatsächlich eingetretenen Gefährdung, zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten absieht (BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 II Versuch, unbeendeter 24, 25, 27; BGH StV 1995, 462; 1997, 128).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 501/16

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einer möglichen Korrektur des

    Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225 f.; 4 5 6 7 Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 f. und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335 f.).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).
  • BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts,

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (Senat, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt nämlich ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (vgl. BGHSt 36, 224; BGH NStZ-RR 2002, 73).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    a) Ein unbeendeter Versuch kommt auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seiner letzten Tathandlung den Eintritt des Taterfolgs zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne diesen doch nicht herbeiführen, und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Verwirklichung des Taterfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, aaO; vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 225; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335; und vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, aaO).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann ausdrücklicher Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Tatopfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; Urteile vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463; und vom 17. Juli 2014 - 4 StR 159/14, NStZ 2014, 569, 570).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Korrektur des Rücktrittshorizonts entwickelten Grundsätzen kommt ein unbeendeter Versuch auch dann in Betracht, wenn der Täter nach seinem Handeln den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, unmittelbar darauf aber zu der Annahme gelangt, sein bisheriges Tun könne den Erfolg doch nicht herbeiführen und er nunmehr von weiteren fortbestehenden Handlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung des Erfolges absieht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 StR 78/14, NStZ-RR 2015, 106 f.; Urteil vom 19. Juli 1987 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, - 7 - 224; Beschlüsse vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73 und vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2001 - 3 StR 320/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5678
BGH, 18.10.2001 - 3 StR 320/01 (https://dejure.org/2001,5678)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 StR 320/01 (https://dejure.org/2001,5678)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 320/01 (https://dejure.org/2001,5678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 261 StPO; § 16 StGB; § 17 StGB
    Einschränkung der Notwehr bei Notwehrprovokation; Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff (Beweiswürdigung; Tatnachverhalten); Irrtümer über Voraussetzungen und Umfang der Notwehr

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 18.10.2001 - 3 StR 320/01
    Sollte sich in der neuen Verhandlung nicht ausschließen lassen, daß der Angeklagte - entsprechend seiner Einlassung - seinem Bruder und A. die Messerstiche in einer Kampfeslage versetzte, in der er noch geschlagen und getreten wurde, so wird zu prüfen sein, ob die Rechtfertigung der Tat nicht mit Blick auf die Einschränkungen des Notwehrrechts bei provozierter Notwehrlage (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1 - 4, 6, 13) ausscheidet.
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