Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02, 2 Ws 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3690
OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02, 2 Ws 6/03 (https://dejure.org/2003,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 Ws 434/02, 2 Ws 6/03 (https://dejure.org/2003,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 Ws 434/02, 2 Ws 6/03 (https://dejure.org/2003,3690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung, Anforderungen an die Begründung, Verletzteneigenschaft, Prozesskostenhilfeantrag, Einhaltung der Fristen, Notanwalt

  • openjur.de
  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Strafprozessordnung (StPO); Erforderlicher Umfang der Begründung; Rückgriff auf Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ; Angabe zur Verletzteneigenschaft des Antragstellers; Verletzung der Unterhaltspflicht; Einhaltung der ...

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung, Anforderungen an die Begründung, Verletzteneigenschaft, Prozesskostenhilfeantrag, Einhaltung der Fristen, Notanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 03.12.1991 - 1 Ws 619/91

    Zulässigkeitsanforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Das Vorbringen in der Antragsschrift hat so vollständig zu sein, dass der Senat in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - und gegebenenfalls Beiakten sowie Anlagen - eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (OLG Hamm, NStZ 1992, 250; 3.Senat, Beschluss vom 15.Oktober 1996 in 3 Ws 511/96 OLG Hamm - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.) und zu beurteilen, ob der gegen die Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf zutrifft, sie habe als Institution der Rechtspflege durch die Einstellung des Verfahrens das Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO verletzt.

    Weiterhin muss der Antragsteller die Einhaltung der Fristen für die Vorschaltbeschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO im einzelnen darlegen (OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 22; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 113; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 172 Rn. 27).

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 2 Ws 41/00

    Begriff des Verletzten bei Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Bei der Begehung einer Straftat nach dieser Norm wird daher neben dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten nach der Rechtsprechung auch der Träger der Sozialhilfe oder ein anderer öffentlicher Versorgungsträger, der anstelle des eigentlich unterhaltsverpflichteten Täters den Unterhalt des gesetzlich Unterhaltsberechtigten mit öffentlichen Mitteln sicherstellt, als Verletzter angesehen (vgl. Senat, Beschluss vom 06. April 2000 in 2 Ws 41/2000 = Rpfleger 2000, 423; OLG Hamm, NJW 1958, 640).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ws 109/99

    Bestellung eines Beistands und Prozeßkostenhilfe für den Verletzten im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Falls der Gegenmeinung gefolgt wird, hätten die Antragsteller darlegen und glaubhaft machen müssen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen zur Übernahme des Mandats bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 23; Senatsbeschluss in NStZ-RR 2000, 244).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Eine solche Verweisung ist nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich bereits uneingeschränkt verständlichen Antragsvorbringens dienen; sie ist jedoch dann nicht zulässig, wenn erst durch Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstigen Schriftstücke die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1999 in 2 Ws 568/98 und vom 22. Oktober 1997 in 2 Ws 532/96; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf StV 1983, 498; OLG Koblenz OLGSt § 172 Nr. 15; KG OLGSt § 172 Nr. 28; KleinknechtlMeyerGoßner,a.a.0., § 172 Rdnr. 27 bis 31 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1983 - 1 Ws 335/83
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Eine solche Verweisung ist nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich bereits uneingeschränkt verständlichen Antragsvorbringens dienen; sie ist jedoch dann nicht zulässig, wenn erst durch Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstigen Schriftstücke die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1999 in 2 Ws 568/98 und vom 22. Oktober 1997 in 2 Ws 532/96; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf StV 1983, 498; OLG Koblenz OLGSt § 172 Nr. 15; KG OLGSt § 172 Nr. 28; KleinknechtlMeyerGoßner,a.a.0., § 172 Rdnr. 27 bis 31 jeweils m. w. N.).
  • KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Das Prozesskostenhilfegesuch muss danach zwar nicht den für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung geltenden strengen Anforderungen des § 172 Abs. 3 S. 1 StPO entsprechen, die Darstellung des Streitverhältnisses muss den Senat aber zumindest in groben Zügen unter Angabe der Beweismittel über den für strafbar erachteten Sachverhalt informieren, so dass ihm die vorläufige Prüfung ermöglicht wird, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. 5. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2000 in 5 Ws 119100 OLG Hamm sowie vom 11. April 2000 in 5 Ws 58/00 OLG Hamm; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ws 532/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Eine solche Verweisung ist nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich bereits uneingeschränkt verständlichen Antragsvorbringens dienen; sie ist jedoch dann nicht zulässig, wenn erst durch Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstigen Schriftstücke die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 1999 in 2 Ws 568/98 und vom 22. Oktober 1997 in 2 Ws 532/96; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf StV 1983, 498; OLG Koblenz OLGSt § 172 Nr. 15; KG OLGSt § 172 Nr. 28; KleinknechtlMeyerGoßner,a.a.0., § 172 Rdnr. 27 bis 31 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für deren behauptete Unrichtigkeit mitteilen, wobei jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich ist, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (BVerfG, NJW 1993, 382; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 172 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 780/99

    Begründung des Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Weiterhin muss der Antragsteller die Einhaltung der Fristen für die Vorschaltbeschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO im einzelnen darlegen (OLG Hamm NStZ 1992, 250; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 22; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, 113; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 172 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 18.05.1999 - 2 Ws 406/98

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02
    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2002 in 2 Ws 459/02, Beschlüsse vom 18. Mai 1999 in 2 Ws 406/98 und vom 22. Juni 1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie u.a. die Beschlüsse in 2 Ws 179/96 und 2 Ws 75/98), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
  • OLG Hamm, 18.04.1999 - 2 Ws 568/98

    Klageerzwinungsverfahren, Unzulässigkeit, allgemeine Voraussetzungen,

  • OLG Stuttgart, 02.08.1994 - 3 Ws 114/94

    Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

  • OLG Hamm, 22.06.1995 - 2 Ws 305/95
  • OLG Frankfurt, 16.12.1999 - 3 Ws 1107/99
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • OLG Köln, 23.04.2008 - 51 Zs 803/07

    Strafrecht; Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Deshalb hat der Antragsteller gemäß § 172 Abs. 3 StPO darzulegen und zu begründen, weshalb er als "Verletzter" i. S. von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zur Antragstellung befugt ist (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 116 (LS); OLG Koblenz wistra 1985, 83; SenE v. 10.09.2002 - 1 Zs 529/02 - SenE v. 11.03.2003 - 1 Zs 1749/02 - Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 172 Rdnr. 27 m. w. N.).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren

    Deshalb hat der Antragsteller gemäß § 172 Abs. 3 StPO darzulegen und zu begründen, weshalb er als "Verletzter" i. S. von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO zur Antragstellung befugt ist (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Hamm NStZ-RR 2003, 116 (LS); OLG Koblenz wistra 1985, 83; SenE v. 10.9.2002 - 1 Zs 529/02; SenE v. 11.3.2003 - 1 Zs 1749/02; Meyer-Goßner a. a. O. § 172 Rdnr. 27 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 2 Ws 251/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Begründung; Anforderungen

    Notwendig ist eine aus sich heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde, wobei die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für deren behauptete Unrichtigkeit mitteilen muss (zu vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, Rdnr. 27 zu § 172 m. w. N., OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 06.01.2003 - 2 Ws 434/02 und 6/03).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    2 Ws 434/02 2 Ws 6/03 .
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 2 Ws 312/04

    Klageerzwingungsverfahren; Prozesskostenhilfeantrag; Begründung; Bezugnahme;

    Eine Bezugnahme auf Anlagen ist bei einem Prozesskostenhilfeantrag jedenfalls dann unzulässig, wenn sie praktisch einem Hinweis bzw. einer Bezugnahme auf den Akteninhalt gleichkommt (ständige Rechtsprechung; vgl Senatsbeschluss vom 06. Januar 2003 in 2 Ws 434/02 und 60/03 und des hiesigen 5. Senats, Beschluss vom 25 Juli 2000 in 5 Ws 1191/01 sowie vom 11 April 2000 in 5 Ws 58/00; Meyer-Goßner, StPO, 47 Aufl., § 172 Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 2 Ws 323/04

    Klageerzwingungsverfahren; Prozesskostenhilfeantrag; Begründung; Bezugnahme;

    Eine Bezugnahme auf Anlagen ist bei einem Prozesskostenhilfeantrag jedenfalls dann unzulässig, wenn sie praktisch einem Hinweis bzw. einer Bezugnahme auf den Akteninhalt gleichkommt (ständige Rechtsprechung; vgl Senatsbeschluss vom 06. Januar 2003 in 2 Ws 434/02 und 60/03 und des hiesigen 5. Senats, Beschluss vom 25 Juli 2000 in 5 Ws 1191/01 sowie vom 11 April 2000 in 5 Ws 58/00; Meyer-Goßner, StPO, 47 Aufl., § 172 Rn. 21 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9416
OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02 (https://dejure.org/2002,9416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger Beschwerde mit ausländerrechtlichen Fragestellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mosbach - 1 Qs 53/02
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 116
  • StV 2003, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 07.12.1981 - 8 WF 75/81

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Der in der fehlenden funktionellen Zuständigkeit liegende Verfahrensmangel wird in der Beschwerdeinstanz ausgeglichen, da das Beschwerdeverfahren die uneingeschränkte Überprüfung der Erstentscheidung sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht ermöglicht und der Senat als Beschwerdegericht auch für die Entscheidung über einen Beschluss der Strafkammer gleichermaßen zuständig wäre (Senat B. v. 03.12.2002 - 3 Ws 292/02 - m. w. N.; OLG Karlsruhe Die Justiz 1982, 138; vgl. auch BGHSt 38, 312 ).
  • KG, 21.08.1991 - 4 Ws 129/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Da die Bestellung eines Verteidigers noch nach Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens etwa zur Teilnahme an der Beweisaufnahme nach § 369 StPO und zur Abgabe der Erklärung nach § 369 Abs. 4 StPO erfolgen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 364 a Rdnr. 3; Gössel in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 364 a Rdnr. 4) und das zu einer abschließenden Entscheidung über Zulässigkeit oder Begründetheit des Wiederaufnahmebegehrens führende Beschwerdeverfahren nach § 372 StPO als Teil des Wiederaufnahmeverfahrens anzusehen ist, findet die Vorschrift des § 364 a StPO auch auf die Verteidigerbestellung im Verfahren der sofortigen Beschwerde Anwendung (ebenso allerdings ohne Begründung: KG NStZ 1991, 593 ).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    Der in der fehlenden funktionellen Zuständigkeit liegende Verfahrensmangel wird in der Beschwerdeinstanz ausgeglichen, da das Beschwerdeverfahren die uneingeschränkte Überprüfung der Erstentscheidung sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht ermöglicht und der Senat als Beschwerdegericht auch für die Entscheidung über einen Beschluss der Strafkammer gleichermaßen zuständig wäre (Senat B. v. 03.12.2002 - 3 Ws 292/02 - m. w. N.; OLG Karlsruhe Die Justiz 1982, 138; vgl. auch BGHSt 38, 312 ).
  • BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72

    Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02
    § 372 Satz 1 StPO gilt insoweit nicht (BGH NJW 1976, 431).
  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2000 - 3 Ws 395/00; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2002 - 3 Ws 229/02; so auch Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O. § 48 Rn. 211).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Denn der Verfahrensmangel kann im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat an die Stelle der an sich zur Entscheidung berufenen Strafkammer tritt (vgl. Senat in NStZ-RR 2001, 111; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 116).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03

    Pflichtverteidigung: Erstrecken der Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
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