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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02   

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https://dejure.org/2003,2567
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 (https://dejure.org/2003,2567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB; § 244 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG
    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders schweren Falles des Diebstahles zum bewaffneten Diebstahl; Konkurrenzen); Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum; sichere Prognose der unmöglichen Nachreife)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag und Diebstahl bei Erstechen eines Kellners und späterer Mitnahme der Bedienungsgeldtasche durch einen jugendlichen Täter; Gewahrsam eines schwer Verletzten; Mitgewahrsam des abwesenden Lokalinhabers an den im Lokal befindlichen Sachen; Begründung der Ablehnung ...

  • Judicialis

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 243; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StGB § 243

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
    Kein Regel- Ausnahmeverhältnis zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186
  • StV 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00

    Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Der bloße Hinweis auf nicht näher beschriebene Aggressionen aus einer großen Gruppe heraus (vgl. allgemein zu "Gruppendynamik und Jugendstrafrecht" Hoffmann, StV 2001, 196 ff.) kann jedoch schwerwiegende Gewaltdelinquenz des Angeklagten nicht belegen.

    Dies ermöglicht dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Jugendkammer dabei von einem rechtlich zutreffenden Maßstab ausgegangen ist (vgl. zu alledem zusammenfassend BGH StV 2001, 181 f. m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Läge bewaffneter Diebstahl vor (vgl. III 3), würde § 243 StGB dahinter zurücktreten (BGHSt 33, 50, 53 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Dies stünde der strafschärfenden Berücksichtigung des Umstandes, daß zugleich ein Hilfloser bestohlen wurde, nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 4 StR 498/81 und vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76); das gesteigerte Unrecht eines bewaffnet begangenen Diebstahls steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht eines Diebstahls zum Nachteil eines Hilflosen (vgl. auch BGH b. Pfister NStZ-RR 2001, 365 m.N.).
  • BGH, 09.03.1977 - 3 StR 512/76

    Schuldspruch bei Zusammentreffen mehrerer Strafschärfungsgründe

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Dies stünde der strafschärfenden Berücksichtigung des Umstandes, daß zugleich ein Hilfloser bestohlen wurde, nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 4 StR 498/81 und vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76); das gesteigerte Unrecht eines bewaffnet begangenen Diebstahls steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht eines Diebstahls zum Nachteil eines Hilflosen (vgl. auch BGH b. Pfister NStZ-RR 2001, 365 m.N.).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 28/02

    Fehlerhafte Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Daher fällt es auch unter das Regelbeispiel, wenn der Täter eine von ihm selbst aus anderen Gründen herbeigeführte Hilflosigkeit des Opfers für einen auf Grund neuen Entschlusses begangenen Diebstahl ausnutzt (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2002 - 1 StR 28/02).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Darauf, daß dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, da der Strafausspruch schon auf die Revision des Angeklagten aufzuheben war (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; BGH VRS 50, 369, 370; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 9 jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Ein (großes) Küchenmesser fällt an sich unter § 244 - 14 - Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. BGHSt 43, 265, 269; BayObLG NJW 1999, 2535 f.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 244 Rdn. 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Ob es trotz seiner Beschädigungen (vgl. I 1 a) noch funktionsfähig war (vgl. Tröndle/Fischer aaO Rdn. 12 m.w.N.), bedarf tatrichterlicher Prüfung, ebenso die subjektiven Voraussetzungen von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2003, 12 f. m.N.).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    d) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BGH NJW 2002, 72 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02), ist Jugendstrafrecht auch dann unanwendbar, wenn der Heranwachsende zwar noch einem Jugendlichen gleich steht, er seine Entwicklung aber bereits abgeschlossen hat.
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
    Dies legt die Annahme, P. sei bei Beginn dieses Angriffs arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke gewesen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13 und 17 m. zahlr. N.) nicht nahe.
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01

    Verbindung; Diebstahl; Unterschlagung (Alleingewahrsam des Angestellten;

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 44/85

    Gewahrsam eines erheblich Verletzten

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Einer (etwaigen) Aufhebung des Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Angeklagten (§ 301 StPO) bedarf es nicht, da das Urteil insoweit bereits auf die Revisionen der Angeklagten aufzuheben war (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189 mwN).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

    Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen.

    Auch in ihrer Gesamtschau haben die genannten Gesichtspunkte jedenfalls nicht solches Gewicht, dass kein Raum mehr für die Ausübung des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten tatrichterlichen Ermessens (BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02) bestünde, sondern, wie die Jugendkammer meint, "zwingend" Jugendstrafrecht anzuwenden sei.

  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

    Der Täter muss das Werkzeug beim Diebstahl bei sich führen, d.h. in irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung der Wegnahme (BGH NStZ-RR 2003, 186, 188), wobei es ausreicht, wenn sich der Täter erst während der Tat oder sogar erst aus der Beute mit dem Werkzeug versieht (BGH NStZ 1985, 547; Tröndle-Fischer, a.a.O., Rz 13).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des

    Denn auch in den Fällen, in denen der Täter das Opfer in eine Falle lockt, hat die Rechtsprechung stets daran festgehalten, dass der Täter bereits in diesem Moment mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384, vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 (Rn. 32), und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    c) Im Übrigen ist kaum erkennbar, was hier - Streit; der tödliche Stich mit dem zuvor gezeigten Messer erfolgte von vorne; auch K. hatte ein Messer - noch tragfähig (innerpsychische) Arg- und darauf beruhend Wehrlosigkeit des Verstorbenen belegen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 188; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden

    Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Einer Aufhebung und Einstellung des Verfahrens, soweit der Angeklagte in zwei Fällen wegen Untreue verurteilt wurde, auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft bedarf es nicht, da - unabhängig davon, dass dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO) - das Urteil insoweit bereits auf die Revision des Angeklagten aufzuheben und das Verfahren einzustellen war (vgl. auch Senat, Urt. vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche

    Dem Tatrichter steht hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 f. mwN; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186 ff. und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289 f.).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Darauf, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in den Fällen II.A.2 und II.A.3 der Urteilsgründe auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nach dem diesbezüglichen Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NJW 2003, 2036, 2037; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189; vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 110, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384 mwN).
  • BGH, 13.06.2017 - 3 StR 494/16

    Keine tateinheitliche Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und

    Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass der sich aus dem gewerbsmäßigen Handeln des Angeklagten ergebende Erschwerungsgrund des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB hinter den Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB zurücktritt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. April 1970 - 2 StR 419/69, NJW 1970, 1279, 1280 (insoweit in BGHSt 23, 239 nicht veröffentlicht); vom 10. Oktober 1984 - 2 StR 470/84, BGHSt 33, 50, 53; Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 188).

    Die strafschärfende Berücksichtigung der gewerbsmäßigen Tatbegehung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, weil das gesteigerte Unrecht eines Wohnungseinbruchdiebstahls in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht des gewerbsmäßigen Diebstahls steht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 188 f.).

  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20

    Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von

  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08

    Tenorierung der Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 149/23

    Wegfall der Indizwirkung des besonders schweren Falles bei Hinzutreten eines

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3761
BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 2 StR 478/02 (https://dejure.org/2003,3761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; JGG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    JGG § 5 Abs. 3
    Jugendstrafe neben Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186
  • StV 2003, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Das Landgericht hat auf die Tat des zur Tatzeit 20 Jahre und drei Monate alten Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet (zur Anwendung von Jugendstrafrecht oder von allgemeinem Strafrecht bei einem heranwachsenden Gewalttäter mit schwerer dissozialer und emotionaler Persönlichkeitsstörung und daraus entstehenden Zweifeln an weiteren Entwicklungsfortschritten vgl. BGH NJW 2002, 73 = NStZ 2002, 204).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Auszug aus BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02
    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktion dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 294; NStZ-RR 2003, 186 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - [4] 1 Ss 29/11 [47/11] -).

    Eine solche Begründung ermöglicht dem Senat nicht die gebotene Überprüfung, ob der Tatrichter von einem rechtlich zutreffenden Maßstab ausgegangen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 186).

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem

    Angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch der Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 182; 2003, 186).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5562
BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 (https://dejure.org/2003,5562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen i.R.d. § 30 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Verbindung aufeinanderfolgender Teilakte durch Bandenhandel; Teilakt der unerlaubten Einfuhr; Eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit ; Beihilfe zur Einfuhr im Rahmen des Bandenhandels ; Täterschaftliche ...

  • Judicialis

    BtMG § 30a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 a; StGB § 52 Abs. 1
    Bewertungseinheit beim bandenmäßigen Handel und der Einfuhr von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so daß Tateinheit möglich ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03
    In den Fällen des § 30a BtMG verbindet der Bandenhandel die im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung, also auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Soweit die Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens bewertet wird, ändert sich dadurch das Tatunrecht nicht (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 200/00 - und Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen für die ersten beiden Transporte und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschluß vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Hinsichtlich des auf die Handelsmengen entfallenden Anteils der Betäubungsmittel kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19, und vom 6. November 2012 - 4 StR 440/12; vgl. zur Beihilfe BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03 mwN, NStZ-RR 2003, 186).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Denn der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln kommt neben einer Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101, 102; Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03, NStZ-RR 2003, 186 mwN).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 385/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit)

    Von der Änderung des Schuldspruchs bleiben der Ausspruch über die Einzelfreiheitsstrafen und auch der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt, weil das Tatunrecht unverändert bleibt (BGH, Urt. vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 - Beschl. vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und

    Das gilt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, auch, wenn im Rahmen des Bandenhandels Beihilfe zur Einfuhr geleistet wird (BGH NStZ-RR 2003, 186; Beschl. v. 14. August 1997 - 1 StR 376/97).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
    Dagegen kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr neben Beihilfe zum Bandenhandel ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 275/18

    Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht

    Als bloßer Teilakt geht die zugleich verwirklichte unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge insoweit im unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH NStZ-RR 2010, 216; BGH, Beschluss vom 6. November 2012, 4 StR 440/12, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 11. März 2003, 1 StR 50/03).
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