Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 03.02.2003

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   OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02   

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https://dejure.org/2003,7833
OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02 (https://dejure.org/2003,7833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02 (https://dejure.org/2003,7833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 (https://dejure.org/2003,7833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zustellung, Wirksamkeit, Begriff der Wohnung, Ersatzzustellung, Strafhaft, Untersuchungshaft, tatsächlicher Aufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Zustellung des Urteils an Untersuchungshaftgefangenen ; Begriff der Wohnung i.S.d. Zustellungsvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO); Wohnen des Zustellungsempfängers an der angegebenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; StPO § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 181; ZPO § 182; StPO § 44
    Zustellung, Wirksamkeit, Begriff der Wohnung, Ersatzzustellung, Strafhaft, Untersuchungshaft, tatsächlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 189
  • Rpfleger 2003, 377
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 1858 mit weiteren Nachweisen; OLG Karlsruhe StV 1985, 291; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 37 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen) kommt es für den Begriff der Wohnung im Sinne der in der StPO entsprechend anwendbaren Vorschriften der §§ 181, 182 ZPO entscheidend darauf an, ob der Zustellungsempfänger tatsächlich an der angegebenen Anschrift wohnt, insbesondere ob er in den Räumen wohnt und dort schläft (BGH, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.11.1961 - 3 Ss 1186/61
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02
    Anders als Strafhaft ist Untersuchungshaft nämlich nicht im Vorhinein berechenbar (so auch VGH Hessen FamRZ 1992, 831; OLG Hamm NJW 1962, 264).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 9 UE 627/91

    Ersatzzustellung bei längerer Abwesenheit des Zustellungsadressaten wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02
    Anders als Strafhaft ist Untersuchungshaft nämlich nicht im Vorhinein berechenbar (so auch VGH Hessen FamRZ 1992, 831; OLG Hamm NJW 1962, 264).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1984 - 13 W 144/84
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02
    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 1858 mit weiteren Nachweisen; OLG Karlsruhe StV 1985, 291; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 37 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen) kommt es für den Begriff der Wohnung im Sinne der in der StPO entsprechend anwendbaren Vorschriften der §§ 181, 182 ZPO entscheidend darauf an, ob der Zustellungsempfänger tatsächlich an der angegebenen Anschrift wohnt, insbesondere ob er in den Räumen wohnt und dort schläft (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02
    Dahinstehen kann damit auch, ob ggf. die schon nach nur einmonatiger Dauer der (Untersuchungs)Haft bewirkte Zustellung als unwirksam anzusehen ist (so BGH NJW 1951, 931 für die Strafhaft).
  • VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)

    Zum Vergleich der Haftdauer mit der Dauer des Jahresurlaubs im Falle einer zweimonatigen Haftdauer: BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, juris Rn. 14 ff., der die Frage, ob eine einmonatige Haft ausreicht, ausdrücklich offen lässt; ebenso offengelassen: OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, NStZ-RR 2003, 189; a.A. noch BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1951 - 2 StR 545/51 -, NJW 1951, 931.

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, NStZ-RR 2003, 189 und vom 13. November 1961 - 3 Ss 1186/61 -, BeckRS 9998, 115212; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 2 UE 627/91 -, BeckRS 2009, 34606; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - 1 Ws 1074/89 -, BeckRS 1989, 07727; ohne Begründung ebenfalls auf den Zeitraum bis zur Zustellung abstellend: OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn. 3; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2008 - 13 L 302/08.A -, juris Rn. 8.

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, NStZ-RR 2003, 189 zu 17 Tagen Untersuchungshaft; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 2 UE 627/91 -, BeckRS 2009, 34606 zu 22 Tagen Untersuchungshaft.

  • OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04

    Wirksame Ersatzzustellung in der Wohnung trotz längerer Inhaftierung des

    Hinzu kommt, dass bei den hier vom Angeklagten verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen und der anschließenden Untersuchungshaft die gesamte Dauer des Zwangsaufenthalts in der Justizvollzugsanstalt nicht von vornherein berechenbar war (so auch für den Fall der Untersuchungshaft OLG Hamm NStZ-RR 2003, 189 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

    Entscheidend ist also, ob der Angeklagte in den Räumen gewohnt und auch geschlafen hat (OLG Hamm NStZ-RR 2003, 189).
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 11 L 2288/10

    Wohnung eines Inhaftierten und Ersatz von Bestattungskosten bei Erbausschlagung

    Für den Fall der Untersuchungshaft ist dabei entscheidend darauf abzustellen, ob der Zustellungsempfänger noch eine fortdauernde persönliche Beziehung zu seiner Wohnung aufrechterhalten hat, wie zum Beispiel durch Kontakt zu den in der Wohnung Verbliebenen sowie die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Ss OWi 1090/02-, NStZ-RR 2003, 189).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 20 WF 130/20

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren gegen einen Schuldner in Untersuchungshaft

    Daran ändert die drei Tage zuvor begonnene Untersuchungshaft nichts, weil sich während einer so kurzen Abwesenheit der räumliche Mittelpunkt einer Person noch nicht an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2003, 377 - auch nach 17 Tagen noch nicht; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 178 ZPO, Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 D 115/16

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Löschung personenbezogener Daten

    9 Die Frage, ob gegenüber dem seit XX.XXXXXXXXXXXXXX in Untersuchungshaft befindlichen Antragsteller am 2. Dezember 2015 eine Zustellung des Widerspruchsbescheids - so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss - über dessen Wohnadresse bewirkt werden konnte (vgl. HessVGH, Beschl. v. 1. Juli 1991 - 9 UE 627/91 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, juris) oder eine wirksame Zustellung nur über die Justizvollzugsanstalt L...... (so im Fall des Antritts einer zweimonatigen Freiheitsstrafe: BGH, Urt. v. 24. November 1977 - II ZR 1/76 -, juris) hätte erfolgen dürfen, bedarf der Entscheidung in der Hauptsache.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2008 - 13 L 302/08

    Verfahrensrecht, offensichtlich unbegründet, vorläufiger Rechtsschutz

    vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 6. März 2003 - 2 Ss Owi 1090/02 -, VRS 104, 450.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02 (Vollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11152
OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02 (Vollz) (https://dejure.org/2003,11152)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.02.2003 - 1 Ws 380/02 (Vollz) (https://dejure.org/2003,11152)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 1 Ws 380/02 (Vollz) (https://dejure.org/2003,11152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines hauptamtlichen Bewährungshelfers und Gerichtshelfers auf Zutritt zu einer Justizvollzugsanstalt ; Absonderung eines Bewährungshelfers in einer Justizvollzugsanstalt; Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsklagen im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5 Satz 2; ; StVollzG § 24 Abs. 3; ; StVollzG § 84; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 115 Abs. 3; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG § 151 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsmittel eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gegen seine Durchsuchung beim Besuch eines Gefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02
    Insbesondere wird die Anordnung der Absondung eines Bewährungshelfers nicht dessen Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. hierzu - allerdings zur Absondung von Verteidigern - BVerfG, Vorprüfungsausschuss, ZfStrVO 1982, 377; BVerfG, NJW 1998, 296; OLG Nürnberg, StV 2002, 669).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02
    Nach übereinstimmender Auffassung von Rechtsprechung und Kommentarliteratur (vgl. OLG Hamm, MDR 1979, 428; Callies/Müller-Dietz, a. a. O., § 23 Rn. 6; AK-StVollzG Joester/Wegner, § 23 Rn. 8 ff.; Schwind/Böhm, StVollzG, § 24 Rn. 6), gehört der Antragsteller nicht zum Personenkreis nach § 24 Abs. 3 StVollzG.
  • OLG Nürnberg, 07.06.2001 - VAs 567/01

    Zulässigkeit von Kontrollen eines Rechtsanwalts bei Betreten einer

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02
    Insbesondere wird die Anordnung der Absondung eines Bewährungshelfers nicht dessen Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. hierzu - allerdings zur Absondung von Verteidigern - BVerfG, Vorprüfungsausschuss, ZfStrVO 1982, 377; BVerfG, NJW 1998, 296; OLG Nürnberg, StV 2002, 669).
  • BVerfG, 21.06.1982 - 2 BvR 900/81

    Durchsuchung des Verteidigers in der Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02
    Insbesondere wird die Anordnung der Absondung eines Bewährungshelfers nicht dessen Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 GG verletzen (vgl. hierzu - allerdings zur Absondung von Verteidigern - BVerfG, Vorprüfungsausschuss, ZfStrVO 1982, 377; BVerfG, NJW 1998, 296; OLG Nürnberg, StV 2002, 669).
  • OLG Hamm, 01.07.2014 - 1 Vollz (Ws) 249/14

    Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung im Maßregelvollzug

    Die vorbeugende Unterlassungsklage ist als im System des Strafvollzugsgesetzes nicht enthaltene Klageart auf Fälle zu beschränken, in denen ein effektiver Rechtsschutz nur auf diesem Wege und nicht z.B. durch eine Feststellungsklage nach § 115 Abs. 3 StVollzG oder durch die Anfechtung einer späteren Maßnahme nach deren Erlass zu erreichen ist (OLG Jena NStZ-RR 2003, 189, 190 m.w.N.).
  • KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14

    Pornographisches Material, Rauchverbot sowie Durchsuchungen im Krankenhaus des

    Als im System des Strafvollzugsgesetzes nicht enthaltene Klageart ist die vorbeugende Unterlassungsklage jedoch auf die Fälle beschränkt, in denen ein effektiver Rechtsschutz nur auf diesem Wege zu erreichen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 1 Vollz (Ws) 327/13 - [juris Rdn. 3]; OLG Jena, NStZ-RR 2003, 189, 190; Senat, Beschluss vom 4. März 1987 - 5 Ws 439/84 Vollz -).
  • OLG Hamm, 01.10.2013 - 1 Vollz (Ws) 327/13

    Subsidiarität der vorbeugenden Unterlassungsklage im Strafvollzugsrecht

    Indes ist anerkannt, dass die vorbeugende Unterlassungsklage als im System des Strafvollzugsgesetzes nicht enthaltene Klageart auf Fälle zu beschränken ist, in denen ein effektiver Rechtsschutz nur auf diesem Wege und nicht z.B. durch eine Feststellungsklage oder durch die Anfechtung einer späteren Maßnahme nach deren Erlass zu erreichen ist (OLG Jena NStZ-RR 2003, 189 m.w.N.).
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