Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02   

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https://dejure.org/2003,4730
BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02 (https://dejure.org/2003,4730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 316 a StGB; § 67 StGB; § 357 StPO
    Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenz; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Vorwegvollzug (Drogenmissbrauch in Justizvollzugsanstalten); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Nichtausschließbarkeit der Strafmilderung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer bei eingeschränkten Abwehrmöglichkeiten des Tatopfers durch Enge des Fahrzeugs; Möglichkeit der Misshandlung des Opfers im Kraftfahrzeug "ungestört und sicher vor dem Eingreifen Dritter"; Erforderlichkeit der Gefahrenlage des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 357; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 239 a Abs. 1 Halbs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Bloßes Ausnutzen der räumlichen Enge eines Fahrzeugs genügt nicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    und 2. der Urteilsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken unterliegt, weil es sich nach den Feststellungen bei dem Tatgeschehen zum Nachteil des Sven G. um die sukzessive Ausführung ein und derselben Erpressung handelte (vgl. BGHSt 41, 368 f.).
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 25/99

    Tateinheit; Räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Soweit er allerdings später - während des Aufenthalts in der Kiesgrube - Sven G. einen Messerstich in die Schulter versetzte, um seiner Forderung auf baldmögliche Zahlung eines Geldbetrages weiteren Nachdruck zu verleihen, stellt dies im Rahmen des einheitlichen Tatgeschehens zum Nachteil des Sven G. eine versuchte schwere räuberische Erpressung gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB mit eigenständigem Unwertgehalt gegenüber der vorangegangenen räuberischen Erpressung dar (BGH NStZ 1999, 406, 407).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Für die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB muß jedoch feststehen, daß ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang zum Konsum von Drogen und den ausgeurteilten Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit besteht (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; § 64 Abs. 1 Hang 2).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Auszug aus BGH, 11.02.2003 - 4 StR 522/02
    Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt, daß der Täter eine Gefahrenlage ausnutzt, die dem fließenden Straßenverkehr eigentümlich ist (BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Die Gefahren, die durch die Teilnahme am fließenden Verkehr für den Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs entstehen, werden zur Begehung des Raubes nur ausgenutzt, wenn nach dem Tatplan das Kraftfahrzeug als Verkehrsmittel für die Raubtat eine Rolle spielt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 258 mwN), nämlich wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 8 mwN), wohingegen eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten, die aus nicht verkehrsspezifischen Umständen - wie etwa der Enge des Fahrgastraums - resultieren, nicht ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02 Rn. 10).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des

    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03
    Für die vom Tatbestand des § 316 a StGB vorausgesetzte Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs genügt allein der Umstand, daß "die Geschädigte wegen der beengten Verhältnisse im Pkw ... in ihrer Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt war" (UA 20), nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 389 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2003 - 4 StR 522/02).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 3 Ss 386/02   

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https://dejure.org/2003,19617
OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 (https://dejure.org/2003,19617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 (https://dejure.org/2003,19617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 (https://dejure.org/2003,19617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 44 § 45 § 345 Abs. 1
    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen erfolgloser Beantragung eines Pflichtverteidigers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17

    Folgen der Weigerung, sich vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der

    Mit der Verwerfung der (Zulassungs-)Rechtsbeschwerde bzw. der Revision durch das Tatgericht nach § 346 I StPO vor Ablauf der Monatsfrist des § 345 I StPO hat es sein Bewenden, wenn die verfrühte Verwerfung im Ergebnis zu Recht erfolgt ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 13.01.1994 - 4 StR 730/93 = NStZ 1995, 20 [bei Kusch]; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 = NStZ-RR 2003, 204).

    Allerdings ist die vorliegend verfrüht erfolgte Verwerfung jedenfalls deshalb unschädlich, weil die Entscheidung im Ergebnis zu Recht ergangen ist (BGH, Beschl. v. 13.01.1994 - 4 StR 730/93 = NStZ 1995, 20 [bei Kusch]; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 = NStZ-RR 2003, 204; KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 346 Rn. 10).

  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Auch die (möglicherweise) gegen die Entstehung eines Vertrauenstatbestandes sprechende Fallgestaltung, dass über einen (angeblich) noch während der laufenden Hauptverhandlung gestellten Beiordnungsantrag eines gerichtlich erfahrenen Angeklagten nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden worden ist (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 a. a. O.), liegt nicht vor.

  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Der Angeklagte darf vielmehr darauf vertrauen, dass - im Fall der Ablehnung seines Antrages - hierüber so rechtzeitig eine Entscheidung getroffen wird, dass er noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entweder selbst einen Verteidiger beauftragen oder die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklären kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ss OWi 1399/17 -, juris Rdnr. 9 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG] ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 -, juris Rdnr. 7 [betr. Rechtsbeschwerde nach OWiG]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - III-3 RVs 87/10 -, juris Rdnr. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ss 11/07 -, juris Rdnr. 13; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 4 Ss 3/04 -, juris Rdnr. 6 f., und 16. April 2003 - 5 Ss 462/02 -, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 -, juris [nur Leitsatz] - NStZ-RR 2003, 204 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 18. April 2002 - 1 ObOWi 52/02 -, juris Rdnr. 9 [betr.

    Auch die (möglicherweise) gegen die Entstehung eines Vertrauenstatbestandes sprechende Fallgestaltung, dass über einen (angeblich) noch während der laufenden Hauptverhandlung gestellten Beiordnungsantrag eines gerichtlich erfahrenen Angeklagten nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden worden ist (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Februar 2003 a. a. O.), liegt nicht vor.

  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Der Angeklagte hat entgegen § 45 Abs. 2 StPO weder einen Sachverhalt vorgetragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegen stehendes Verschulden an der Versäumung der Frist ausschließt (vgl. etwa KG NZV 2002, 47, 48; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 204), noch den zur Begründung der Wiedereinsetzung angeführten Vortrag glaubhaft gemacht.
  • OLG Naumburg, 21.05.2007 - 1 Ss (Bz) 91/07

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Verwerfungsbeschlusses als maßgeblicher

    Dem Senatsbeschluss stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1994 - 4 StR 730/93 - (bei Kusch NStZ 1995, 20), des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 25. Februar 2003 - 3 Ss 386/02 - (NStZ-RR 2003, 204 f.), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Juli 1994 - 3 ObOWi 63/94 - (NStZ 1995, 142 f.) und des Kammergerichts Berlin vom 5. Dezember 1955 - 2 Ws 257/55 (I Ss 516/55) - (JR 1956, 111 f.) nicht entgegen.
  • OLG Bamberg, 04.06.2018 - 2 OLG 120 Ss 29/18

    Verfrühte Revisionsverwerfung in offener Revisionsbegründungsfrist

    Dies ist nur dann auszuschließen, wenn die Verwerfungsentscheidung dem Revisionsführer erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zugestellt worden ist (vgl. Graf/Wiedner StPO 3. Aufl. § 346 Rn. 15 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17 [bei juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 = NStZ-RR 2003, 204; vgl. auch BGH NStZ 1995, 20; OLG Jena, Beschluss vom 11.12.2006 - 1 Ss 329/06 = VRS 115 [2008], 427 und OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ss 311/07 [bei juris]).
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