Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6287
OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03 (https://dejure.org/2003,6287)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.03.2003 - 1 Ws 24/03 (https://dejure.org/2003,6287)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. März 2003 - 1 Ws 24/03 (https://dejure.org/2003,6287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Aushändigung einer Spielkonsole "Playstation 2" der Marke Sony an einen Gefangenen wegen der abstrakt generellen Gefährlichkeit durch die Möglichkeit, CD-Rom's und DVD's abzuspielen; Zulässigkeit des Besitzes von Telespielgeräten der neueren Generation im ...

  • Judicialis

    StVollzG § 119 Abs. 4 Satz 3; ; StVollzG § 70; ; StVollzG § 70 Abs. 1; ; StVollzG § 70 Abs. 2; ; StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; GVG § 121 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 121 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 801/96

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
    Ausreichend ist die Eignung des Gegenstandes in einer die Sicherheit und Ordnung der Anstalt beeinträchtigenden Weise eingesetzt zu werden und die gleichzeitig bestehende Unmöglichkeit, der Realisierung dieser Gefahr mit den der Justizvollzugsanstalt zu Gebote stehenden und von ihr im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch anzuwendenden Kontrollmitteln wirksam zu begegnen (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ-RR 1997, 24; 2002.128; OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185, 186; OLG Rostock ZfStrVo 2003.56, 57).

    bb) Das generelle Verbot des Besitzes eines Telespielgerätes des Typs Playstation 2 widerspricht nicht dem bei der Auslegung des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; 1997, 24 f; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 57; AK-Huchting/Lesting, a.a.O., § 70, Rn. 17).

    Ob dem Antragsteller die Versagung des Besitzes und der Benutzung einer Playstation 2 zugemutet werden kann, ist unter Abwägung der Größe der von der Innehabung des Gerätes für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ausgehenden Gefahr, dem Gewicht der bei ihrer Verwirklichung drohenden Verletzung und dem bei einer Aushändigung des Gerätes erforderlich werdenden Kontrollaufwand einerseits, den Belangen des Gefangenen, etwa einem ernsthaft und nachhaltig verfolgten Interesse an Aus- und Weiterbildung oder dem Interesse an sinnvoller Freizeitgestaltung und Entspannung, andererseits zu beurteilen (BVerfG NStZ-RR 1997, 24 f; NStZ 1994, 453; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 57).

  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01

    Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
    bb) Das generelle Verbot des Besitzes eines Telespielgerätes des Typs Playstation 2 widerspricht nicht dem bei der Auslegung des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; 1997, 24 f; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 57; AK-Huchting/Lesting, a.a.O., § 70, Rn. 17).

    Die Entscheidung kann nicht ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die konkreten Verhältnisse in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und des jeweiligen Antragstellers getroffen werden und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 58; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
    Ausreichend ist die Eignung des Gegenstandes in einer die Sicherheit und Ordnung der Anstalt beeinträchtigenden Weise eingesetzt zu werden und die gleichzeitig bestehende Unmöglichkeit, der Realisierung dieser Gefahr mit den der Justizvollzugsanstalt zu Gebote stehenden und von ihr im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht auch anzuwendenden Kontrollmitteln wirksam zu begegnen (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ-RR 1997, 24; 2002.128; OLG Hamm ZfStrVo 2001, 185, 186; OLG Rostock ZfStrVo 2003.56, 57).

    Ob dem Antragsteller die Versagung des Besitzes und der Benutzung einer Playstation 2 zugemutet werden kann, ist unter Abwägung der Größe der von der Innehabung des Gerätes für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ausgehenden Gefahr, dem Gewicht der bei ihrer Verwirklichung drohenden Verletzung und dem bei einer Aushändigung des Gerätes erforderlich werdenden Kontrollaufwand einerseits, den Belangen des Gefangenen, etwa einem ernsthaft und nachhaltig verfolgten Interesse an Aus- und Weiterbildung oder dem Interesse an sinnvoller Freizeitgestaltung und Entspannung, andererseits zu beurteilen (BVerfG NStZ-RR 1997, 24 f; NStZ 1994, 453; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 57).

  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

    "Sony Playstation" im Justizvollzug

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
    Soweit sich ergangene Entscheidungen mit der Zulässigkeit des Besitzes eines Telespielgerätes Sony Playstation 1 oder anderer nicht programmierbarer Telespielgeräte befassen (etwa OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 368), kann eine Divergenz von vornherein nicht bestehen.
  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
    Soweit sich ergangene Entscheidungen mit der Zulässigkeit des Besitzes eines Telespielgerätes Sony Playstation 1 oder anderer nicht programmierbarer Telespielgeräte befassen (etwa OLG Celle NStZ 1994, 360; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 368), kann eine Divergenz von vornherein nicht bestehen.
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05

    Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole

    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS; offengelassen von OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119), dass der Spielkonsole "Sony Playstation 2" eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Darüberhinaus können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; NStZ-RR 2006, 125).

    Die hiervon ausgehende Gefährdung gewinnt umso mehr an Gewicht, als der Justizvollzugsanstalt F., wo nach der erwähnten Entscheidung des ersten Senats Geräte vom Typ "Playstation 2" ausgegeben wurden, bei Kontrollen Spiele mit gewaltverherrlichendem und menschenverachtenden Inhalt sowie - aufgrund des Formats leicht einzuschmuggelnde - DVDs mit sog. Hardcorepornos aufgefunden wurden, was die Notwendigkeit der Kontrolle gespeicherter - und austauschbarer - Daten verdeutlicht (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115).

    Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).

    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Außerdem können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248).

    Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.

  • OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14

    Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten

    Lässt das Vorbringen die Möglichkeit eines Verschuldens offen, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht (SenE v. 05.09.2003 - 1 Ws 24/03 - SenE v. 19.03.2004 - 1 Ws 5/04 - SenE v. 21.03.2014 - III-1 RVs 37/14 -).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    Dass von technischen Vorrichtungen, welche der Speicherung oder Kommunikation dienen regelmäßig eine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt ausgehen kann, entspricht der allgemeinen Rechtsprechung (für Spielkonsolen: Senat, 2 Ws 552/15 Vollz v. 04.11.2015 [PlayStation 3]; BayObLG, 203 StObWs 338/21 v. 30.08.2021, juris [PlayStation 4]; OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 137/18 v. 22.05.2018, juris [PlayStation 1]; KG, 2 Ws 289/15 Vollz v. 28.12.2015, juris [Wii]; 5 Ws 641/03 v. 08.01.2004, juris [PlayStation 2]; OLG Celle, 1 Ws 488/10 (StrVollz) v. 13.10.2010, juris [DS Lite]; OLG Brandenburg, 1 Ws (Vollz) 14/03 v. 25.08.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Jena, 1 Ws 24/03 v. 25.03.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Frankfurt, 3 Ws 279/08 v. 28.04.2008, juris [PlayStation 2, Xbox]; OLG Saarbrücken, Vollz (Ws) 19/04 v. 16.11.2004, juris [Playstation 2]; OLG Karlsruhe, 3 Ws 66/07 v. 21.03.2007, juris [Game Cube]; zur verfassungs- und konventionsrechtlichen Vereinbarkeit: BVerfG, 2 BvR 609/01 v. 09.11.2001, juris; EGMR, 20579/04 v. 22.01.2008, BeckRS 2016, 16743; für die Abspielbarkeit von Datenträgern: Senat, 2 Ws 459/18 Vollz v. 27.09.2018, juris; PC/Laptop im Maßregelvollzug: Senat, 2 Ws 723/13 Vollz v. 05.02.2014, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 418/15 v. 14.10.2015, juris; OLG Hamm, III-1 Vollz (Ws) 139/13 v. 14.05.2013, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03

    Besitz von Freizeitgegenständen; Strafvollzug; nachprüfbare Entscheidung

    Bei der neu vorzunehmenden Prüfung, ob die Überlassung einer Sony-Playstation 2 die Sicherheit und Ordnung der Anstalt i.S.v. § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährden würde, sind darüber hinaus auch die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt Bochum, insbesondere ihr Sicherheitsinteresse, gegen das Interesse des Strafgefangenen an dem Besitz des Gerätes abzuwägen (OLG Rostock, a.a.O.; OLG München BLStVkunde 2001, Nr. 4/5, 2 - 3; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 191; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221).
  • LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03

    Besitz von Gegenständen bei Betäubungsmitteltätern im Strafvollzug

    und 07.01.2004 (3 Ws 1384/02, 3 Ws 258/03), OLG Thüringen Beschluss vom 25.03.2003 (1 Ws 24/03), Saarländisches OLG Beschluss vom 02.06.2004 (Vollz (Ws) 2/04) ).
  • OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15

    Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen

    Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn allein aufgrund nicht objektivierbarer Angaben des Angeklagten nur eine kurzfristige Aufnahme erfolgt (vgl. dazu SenE v. 05.03.2003 - 1 Ws 24/03 -) und sich der Verdacht der Vortäuschung von (simulierten) Beschwerden aufdrängt, bedarf im vorliegenden Fall aufgrund einer stationären Behandlung von 1 Monat und 17 Tagen keiner Erörterungen, da keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, die dazu Anlass geben könnten.
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen ganz überwiegend anerkannt, daß der Spielkonsole "Sony Playstation 2" eine solche generell-abstrakte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung von Vollzugsanstalten innewohnt, die eine Aushändigung an die Gefangenen ausschließt (vgl. Saarländisches OLG ZfStrVo 2005, 122; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2004, 248; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Senat ZfStrVo 2004, 310 [im Falle von Sicherungsverwahrung] und NStZ-RR 2004, 157 = ZfStrVo 2004, 241 [betreffend Untersuchungshaft]; a.A. OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    bb) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits entschieden worden, daß sowohl dem Telespielgerät "Sony Playstation 1" (vgl. OLG Karlsruhe BlStVK 2/2001, 5-7; OLG München BlStVK 4/5/2001, 2-3; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - und 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz - std. Rspr.) als auch der Spielkonsole "Sony Playstation 2" (vgl. OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Karlsruhe StV 2003, 407; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -) eine generell-abstrakte Gefahr innewohnt.
  • KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04

    Sicherungsverwahrung: Besitz der Spielkonsolen "Sony Playstation 1" und "Sony

    Daß die Behauptung der Rechtsbeschwerde, die Kontrollen könnten durch die Wegnahme der Fernbedienung ersetzt werden, nicht richtig ist, hat das OLG Jena in NStZ-RR 2003, 221 dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht