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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02   

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https://dejure.org/2003,3147
BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02 (https://dejure.org/2003,3147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abweichungen in den Aussagen eines Zeugen; Fehlende Auseinandersetzung des Urteils mit den als wahr unterstellten Tatsachen im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit; Erörterung der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02
    Die Angriffsrichtung der Rüge (vgl. auch BGH NStZ 1998, 636 f.) geht aber nicht auf den in der fehlerhaften Ablehnung des Beweisantrags liegenden Verfahrensmangel, sondern sieht einen Verfahrensfehler in der fehlenden Auseinandersetzung des Urteils mit den als wahr unterstellten Tatsachen im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin H.-P. Dabei erscheint schon zweifelhaft, ob angesichts der Widersprüchlichkeit der Beschlußbegründung hier überhaupt von der Zusage einer Wahrunterstellung ausgegangen werden konnte.
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Dementsprechend steht es dem Revisionsführer frei, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß dagegen hinzunehmen (BGH, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Sander/Cirener, NStZ-RR 2008, 1, 2).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aber aus (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 431/05, StV 2007, 18, 19; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268).

    Wegen der Widersprüchlichkeit der Beschlussbegründung ist aber schon fraglich, ob in ihr überhaupt die Zusage einer Wahrunterstellung gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 aaO).

    Vielmehr bedarf es einer Auseinandersetzung mit den als wahr unterstellten Tatsachen in den Urteilsgründen nur, wenn sie sich angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweiswürdigung sich sonst als lückenhaft erwiese (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 aaO; Beschluss vom 6. Juni 2002 - 1 StR 33/02, StV 2002, 641).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ss 47/06

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; schlafender Staatsanwalt; Verfahrensrüge;

    Dabei ist vor allem auch von Bedeutung, dass es sich insoweit um so genanntes Randgeschehen gehandelt hat (vgl. dAzu BGH NStZ-RR 2003, 268), die Zeugin aber im eigentlich Kernbereich ihrer Aussage sowohl bei der Polizei als auch beim Amtsgericht und sodann bei der Strafkammer im wesentlichen übereinstimmende Angaben gemacht hat.
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es einer Auseinandersetzung mit den als wahr unterstellten Tatsachen in den Urteilsgründen nur dann bedarf, wenn sie sich angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweislage sich sonst als lückenhaft erwiese (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    Denn die Revision hat ihre Rüge nicht mit dieser Angriffsrichtung erhoben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 StR 175/06), sondern allein eine fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages geltend gemacht (vgl. Überschrift und Einleitungssatz auf S. 5 der Revisionsbegründungsschrift, ebenso S. 7: "Die Ablehnung (...) wurde (...) rechtsfehlerhaft vorgenommen.").
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1351/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Einlegungsfrist -

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02 -, .
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Einem Revisionsführer steht es wegen seiner Dispositionsbefugnis zu, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; § 352 Abs. 1 StPO).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung beweiserheblicher Tatsachen schließt seine Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache aus (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und BGH, Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

    aa) Da eine Wahrunterstellung nur in Betracht kommt, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache behauptet wurde, schließen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit einander grundsätzlich aus (vgl. LR/Becker § 244 Rn. 297 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 07.11.2002 - 3 StR 216/02 = NStZ 2004, 51 = StV 2003, 150 = StraFo 2003, 95 und Urt. v. 28.05.2003 - 2 StR 486/02 = BGH NStZ-RR 2003, 268).

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
    An ihr fehlt es bereits, wenn die belastende Aussage auch nur in Randbereichen durch Angaben eines/einer anderen Zeug:in bestätigt wird (vgl. BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02).

    Hier gibt es aber nach Aktenlage neben der Nebenklägerin weitere Zeugen, die aus­weislich ihrer Angaben gegenüber der Polizei Wahrnehmungen auch zum Kernge­schehen gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2003 - 2 StR 486/02, wonach eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sogar schon dann nicht mehr vorliegt, wenn die Aussage der Belastungszeugin jedenfalls in Randbereichen durch die Anga­ben einer anderen Zeugin bestätigt wird).

  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05

    Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung; Bedeutungslosigkeit)

  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03, 2 AR 37/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7841
BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03, 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,7841)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 ARs 59/03, 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,7841)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 ARs 59/03, 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,7841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1983 - 2 ARs 365/83

    Zuständiges Gericht bei Begehung einer Straftat auf hoher See - Änderung oder

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03
    Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.).
  • BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 ARs 59/03
    Er wird nicht hinfällig, wenn nach seiner Bestimmung durch den Bundesgerichtshof ein von vornherein bestehender anderer Gerichtsstand ermittelt wird; grundsätzlich kann er vom Bundesgerichtshof auch nicht wieder beseitigt oder "geändert" werden (vgl. BGHSt 32, 159, 160; 10, 255, 257 f.).
  • BGH, 17.06.2003 - 2 AR 37/03
    2 ARs 59/03 2 AR 37/03.

    Die Gegenvorstellung des Beschuldigten gegen den Senatsbeschluß vom 3. März 2003 - 2 ARs 59/03 - wird zurückgewiesen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.2003 - 3 Ws 751/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15759
OLG Frankfurt, 22.07.2003 - 3 Ws 751/03 (https://dejure.org/2003,15759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2003 - 3 Ws 751/03 (https://dejure.org/2003,15759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 3 Ws 751/03 (https://dejure.org/2003,15759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines wiederholten Klageerzwingungsantrags; Darlegung der früheren Strafanzeige und der Gründe der früheren Verneinung des dringenden Tatverdachts in Einstellungs- und Beschwerdebescheid bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 172
    Anforderungen an die Sachdarstellung im Klageerzwingungsantrag bei früherer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen identischen Sachverhalts

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3145 (Ls.)
  • NStZ-RR 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2023 - 7 Ws 148/23

    Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahren und wiederholter Antrag

    Ein neuerlicher Klageerzwingungsantrag ist nur dann statthaft, wenn der Antragsteller unter Einhaltung der sich aus §§ 172 ff. StPO ergebenden Formerfordernisse neue Tatsachen und/oder Beweismittel vorbringt, die die tragenden Gründe der Vorentscheidung in einem Maße erschüttern, dass nunmehr ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Juli 2023 - 3 Ws 751/03 = BeckRS 2003, 268; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 Zs 1656/02 = NStZ 2003, 682).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2007 - 3 Ws 1163/06

    Klageerzwingung: Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag im Hinblick an die

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe der ständigen Rechtsprechung (grundlegend Senat, Beschl. v. 19.9.2002 - 3 Ws 947/02; bestätigt Senat, NStZ-RR 2003, 268) nunmehr insoweit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt an (vergl. NStZ-RR 2006, 311).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 10/22

    Verfassungsbeschwerde wegen der Ablehnung der Wiederaufnahme strafrechtlicher

    Etwas anderes gilt aber nach inzwischen ganz herrschender Ansicht im Falle der Benennung neuer und entscheidungserheblicher Tatsachen oder Beweismittel (siehe OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 1961 - Ws 9/60, NJW 1961, 934 m. w. N. auch zur älteren Gegenansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Januar 1963 - 1 Ws 157/62, NJW 1963, 1121, 1122; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Oktober 1989- 1 Ws 311/89, MDR 1991, 79, 80; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 1 Ws 170/96, NStZ-RR 1997, 177 = juris, Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 1 Zs 1656/02, NStZ 2003, 682, 683; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22. Juli 2003 - 3 Ws 751/03, NStZ-RR 2003, 268; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 34; Moldenhauer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 58 f.; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 172 Rn. 34 ff.).
  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

    Aufgrund des unvollständigen Antragsvorbringens kann der Senat deshalb nicht ausschließen, dass es sich bei der neuerlichen Antragstellung entweder um die unzulässige Wiederholung eines bereits gestellten Klageerzwingungsantrags handelt (vgl. u. a. OLG Bamberg, Beschl. v. 28.01.2015 - 3 Ws 61/14; OLG Celle, Beschl. v. 25.10.2011 - 2 Ws 289/11 [bei juris]; OLG Rostock, Beschl. v. 13.05.2004 - I Ws 46/04 [bei juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 268; OLG Köln NStZ 2003, 682 f.; Meyer-Goßner/Schmitt § 172 Rn. 37, jeweils m. w. N.) oder aber mit Hilfe der "neuen" Anzeigeerstattung die Monatsfrist nach § 172 II 1 StPO umgangen worden ist (OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 177 = Justiz 1997, 144; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.1999 - 1 Ws 624/99 = NStZ-RR 2000, 146 [Ls]; vgl. auch OLG Düsseldorf wistra 1991, 40 und schon OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.1989 - 1 Ws 998/88 [bei juris]).
  • OLG Celle, 25.10.2011 - 2 Ws 289/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im

    Er steht dem Antragsteller jedenfalls dann nicht mehr zur Verfügung, wenn er keine neuen Tatsachen oder Beweismittel benannt hat und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft deswegen - nachdem der erste Klageerzwingungsantrag als unzulässig verworfen worden war - die Wiederaufnahme der Ermittlungen abgelehnt haben (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 1997, 177; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 146; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2003, 268; OLG Köln, NStZ 2003, 682; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 172, Rdnr. 34 und 37; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 2008, § 172, Rdnr. 36 und 39; Schmid in KK-StPO, 6. Aufl., 2008; § 172, Rdnr. 58; Plöd in KMR-StPO, 41. EGL, 2006, § 172, Rdnr. 83).
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