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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ws 30/03   

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https://dejure.org/2003,16937
OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ws 30/03 (https://dejure.org/2003,16937)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.06.2003 - 1 Ws 30/03 (https://dejure.org/2003,16937)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 1 Ws 30/03 (https://dejure.org/2003,16937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründung der Rechtsbeschwerde nach Zustellung eines unzulässig abgekürzten Urteils; Anforderungen an den Verzicht auf schriftliche Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

    Auszug aus OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ws 30/03
    Eine Verzichtserklärung des Betroffenen auf schriftliche Urteilsgründe ist nicht entbehrlich, wenn eine Geldbuße bis zu 250 EURO und ein Fahrverbot festgesetzt worden sind (Abgrenzung zu BGHSt 43, 22 = NJW 1997, 1862 = NStZ 1997, 396 L).«.
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 30. Juni 2003 (1 Ws 30/03, NStZ-RR 2003, 273) gehindert.
  • OLG Hamm, 06.08.2008 - 5 Ss OWi 437/08

    Urteilsgründe; Fehlen; abgekürztes Urteil; Ergänzung; Zulässigkeit

    Die Frist des § 345 Abs. 1 StPO wurde bereits mit Zustellung des - außerhalb des Anwendungsbereichs des § 77 Abs. 2 OWiG und damit in unzulässiger Weise - nicht mit Gründen versehenen (abgekürzten) Urteils an den Verteidiger des Betroffenen am 20. März 2008 in Lauf gesetzt (zu vgl. BGH NJW 2004, 3643; OLG Jena NStZ-RR 2003, 273).

    Eine entsprechende Anwendung des § 77 b Abs. 2 OWiG scheidet aus, wenn wegen irrtümlicher Annahme der Rechtskraft des Urteils von dessen schriftlicher Begründung abgesehen wurde (BayObLG, NStZ 1992, 136; OLG Celle, NStZ-RR 2000, 180; OLG Jena, NStZ-RR 2003, 273, 274; OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.12.2000 - 3 Ss 1185/00 OLG Hamm -, vom 23.06.2005 - 1 Ss OWi 427/05 OLG Hamm -, vom 06.05.1999 - 4 Ss OWi 442/99 - und vom 30.06.2003, VRS 105, 363), Maßgebend ist insoweit allein das abgekürzte Urteil, während die später innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist erstellte vollständige Urteilsfassung außer Betracht zu bleiben hat.

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.

    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273) gehindert.

  • OLG Rostock, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 259/04

    Unzulässige Absetzung eines abgekürzten Urteils

    Es konnte, da es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts auf Verfügung der erkennenden Richterin hin herausgegeben worden ist, auch innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 StPO nicht mehr nachträglich ergänzt werden (Grundlegend insoweit Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 2 Ss (OWi) 175/04 I 104/04 -, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.06.2000 - 2 Ss (OWi) 134/00 I 78/00 - und 12.02.2002 - 2 Ss (OWi) 228/01 I 20/02; OLG Köln VRS 56, 149; BayObLG NStZ 1991, 342; OLG Celle NStZ-RR 2000, 180; OLG Jena NStZ-RR 2003, 273; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121).
  • OLG Hamm, 18.10.2006 - 3 Ss OWi 493/06

    Urteil; abgekürzt; Ergänzung; Nachträglich, Zulässigkeit

    Eine spätere Ergänzung des abgekürzten Urteils entsprechend § 77 b Abs. 2 OWiG scheidet aus, weil § 77 b Abs. 2 OWiG dann nicht entsprechend anwendbar ist, wenn wegen irrtümlicher Annahme der Rechtskraft des Urteils von dessen schriftlicher Begründung abgesehen wurde (BayObLG, NStZ 1992, 136; OLG Celle, NStZ-RR 2000, 180; OLG Jena, NStZ-RR 2003, 273, 274; Senat, Beschluss vom 14.12.2000 - 3 Ss 1185/00 OLG Hamm - OLG Hamm, 1. Senat, Beschluss vom 23.06.2005 - 1 Ss OWi 427/05 OLG Hamm - OLG Hamm, 4. Senat, Beschluss vom 06.05.1999 - 4 Ss OWi 442/99 OLG Hamm - und OLG Hamm, 2. Senat, Beschluss vom 30.06.2003, VRS 105, 363).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 4b Ss 46/02   

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https://dejure.org/2002,13467
OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 4b Ss 46/02 (https://dejure.org/2002,13467)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2002 - 4b Ss 46/02 (https://dejure.org/2002,13467)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2002 - 4b Ss 46/02 (https://dejure.org/2002,13467)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 2
    Entbindung des Betroffenen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 273
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 20.08.2008 - 322 SsBs 187/08

    Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht

    Hat das Tatgericht einen Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht beschieden, muss es sich mit dem Antrag in dem Verwerfungsurteil auseinandersetzen (Anschluss an OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).

    a) Im Falle der Verwerfung eines Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG muss sich das Gericht im Urteil auch mit Bedenken gegen eine Verwerfung auseinander setzen, wozu insbesondere ein Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum Entscheiden in der Hauptverhandlung gehört, was im besonderen Maße dann gilt, wenn dieser Antrag - wie hier - vor Urteilserlass nicht beschieden worden ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).

    Denn bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Prüfung kommt es auf den persönlichen Eindruck des Betroffenen regelmäßig nicht an (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273; OLG Karlsruhe ZfS 2005, 154 f.; OLG Brandenburg a. a. O.).

  • OLG Bamberg, 30.01.2006 - 3 Ss OWi 126/06

    Hauptverhandlung - Entbindung vom persönlichen Erscheinen

    Die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots ist kein Gesichtspunkt, der generell geeignet ist, die Ablehnung eines Entbindungsantrages zu rechtfertigen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273; OLG Frankfurt ZfS 1994, 388; Thüringer OLG ZfS 1995, 115; OLG Stuttgart ZfS 1997, 73, 74).

    Auch bei der vom Tatrichter im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob gegebenenfalls von der Verhängung eines Fahrverbots unter Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden kann, kommt es grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck des Betroffenen an (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273, und OLG Stuttgart Beschl. v. 14.01.2003 - 4 Ss 566/2002).

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2009 - 1 SsBs 28/09

    Anforderung an die Urteilsgründe bei Verwerfungsentscheidungen im Rahmen von

    Das Gericht muss nämlich bei einer solchen Entscheidung in Betracht kommende Einwendungen und Bedenken gegen die Möglichkeit der Einspruchsverwerfung in seinem Urteil erwägen; fehlt es daran, ist das Urteil grundsätzlich aufzuheben, weil das Beschwerdegericht dann nicht beurteilen kann, ob solche Umstände vollständig und rechtsfehlerfrei gewürdigt worden sind (OLG Celle ZfS 2000, 365; OLG Stuttgart ZfS 2002, 253 und NStZ-RR 2003, 273; KK-OWiG, 3. Aufl. § 74 Rn. 39 f.; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 74 Rn. 34 und 48d).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Davon ist allerdings auszugehen, wenn der Entbindungsantrag abschlägig beschieden wurde, obwohl der Sachverhalt in den wesentlichen Fragen bereits vollständig geklärt war oder wenn feststeht, dass der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kein Aufklärungswert zukommen kann (vgl. OLG Zweibrücken ZfS 2004, 481 f.; OLG Dresden ZfS 2003, 98; BayObLG ZfS 2002, 597, OLG Rostock, Beschlüsse vom 3. März 2006 - 2 Ss (OWi) 257/05 I - und 7. März 2006 - 2 Ss (OWi) 155/05 I - zit. nach juris; BayObLG ZfS 2001, 185; OLG Dresden ZfS 2003, 374; OLG Hamm VRS 107, 120; KK-Senge, a.a.O., § 74 Rn. 37); reine Spekulationen genügen insoweit nämlich nicht (vgl. OLG Frankfurt ZfS 2000, 226; OLG Zweibrücken ZfS 2003, 98; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 484/09

    Regelfahrverbot; persönliches Erscheinen

    Indes kann ein persönliches Erscheinen auch dann erforderlich sein, wenn es darum geht, ob ein Regelfahrverbot wegen Existenzbedrohung ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen soll (BayObLG NJW 1999, 2292; Göhler a.a.O. § 73 Rdn. 8; einschränkend allerdings: OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG, um das es sich handelt, ist schon dann als rechtsfehlerhaft anzusehen und aufzuheben, wenn der Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht (§ 73 Abs. 2 OWiG) und dessen Behandlung in den Gründen nicht erwähnt werden; das Gericht muss sich mit diesbezüglichen Einwendungen und Bedenken gegen die Möglichkeit der Einspruchsverwerfung in seinem Urteil auseinander setzen (OLG Celle ZfS 2000, 365; OLG Stuttgart ZfS 2002, 253 und NStZ-RR 2003, 273; KK-OWiG, 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 Ws 181/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG, um das es sich handelt, ist schon dann als rechtsfehlerhaft anzusehen und aufzuheben, wenn der Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht (§ 73 Abs. 2 OWiG) und dessen Behandlung in den Gründen nicht erwähnt werden; das Gericht muss sich mit diesbezüglichen Einwendungen und Bedenken gegen die Möglichkeit der Einspruchsverwerfung in seinem Urteil auseinander setzen (OLG Celle ZfS 2000, 365; OLG Stuttgart ZfS 2002, 253 und NStZ-RR 2003, 273; KK-OWiG, 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2012 - 2 (6) SsRs 279/12

    Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass sich das Gericht bei einer Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG in den Urteilsgründen mit Einwendungen und Bedenken gegen eine Verwerfung auseinandersetzen muss, insbesondere auch mit der Zulässigkeit des Antrags und dessen Begründung, den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden, sowie den Erwägungen zur Ablehnung des Antrags (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273 ; Göhler, OWiG , 15. Aufl., § 74 Rdnr. 34, 35 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 348/09

    Hauptverhandlung; Anwesenheit; Betroffener, Entbindungsantrag; Vertretervollmacht

    Indes kann ein persönliches Erscheinen auch dann erforderlich sein, wenn es darum geht, ob ein Regelfahrverbot wegen Existenzbedrohung ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen soll ( BayObLG NJW 1999, 2292; Göhler a.a.O. § 73 Rdn. 8; einschränkend allerdings: OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 638/20
    Dies gilt umso mehr, wenn dieser Antrag - wie hier - vor der Verwerfung des Einspruchs nicht beschieden worden ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 273).
  • OLG Naumburg, 06.03.2023 - 1 ORbs 63/23

    Entbindungsantrag, Zeitpunkt der Antragstellung, Beginn der Hauptverhandlung

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