Rechtsprechung
BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239 a StGB; § 239 b StGB; § 250 StGB; 253 StGB; § 255 StGB
Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige Teilakte); Geiselnahme; Erpressung; räuberische Erpressung; Raub; Zueignungsabsicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubes; Darlegung der erfüllten Tatbestandsalternative eines erpresserischen Menschenraubes in einem Strafrechtsurteil; Funktionaler Zusammenhang zwischen Entführung und Erpressung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 239 a Abs. 1 Alt. 1; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 239 b; ; StGB § 239 b Abs. 1 Alt. 1; ; StGB § 239 b Abs. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 250 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 22
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 328
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03
Dabei ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen dem ersten Teilakt des Entführens oder Sichbemächtigens und dem zweiten Teilakt der angestrebten Erpressung erforderlich (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGH NStZ 2002, 31; BGH…, Urt. vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02).Sollte er hierbei zur Überzeugung kommen, daß der Angeklagte von vornherein sexuelle Absichten verfolgte und daß in dem Vorhalten des Messers eine konkludente Drohung mit Erstechen zu sehen ist, kommt eine Verurteilung wegen Geiselnahme nach § 239 b Abs. 1 Alt. 1 StGB in Betracht (Sichbemächtigen in der Absicht, zu sexuellen Handlungen zu nötigen, vgl. BGHSt 40, 350).
- BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01
Geiselnahme; Anwendungsbereich der Einschränkung im "Zwei-Personen-Verhältnis"
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03
Sollte dagegen wiederum festgestellt werden, daß der Angeklagte zunächst keine sexuellen Absichten hatte, sondern lediglich den Pkw besitzen wollte, wird die zweite Alternative des § 239 b Abs. 1 StGB zu prüfen sein (Ausnutzen einer Bemächtigungslage zur Nötigung zu sexuellen Handlungen, vgl. BGH NStZ 2002, 317). - BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03
Dabei ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen dem ersten Teilakt des Entführens oder Sichbemächtigens und dem zweiten Teilakt der angestrebten Erpressung erforderlich (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGH NStZ 2002, 31; BGH…, Urt. vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02). - BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung; …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03
Dabei ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen dem ersten Teilakt des Entführens oder Sichbemächtigens und dem zweiten Teilakt der angestrebten Erpressung erforderlich (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGH NStZ 2002, 31; BGH, Urt. vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02).
- BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06
Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB: …
Damit hat er als Täter eines Raubes ein sonstiges Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NStZ 1993, 79; NStZ-RR 2003, 328 10 (zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB)) bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern oder zu unterbinden. - BGH, 08.04.2010 - 2 StR 17/10
Schwerer Raub und schwere räuberische Erpressung (qualifizierende Wirkung einer …
Schon deshalb war der Schuldspruch dahin zu berichtigen, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 328; BGH, Beschl. vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09;… Fischer StGB 57. Aufl. § 250 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
Das Fesseln mit dem Panzertape ist als Beisichführen eines sonstigen "Werkzeugs oder Mittels' zu werten, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern (§ 177 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1 StGB aF;… BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 303/09, juris Rn. 3; vom 17. Juni 2003 - 3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 und vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 433/00, NStZ 2001, 246 f.;… Urteil vom 21. Januar 1999 - 1 StR 654/98, BGHR StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2 Werkzeug 1).
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
Schwerer Raub (Beisichführen eines Mittels, um den Widerstand einer anderen …
Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF). - BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06
Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal; …
Allerdings hat das Landgericht fehlerhaft die Qualifikation gemäß §§ 252, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (…zutreffende Bezeichnung: besonders schwerer räuberischer Diebstahl, vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; BGH NStZ-RR 2003, 328; BGH, Beschl. vom 16. Juni 2004 - 5 StR 230/04) als verwirklicht angesehen. - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06
Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Er wird ferner zu prüfen haben, inwieweit das Vorgehen gegen den Lkw-Fahrer auch den Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB erfüllt (…vgl. BGHR StGB § 239 a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2003, 328 f.), hinter dem die Freiheitsberaubung möglicherweise zurücktreten würde (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 45, 46). - BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06
Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)
Den Qualifikationstatbestand der §§ 253, 255, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hat der Senat in der Entscheidungsformel als besonders schwere räuberische Erpressung bezeichnet, damit der gegenüber der milderen Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB höhere Unrechtsgehalt deutlich wird (…vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; BGH NStZ-RR 2003, 328 f.).