Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03   

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https://dejure.org/2003,4112
BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03 (https://dejure.org/2003,4112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beweislage bei Abgrenzung von Vergewaltigung zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr; Fehlende Konstanz oder Genauigkeit einer Zeugenaussage; Erfordernis besonderer Begründung bei teilweiser Nichtübernahme einer Zeugenaussage; Erfolgsaussicht bei Anordnung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Nur teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2001 - 1 StR 554/00

    Beweiswürdigung; Aussage gegen Aussage; Belastungszeuge; Besondere

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03
    Die Zeugin hatte bezogen auf das Geschehen nach der festgestellten Vergewaltigung - erstmals in der Hauptverhandlung und damit abweichend von ihren früheren Aussagen (vgl. dazu BGH StV 2002, 470) - bekundet, daß der Angeklagte sie im weiteren Verlauf des Abends nach einer Busfahrt zu Bekannten noch "zwei oder drei Mal" auf einem Acker vergewaltigt habe.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es in entsprechenden Fällen auch Sinn und Zweck der Therapie ist, den Untergebrachten dazu zu bringen, daß er sich nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnet und an ihr mitwirkt (BVerfGE 91, 1, 30).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Wird einem Zeugen nur teilweise geglaubt, bedarf dies einer eingehenden Begründung (BGH NStZ-RR 2003, 332 f. m. w. N.), die bisher fehlt.
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300; vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14, StV 2015, 219) darauf abgestellt hat, an die Feststellung der Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB dürften keine überspannten Maßstäbe angelegt werden, wenn - wie hier - neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch diejenige in der Sicherungsverwahrung infrage stehe, vermag der Senat dem spätestens seit der Neufassung von § 64 Satz 2 StGB nicht zu folgen.
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Im übrigen haben Schwächen einer Aussage, wie etwa fehlende Konstanz und Genauigkeit, nur verhältnismäßig geringes Gewicht, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 466/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Begründung bei teilweise

    Glaubt das Gericht einen Teil der Aussage des Belastungszeugen, obwohl es ihm in anderen Teilen nicht folgt, bedarf dies regelmäßig einer besonderen Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 206/13, juris Rn. 19; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332 f.).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Das Tatgericht ist von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Zwar ist das Tatgericht von Rechts wegen nicht gehindert, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2016 ? 3 StR 436/15, Rn. 21; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Das Tatgericht ist nicht gehindert, sich auf der Grundlage einer teilweise für unzutreffend erachteten Zeugenaussage rechtsfehlerfrei eine Überzeugung von einer Tat zu bilden, wobei eine derartige Beweiswürdigung indes der Darlegung der hierfür maßgebenden Gründe bedarf (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 152 - juris Rdn. 11; NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 6; Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1487a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage - wie etwa fehlende Konstanz oder Genauigkeit - weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 - juris Rdn. 18).

  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller

    Die Konstanz einer Aussage ist allerdings dann nicht mehr gegeben, wenn die Angaben der Auskunftsperson zum Kernbereich des Tatgeschehens in verschiedenen Vernehmungen signifikant voneinander abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 ? 6 StR 104/20, NStZ 2022, 191 Rn. 8) und es sich hierbei um ein wenig vergessensanfälliges Erleben handelt, sodass darauf bezogene Erinnerungs- oder Wahrnehmungsfehler nicht mehr ohne weiteres erklärbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 3 StR 96/02, NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Es kommt hinzu, dass gerade in den Fällen, in denen - wie hier - zugleich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Frage steht, keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussicht gestellt werden dürfen (BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 206/13

    Beweiswürdigung (teilweise Verwertung von Zeugenaussagen; Belastungszeugen; in

  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 166/04

    Beweiswürdigung (Vergewaltigung; Grenzen der Revisibilität; Schwächen einer

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

  • LG Siegen, 24.09.2019 - 55 KLs 11/18
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7083
OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03 (https://dejure.org/2003,7083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 Ss 49/03 (https://dejure.org/2003,7083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 Ss 49/03 (https://dejure.org/2003,7083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung materiellen Rechts; Fehlende Unterschrift des Richters; Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses

  • Judicialis

    StPO § 203; ; StPO § 206a Abs. 1; ; StPO § 207; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 332
  • StV 2005, 120
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Während einerseits vertreten wird, das Fehlen der Unterschrift führe zwingend zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849), wird andererseits die Unterzeichnung eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses nicht in jedem Fall als unerlässliche Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit angesehen (vgl. BayObLG, StV 1990, 395 ; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114).

    4 St 34/89">StV 1990, 395 ; StV 2001, 330; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; StV 1998, 66; OLG Hamm, StV 2001, 331; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 2 StR 184/94 -, BGHR StPO § 203 Unterschrift 1).

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 4 Ss 1038/99

    Fehlender Eröffnungsbeschluß, Eröffnungsbeschluß ohne Unterschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    4 St 34/89">StV 1990, 395 ; StV 2001, 330; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; StV 1998, 66; OLG Hamm, StV 2001, 331; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 2 StR 184/94 -, BGHR StPO § 203 Unterschrift 1).

    Eine Zurückverweisung kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, StV 2001, 331; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 203 Rdnr. 3 m.w.N.; KK-Tolksdorf, StPO, 4. Aufl. 1999, § 203 Rdnr. 2).

  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Während einerseits vertreten wird, das Fehlen der Unterschrift führe zwingend zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849), wird andererseits die Unterzeichnung eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses nicht in jedem Fall als unerlässliche Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit angesehen (vgl. BayObLG, StV 1990, 395 ; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114).

    Einer förmlichen Aufhebung des angegriffenen Urteils gemäß § 349 Abs. 4 StPO bedarf es nicht, weil die Einstellung des Verfahrens die Wirkung des angegriffenen Urteils beseitigt (vgl. BGHSt 23, 365 ; OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849 ).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Während einerseits vertreten wird, das Fehlen der Unterschrift führe zwingend zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849), wird andererseits die Unterzeichnung eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses nicht in jedem Fall als unerlässliche Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit angesehen (vgl. BayObLG, StV 1990, 395 ; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114).

    Die Vertreter der letztgenannten Auffassung setzten für die Annahme eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses allerdings die aus den Umständen gewonnene sichere Erkenntnis voraus, dass das zuständige Gericht das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, 408 ; NStZ-RR 2000, 114; BayObLG, …

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Während einerseits vertreten wird, das Fehlen der Unterschrift führe zwingend zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849), wird andererseits die Unterzeichnung eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses nicht in jedem Fall als unerlässliche Voraussetzungen für dessen Wirksamkeit angesehen (vgl. BayObLG, StV 1990, 395 ; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114).
  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94

    Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    4 St 34/89">StV 1990, 395 ; StV 2001, 330; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 75; StV 1998, 66; OLG Hamm, StV 2001, 331; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 2 StR 184/94 -, BGHR StPO § 203 Unterschrift 1).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Einer förmlichen Aufhebung des angegriffenen Urteils gemäß § 349 Abs. 4 StPO bedarf es nicht, weil die Einstellung des Verfahrens die Wirkung des angegriffenen Urteils beseitigt (vgl. BGHSt 23, 365 ; OLG Frankfurt/Main, NJW 1991, 2849 ).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Durch die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Revision, ist die Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen eröffnet (vgl. BGHSt 10, 278 ).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 2 Ss 531/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Die Vertreter der letztgenannten Auffassung setzten für die Annahme eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses allerdings die aus den Umständen gewonnene sichere Erkenntnis voraus, dass das zuständige Gericht das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1983, 408 ; NStZ-RR 2000, 114; BayObLG, …
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03
    Da ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 28. August 2001 auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht der Eröffnungsbeschluss nicht nachgeholt worden ist (vgl. zur Möglichkeit der Nachholung des Eröffnungsbeschlusses BGHSt 29, 224 ; 33, 167 ) - das Gericht ging davon aus, das Hauptverfahren mit Beschluss vom 16. August 2001 bereits eröffnet zu haben - besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das gemäß §§ 206a, 354 Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt.
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 2 RVs 55/14

    Fehlender Eröffnungsbeschluss als unbehebbares Verfahrenshindernis in der

    Einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und des erstinstanzlichen Urteils bedarf es nicht, weil die Einstellung des Verfahrens deren Wirkungen beseitigt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332).
  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Entgegen der Auffassung, die § 354 Abs. 1 StPO für anwendbar hält (OLG Celle a. a. O.; KG a. a. O.), bedarf es bei Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO neben der Einstellung des Verfahrens einer förmlichen Aufhebung des angefochtenen Urteils nicht, weil die Einstellung die Wirkungen des angefochtenen Urteils beseitigt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 289 [296]; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, OLG Karlsruhe VRS 105, 345 [346]; SenE v. 09.10.2007 - 82 Ss 148/07 - SenE v. 26.11.2009 - 83 Ss 93/09 -).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 2 RVs 68/16

    Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei zurückgenommener Anklageschrift

    Folge ist, dass das Verfahren auf eine zulässige Revision gem. § 206a Abs. 1 StPO einzustellen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14, BeckRS 2014, 12276), ohne dass es noch der Aufhebung des angefochtenen Urteils bedürfte, da die Einstellung des Verfahrens seine Wirkung beseitigt (vgl. Senat a.a.O, OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/92, NJW 1991, 2849, 2850; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Mai 2003 - 1 Ss 49/03, NStZ-RR 2003, 332).
  • OLG Köln, 03.02.2015 - 1 RVs 3/15

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des krankheitsbedingten

    Mit der Einstellung des Verfahrens in der Rechtsmittelinstanz werden die davon betroffenen voraufgegangenen Urteile gegenstandslos, ohne dass es Ihrer Aufhebung bedarf (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 289 [296] [Kusch]; OLG Karlsruhe VRS 105, 345 [346]; SenE v. 04.01.2013 - III-1 RBs 334/12 - = DAR 2013, 337 [338]; SenE v. 20.05.2014 - III-1 RVs 72/14 - SenE v. 05.08.2014 - III-1RVs 126/14 -).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Das Urteil des Landgerichts ist ebenso wie das Urteil des Amtsgerichts infolge der Einstellung des Verfahrens gegenstandslos geworden (vgl. BGHSt 23, 365, 368 = NJW 1971, 106; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332; LR-Rieß a.a.O. § 206a Rdnr. 15a).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 1 RVs 203/16

    Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses bei unklarem Tattag

    Mit der Einstellung des Verfahrens in der Rechtsmittelinstanz wird das davon betroffenen voraufgegangene Urteil gegenstandslos, ohne dass es seiner Aufhebung bedarf (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 289 [296] [Kusch]; OLG Karlsruhe VRS 105, 345 [346]; SenE v. 04.01.2013 - III-1 RBs 334/12 - = DAR 2013, 337 [338]; SenE v. 20.05.2014 - III-1 RVs 72/14 - SenE v. 05.08.2014 - III-1RVs 126/14 -).
  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12

    Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift

    4 St 34/89|OLG Köln; 20.12.1988; 2 Ws 642/88|OLG Hamm; 29.03.1990; 3 Ws 167/90">StV 1990, 395, 396; JR 1959, 68; OLG Celle JR 1978, 347; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - III-3 RVs 154/11 - [juris] - StV 1983, 408; NStZ-RR 2000, 114; OLG Hamburg NJW 1962, 1360; OLG Hamm MDR 1993, 893; OLG Koblenz MDR 1985, 955; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 75 und Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - [juris Rn. 17]; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 207 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt JR 1992, 348; offen lassend OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen Erschleichens von Leistungen bedarf es nicht, da das angefochtene Urteil im Umfang der Einstellung des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (vgl. Senat NJW 2006, 2647, 2648; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332; LR-Stuckenberg , StPO, 26. Aufl., § 206a Rdn. 101).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 1 Ws 223/08

    Beschluss; Schriftform; Anforderungen

    So kann ein Eröffnungsbeschluss nach herrschender Meinung trotz fehlender Unterschrift gültig sein, wenn er tatsächlich gefasst worden ist und nicht lediglich einen Entwurf darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 332; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 114; BayObLG StV 1990, 395).
  • OLG Köln, 20.03.2020 - 1 RVs 60/20

    Eröffnungsbeschluss, Fehlen, Einstellung des Verfahrens

    Eine Termins- und Ladungsverfügung als bloße terminsvorbereitende Maßnahme reicht indes als Surrogat für die Eröffnungsentscheidung nicht aus (SenE v. 21.01.2003 - Ss 456/02 - = VRS 104, 364 [365]; SenE vom 03.11.1989 - Ss 547/89; SenE v. 19.03.2013 - 111-1 RVs 43/13; SenE v. 20.05.2014 - 111-1 RVs 72/14 - vgl. a. OLG Hamm [09.11.99] VRS 98, 199 [201]; OLG Karlsruhe [28.05.03] VRS 105, 345 [346]).
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