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   BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03   

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https://dejure.org/2003,3720
BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03 (https://dejure.org/2003,3720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung eins zu eins in der Europäischen Union; analoge Anwendung des § 354 Abs. 1)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzung der Urteilsformel; Anrechnung der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4
    Maßstab für die Anrechnung von in der EU erlittenen Haft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 364 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03

    Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
    Im Hinblick darauf, daß in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
    Diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern

    Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses;

    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Das Urteil lässt nicht erkennen, worauf die großzügige Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die in Spanien erlittene Haft beruht; dies beschwert den Angeklagten indes nicht (vgl. zum Anrechnungsmaßstab für Spanien BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364, und zuletzt BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 626/07: jeweils 1 : 1; vgl. allgemein zum Anrechnungsmaßstab für Mitgliedstaaten der Europäischen Union BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, StV 2011, 412, 414 Tz. 50 f.).
  • BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03 -,.
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 526/04

    Zurückgewiesene Gegenvorstellung; rechtliches Gehör (Verspätung; neuer

    Der Senat hat mit Beschluß vom 1. März 2005 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. Juni 2004 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen und die Urteilsformel dahingehend ergänzt, "daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364)".
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 526/04

    Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

    Jedoch wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364).
  • BGH, 28.03.2007 - 1 StR 137/07

    Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Anrechnung; Festsetzung in der

  • BGH, 13.06.2023 - 6 StR 187/23

    Verwerfung der Revision; Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit

  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Ausland; Maßstab

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen

  • OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06

    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

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Rechtsprechung
   LG Köln, 12.02.2003 - 114 Qs 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27508
LG Köln, 12.02.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,27508)
LG Köln, Entscheidung vom 12.02.2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,27508)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 114 Qs 5/03 (https://dejure.org/2003,27508)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 364
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Weil sich der Inhalt der Tätigkeit einer kommunalen Volksvertretung in Teilbereichen kaum von der kommunalen Verwaltungstätigkeit unterscheidet, kommt es gerade in diesem Bereich durch die vom Gesetzgeber gewollte Sonderstellung des § 108e StGB zu einer Reihe von Wertungswidersprüchen (vgl. LG Köln NStZ-RR 2003, 364).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 19.07.2001 - 14 KLs 424 Js 65554/98   

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https://dejure.org/2001,39378
LG Dresden, 19.07.2001 - 14 KLs 424 Js 65554/98 (https://dejure.org/2001,39378)
LG Dresden, Entscheidung vom 19.07.2001 - 14 KLs 424 Js 65554/98 (https://dejure.org/2001,39378)
LG Dresden, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 14 KLs 424 Js 65554/98 (https://dejure.org/2001,39378)
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  • NStZ-RR 2003, 364 (Ls.)
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