Rechtsprechung
BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung eins zu eins in der Europäischen Union; analoge Anwendung des § 354 Abs. 1) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ergänzung der Urteilsformel; Anrechnung der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 4
Maßstab für die Anrechnung von in der EU erlittenen Haft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 364 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03
Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Maßstab; Aufnahme in …
Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
Im Hinblick darauf, daß in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03). - BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03
Diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04
Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern …
Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (…vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
- BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den …
Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2).Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16
Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses; …
Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12
Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von …
Das Urteil lässt nicht erkennen, worauf die großzügige Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für die in Spanien erlittene Haft beruht; dies beschwert den Angeklagten indes nicht (vgl. zum Anrechnungsmaßstab für Spanien BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364, und zuletzt BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 626/07: jeweils 1 : 1; vgl. allgemein zum Anrechnungsmaßstab für Mitgliedstaaten der Europäischen Union BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, StV 2011, 412, 414 Tz. 50 f.). - BVerfG, 05.05.2005 - 2 BvR 1593/03
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Entscheidung des Revisionsgerichts über …
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03 -,. - BGH, 14.06.2005 - 5 StR 526/04
Zurückgewiesene Gegenvorstellung; rechtliches Gehör (Verspätung; neuer …
Der Senat hat mit Beschluß vom 1. März 2005 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22. Juni 2004 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen und die Urteilsformel dahingehend ergänzt, "daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364)". - BGH, 01.03.2005 - 5 StR 526/04
Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung
Jedoch wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, daß die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die erkannte Strafe angerechnet wird (BGH NStZ-RR 2003, 364). - BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
Im Verhältnis zu Österreich kam nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ-RR 2003, 364). - BGH, 28.03.2007 - 1 StR 137/07
Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Anrechnung; Festsetzung in der …
- BGH, 13.06.2023 - 6 StR 187/23
Verwerfung der Revision; Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit …
- OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08
Untersuchungshaft; Anrechnung; Ausland; Maßstab
- BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14
- BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen …
- OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06
Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab
Rechtsprechung
LG Köln, 12.02.2003 - 114 Qs 5/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.02.2003 - 114 Qs 5/03
- LG Köln, 28.05.2003 - 114 Qs 5/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 364
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben
Weil sich der Inhalt der Tätigkeit einer kommunalen Volksvertretung in Teilbereichen kaum von der kommunalen Verwaltungstätigkeit unterscheidet, kommt es gerade in diesem Bereich durch die vom Gesetzgeber gewollte Sonderstellung des § 108e StGB zu einer Reihe von Wertungswidersprüchen (vgl. LG Köln NStZ-RR 2003, 364).
Rechtsprechung
LG Dresden, 19.07.2001 - 14 KLs 424 Js 65554/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 364 (Ls.)