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   BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02   

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https://dejure.org/2002,4684
BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02 (https://dejure.org/2002,4684)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 1 StR 378/02 (https://dejure.org/2002,4684)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 1 StR 378/02 (https://dejure.org/2002,4684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge wegen der unterlassenen Vernehmung eines Sachverständigen über das Vorliegen alkoholbedingter Schuldunfähigkeit - Eigene Sachkunde der Jugendkammer - Erheblich verminderte, alkoholbedingte Schuldfähigkeit - Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen hoher ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 71
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Solch unvollständiger Vortrag führt dazu, daß sich die Revision nicht mit Umständen auseinander setzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen (BGHSt 40, 218, 240; BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 182/98).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Solch unvollständiger Vortrag führt dazu, daß sich die Revision nicht mit Umständen auseinander setzen muß, die gegen ihr Vorbringen sprechen (BGHSt 40, 218, 240; BGH, Urteil vom 1. Juli 1998 - 1 StR 182/98).
  • BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. nur BGH NStZ 1998, 591, 592; StV 1997, 257; insgesamt eingehend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schild in NK - StGB § 20 Rdn. 143 f. m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 28.05.1998 - 1 Ws 333/98
    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. nur BGH NStZ 1998, 591, 592; StV 1997, 257; insgesamt eingehend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schild in NK - StGB § 20 Rdn. 143 f. m. zahlr. Nachw.).
  • BGH, 04.08.1998 - 1 StR 79/98

    Strafverfolgungsverjährung im Rahmen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet, oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH, Beschluß vom 4 August 1998 - 1 StR 79/98; w. Nachw. bei Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet, oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH, Beschluß vom 4 August 1998 - 1 StR 79/98; w. Nachw. bei Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
    Verfahrensrügen, die auf einen Abgleich des Urteils mit der Aktenlage gerichtet sind, sind jedoch nicht zulässig (vgl. nur BGH NStZ 2000, 156; Wahl in NJW - Sonderheft für G. Schäfer 2002, S. 73 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Der Revisionsführer muss sich auch mit den seiner Behauptung entgegenstehenden Umständen auseinandersetzen (zu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 71 (72); 2004, 1 ff.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rn. 24).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Ihre Bedeutung kann insbesondere von der Alkoholgewöhnung des Täters beeinflusst sein (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2002 - 1 StR 378/02 - NStZ-RR 2003, 71).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Bei einer derartig hohen Blutalkoholkonzentration kann Schuldunfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden, wenn - wie hier - nähere Feststellungen zum Tatgeschehen und zu psychodiagnostischen Kriterien - der Angeklagte ist nicht vorbestraft und wegen Alkohol im Straßenverkehr in den letzten zehn Jahren nicht auffällig geworden - vollständig fehlen (Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 20 Rn. 20 ff.; vgl. auch hierzu auch jüngst BGH NStZ-RR 2003, 71 f.: keine Schuldunfähigkeit angenommen bei errechneter Blutalkoholkonzentration von 3, 87 Promille, hoher Alkoholgewöhnung und fehlenden Ausfallerscheinungen des Täters).
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Jedoch stellt diese in diesem Zusammenhang nicht das allein maßgebliche Beweisanzeichen dar (zu vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2002 - 1 StR 378/02 - OLG Hamm, a.a.O).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Das genannte Vorbringen der Revision ist nicht anders zu bewerten als ein Vorbringen, das ein bestimmtes Ergebnis nur als möglich bezeichnet oder das behauptet, weitere Ermittlungen hätten vielleicht ein anderes Beweisergebnis erbracht (vgl. hierzu nur BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1; BGH NStZ-RR 2003, 71; w. Nachw. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 51).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ss 493/04

    Schuldunfähigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Erfahrungssatz; Vollrausch;

    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber nicht allein maßgebliches Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der Alkoholgewöhnung des Täters beeinflusst werden kann (BGH, Urteil vom 03.12.2002 - 1 StR 378/02 -, NStZ-RR 2003, 71).
  • OLG Koblenz, 25.05.2010 - 2 Ws 200/10
    Zur Arbeitsweise derartiger Banden gehört erfahrungsgemäß die Verschleierung ihrer Taten und ihrer Organisation sowohl vor als auch nach der Tatbegehung (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 71; KG, Beschluss 4 Ws 175/97 vom 15.8.1997).
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