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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03   

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OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03 (https://dejure.org/2003,2967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2003 - 2 Ss 407/03 (https://dejure.org/2003,2967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 2 Ss 407/03 (https://dejure.org/2003,2967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift «CONSDAPLE» und Reichsadler; Schutzzweck des Verbots des Tragens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Maßstab für die Beurteilung der Verwechselungsfähigkeit mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • Judicialis

    StGB § 86 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a
    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Reichsadler; Verwechslungsgefahr; Consdaple; NSDAP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1339 (Ls.)
  • NStZ 2004, 444 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 12
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).

    Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508; S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).

    Für die Annahme eines verbotenen Kennzeichens im Sinne des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB käme es auf die richtige Wendung des Adlerkopfes nicht an, da es sich hierbei nur um eine unwesentliche Abweichung vom Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handeln würde (vgl. BGH NStZ 03, 31).

  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland könne anderenfalls der irrige Eindruck entstehen, es gebe hier eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das jeweilige Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1982, NStZ 83, 261).

    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).

  • OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83

    Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).

    Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508; S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 399/95

    Keltenkreuz - Kennzeichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).

    Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508; S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 29.03.1982 - 4 Ss 173/81
    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • OLG Hamm, 17.04.2002 - 2 Ss 160/02

    verfassungswidrige Organisation, Verwenden von Kennzeichen, Wahlspruch der SS,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen dann, wenn es der unbefangene, nicht genau prüfende Beobachter ohne weiteres für das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation halten kann, wobei es darauf ankommt, ob der Anschein eines Kennzeichens der jeweiligen Organisation erweckt und dessen Symbolgehalt vermittelt wird (vgl. BGH NStZ 03, 31, BGH NStZ 96, 81; Senat, Urteil vom 17. April 2002, 2 Ss 160/02, NStZ-RR 02, 231; OLG Köln NStZ 84, 508; S/S/Stree/Sternberg-Lieben a. a. O. § 86 a Rn. 4).
  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.1985 - 24 Qs 8/85

    Strafbarkeit von T-Shirt-Aufbüglern mit Darstellung Hitlers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2003 - 2 Ss 407/03
    Maßgebend für die Beurteilung, ob ein verbotenes Kennzeichen vorliegt, ist jedoch im Hinblick auf die genannte Vermeidung jeglichen Anscheins einer nationalsozialistischen Wiederbelebung die Sicht eines unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnimmt, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen (vgl. BGH NStZ 03, 31; BGH NJW 99, 435, BGH NStZ 96, 81; BGH NStZ 83, 261; OLG Köln NStZ 84, 508; OLG Hamburg JR 82, 76; OLG Frankfurt NStZ 82, 333; LG Frankfurt NStZ 86, 167).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    a) Allerdings ist der Name einer Vereinigung als solcher, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, kein Kennzeichen im Sinne des § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB (str.; ebenso Fischer, StGB 56. Aufl. § 86a Rdn. 3 a; aA Steinmetz in MünchKommStGB § 86a Rdn. 7; Reuter aaO S. 140; bejahend für die Abkürzung NSDAP: OLG Hamm NStZ-RR 2004, 12; Steinmetz NStZ 2004, 444; Stegbauer JR 2002, 186).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

    Der Senat hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer Verwendung in der Öffentlichkeit und Diskussion hierüber das ehemalige Markenlogo "Thor Steinar" im In- und Ausland einen derartig hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann, dass die Assoziation zumindest zu dem verfassungswidrigen Kennzeichen der Doppelsig-Rune auch den flüchtigen, nicht genau prüfenden Betrachter ohne Weiteres erreicht und das hinter dem Logo stehende Gedankengut Eingang in das Bewusstsein der Öffentlichkeit findet ( vgl. OLG-Hamm NStZ-RR 2004, 12 ff für die Buchstabenkombination "CONSDAPLE").
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

    Ebenfalls ist es für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung, dass sich der Adler durch die Wendung des Kopfes vom Ursprungskennzeichen unterscheidet, da die Abweichung unwesentlich ist (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12, 13; AG Weinheim, NJW 1994, 1543, 1545).

    Die Verwendung des Adlers ist als Teil des Gesamtemblems jedoch für sich genommen nicht strafbar (OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 12) und ist auch nicht als markanter Teil des Gesamtemblems anzusehen, welcher das Originalkennzeichen stellvertretend repräsentiert, wie auch die Verwendung des Eisernen Kreuzes straffrei ist.

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 3 B 60/06

    Versammlung; Verbotsauflagen zum Schutz der öffentlichen Ordnung

    Vielmehr untersagt sie ein ohne dieses weitere Zutun erlaubtes Verhalten (vgl. zur fehlenden Strafbarkeit etwa des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke CONSDAPLE: OLG Hamm, Beschl. v. 8.10.2003, NStZ-RR 2004, 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03   

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https://dejure.org/2003,3931
BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03 (https://dejure.org/2003,3931)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2003 - 3 StR 251/03 (https://dejure.org/2003,3931)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03 (https://dejure.org/2003,3931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Gesamtfreiheitsstrafe bei mehreren enthaltenen Einzelfreiheitsstrafen als eine einzige Verurteilung; Mitteilung der Einzelstrafen im Urteil; Aufrechterhaltung einer Maßregel in der Revision gestützt auf eine andere Vorschrift

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 12
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
    Denn die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe erfüllt nur dann die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn sie eine Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe enthält (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 321).
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
    Daher müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
    Daher müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den

    Das Revisionsgericht kann die fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen; sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20

    Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern:

    Die maßgeblichen Gründe sind darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 235/19, NStZ-RR 2019, 386, 387 f. [zu § 7 Abs. 2 JGG]; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12 [jeweils zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB]; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 66b Rn. 24).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Das Revisionsgericht kann die fehlende Ermessensentscheidung nicht ersetzen; sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Um eine Nachprüfung der Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler durch das Revisionsgericht zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe sowohl erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, als auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43; vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12; Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473; vgl. auch Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn 13 zu § 66 Abs. 2 StGB aF).
  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen

    Ordnet das Tatgericht die Unterbringung nach § 66 Abs. 3 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen es von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5; BGH NStZ-RR 2004, 12; StraFo 2003, 282, 283).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08

    Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche

    Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt allerdings nach § 66 Abs. 4 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH StV 1982, 420; NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährungsfrist)

    Der neue Tatrichter wird nunmehr zu prüfen haben, ob er auf der Grundlage des § 66 Abs. 3 StGB Sicherungsverwahrung anordnet; diese Entscheidung steht in seinem Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes);

    Dem Senat ist es verwehrt, insoweit eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15

    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der

  • BGH, 07.07.2021 - 4 StR 546/20

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen)

  • BGH, 20.06.2023 - 4 StR 31/23

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Rechtsfehlerhafte

  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 272/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vortaten; Ermessensentscheidung);

  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 340/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Einsatzstrafe von

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • BGH, 08.01.2004 - 3 StR 451/03

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Urteilsformel bei Regelbeispielen;

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