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   BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03   

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https://dejure.org/2004,3872
BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 (https://dejure.org/2004,3872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten Strafsenates; Abgrenzung Versuch, Vollendung und Vorbereitung); Bestimmtheitsgrundsatz

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an das Vorliegen des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Definition des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Zu Recht ist in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß dieser Weg nur zu einer neuen Typisierungskasuistik führen werde, ohne daß damit ein einheitliches Kriterium zur Eingrenzung des Begriffs des Handeltreibens gefunden worden ist (Gaede, Anm. zum Anfragebeschluß StraFo 2003, 391).

    Der Einkauf ist die Voraussetzung für den Verkauf und von daher für das geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, nicht weniger gefährlich (vgl. auch Roxin, Anm. zum Anfragebeschluß StV 2003, 619, 620).

    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands

    Auszug aus BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
    Zur Begründung ist in der Kammerentscheidung ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des Begriffs, nach der etwa weder eine gesicherte Lieferquelle noch Verfügungsgewalt des Täters für die Annahme vollendeten Handeltreibens erforderlich ist und der Tatbestand auch dann erfüllt ist, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte oder gar zum Abschluß eines Vertrags und dessen Erfüllung gekommen ist, nicht über den Wortsinn der §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG hinausgeht (Beschluß vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183).
  • BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04

    Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen;

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Kammer ein "verbales" (UA S. 36, 38, 43) - vollendetes - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angenommen hat, bereits nach bisheriger Rechtsprechung hierfür nicht nur ernsthafte und verbindliche Gespräche (vgl. auch Senatsbeschlüsse NStZ-RR 2004, 183 und StraFo 2005, 42) Voraussetzung waren, sondern diese sich auch auf einen konkret beabsichtigten Rauschgifttransport bezogen haben müssen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602 ff.).
  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 25 CS 05.1427

    Sofortvollzug, Internetplattform, Versteigerung, apothekenpflichtige Arzneimittel

    Dort wird es von ihm als jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit definiert (vgl. BGH vom 6.2.2004 Az. 2 ARS 276/03).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06

    Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass die Ersparnis von Dolmetscherkosten durch den Einsatz eigener Sprachkenntnis bei der Bemessung einer Pauschvergütung, die hier schon wegen der Vielzahl der Besuche in der Justizvollzugsanstalt geboten ist, berücksichtigt werden muss (vgl. z. B. Beschlüsse vom 18.11.2003 - 2 ARs 276/03 - und 15.10.2004 - 2 ARs 240/04 -).
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