Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.2004

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   BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03   

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BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03 (https://dejure.org/2004,2740)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2004 - 1 StR 296/03 (https://dejure.org/2004,2740)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03 (https://dejure.org/2004,2740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 73 StGB; § 73c StGB; UN-Resolution Nr. 661
    Verstoß gegen das Irak-Embargo; Verfall (Verfassungsmäßigkeit des Bruttoprinzips: wirksame Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen: UN-Resolutionen; Härtefall: Feststellung etwaiger Steuerbelastungen zur Vermeidung einer Doppelbelastung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz; Export von zur Waffenherstellung geeigneten Bohrwerkzeugen mit Zubehörteilen; Verstöße gegen ein in der Bundesrepublik Deutschland umgesetztes Totalembargo

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung im Verfahren über Rüstungsexporte in den Irak

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 214
  • StV 2005, 22
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
    Zu Recht ging das Landgericht bei der Festsetzung des Verfallsbetrags vom "Bruttoprinzip" (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGHSt 47, 369 ff. m.w.N.) aus.

    Der Senat hält daran fest, daß dies auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten verfassungskonform ist (vgl. BGHSt 47, 369 (372)).

    Nur so kann das Bewußtsein dafür geschärft werden, daß sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (vgl. BGHSt 47, 369 (372)).

    Die Strafkammer hat eine unbillige Härte wegen "Gutgläubigkeit" (vgl. BGHSt 47, 369 (376)) der Entscheidungsträger der Bu. GmbH rechtsfehlerfrei verneint.

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
    Die Revision der Verfallsbeteiligten führt zur Aufhebung der Verfallsanordnung gegen sie, da die Strafkammer zur steuerlichen Behandlung des von der Bu. GmbH "Erlangten" keine Feststellungen getroffen und diesen Aspekt dementsprechend in die Prüfung der Härteregelung des § 73c StGB nicht einbezogen hat (vgl. BGHSt 47, 260 (264)).

    Der Übergang zum "Bruttoprinzip" änderte hieran nichts (vgl. BGHSt 47, 260 (267)).

    Die fehlenden Feststellungen und deren Bewertung wird das Landgericht - orientiert an der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2002 (BGHSt 47, 260 (264 ff.)) - nachzuholen haben.

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 1 StR 296/03
    Zu Recht ging das Landgericht bei der Festsetzung des Verfallsbetrags vom "Bruttoprinzip" (vgl. BGH NStZ 1994, 123; BGHSt 47, 369 ff. m.w.N.) aus.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Das gilt auch für den Drittbegünstigten im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB, zumal dann, wenn er Nutznießer der Tat ist (BGHSt aaO 374; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).

    Den Drittbegünstigten soll das Bruttoprinzip veranlassen, zur Verhinderung solcher Taten wirksame Kontrollmechanismen zu errichten oder aufrechtzuerhalten (vgl. BGHSt aaO 374; ferner BGHSt 51, 65, 67; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).

    Eine Auslegung der Vorschriften über den Verfall, nach der die Tatbegehung unter finanziellen Gesichtspunkten weitgehend risikolos bleibt, genügt diesem Zweck nicht (vgl. hierzu BGH aaO 67; ferner BGHSt 47, 369, 374; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).

    Im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter für den Rechtsbegriff der unbilligen Härte hat, kann dabei insbesondere ins Gewicht fallen, dass ein Drittbegünstigter - anders als hier die O. über die für sie verantwortlich Handelnden - gutgläubig ist (vgl. BGHSt 47, 369, 376; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215; 2007, 109, 110; vgl. auch BGH, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02 - Umdr. S. 45 f.: kein Absehen bei bewusst verfallsvereitelnder Weitergabe von Vermögenswerten).

  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Gerade bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht sei die Maßnahme als Teil eines Systems anzusehen, welches die Wirksamkeit der Handelsbeschränkungen sicherstellen und diese durchsetzen solle (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 214, 215).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Auf diese Weise soll das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374 f.).

    Überdies sprechen Sinn und Zweck des Einziehungsrechts im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; s. dazu bereits B.I.3.b bb(2) (b) (bb)) gegen eine Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit.

    Dies steht in Einklang damit, dass die Einziehungsmaßnahmen auch einen Präventionszweck verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2021 - 3 StR 474/19, juris Rn. 69; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, BGHR StGB § 73c Härte 9; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 375).

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auch gegenüber diesen Verfallsbeteiligten ist der Umfang des Erlangten nach Maßgabe des Bruttoprinzips zu bemessen, ohne dass Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen in Abzug gebracht werden (BGHSt 47, 369, 374; 52, 227, 247 f.; BGH NStZ-RR 2004, 214, 215).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Aber auch insoweit käme eine Berücksichtigung dieser Haftung nur in Betracht, wenn die Steuern tatsächlich gezahlt oder jedenfalls bestandskräftig festgesetzt worden wären (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260 und vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92; BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, wistra 2004, 227 und vom 25. März 2014 - 3 StR 314/13).
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Auf diese Weise kann vor dem Hintergrund der präventiven Zielrichtung des Verfalls das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sich derartige Geschäfte nicht lohnen, Aufwendungen hierfür nutzlos sind und es deshalb auch wirtschaftlicher ist, wirksame Kontrollmechanismen zur Verhinderung solcher Straftaten einzurichten (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 269/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 372).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Ist jedoch das Besteuerungsverfahren abgeschlossen, darf der Betroffene nicht auf die eventuell gegebene Möglichkeit der Änderung des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO verwiesen werden; vielmehr ist die bestandskräftig festgesetzte Steuerschuld mindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2258 f.; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris Rn. 43; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 73c Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne

    Eine nur voraussichtliche Besteuerung führt noch nicht zum Wegfall des Erlangten (vgl. BGH StV 2005, 22, 23).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Entsprechende steuerliche Belastungen müssen im Rahmen des Verfalls berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, StV 2005, 22).
  • BGH, 14.09.2004 - 1 StR 202/04

    Verfallsanordnung wegen Rüstungsexporten in den Iran auf dem Umweg über Dubai

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß die Anwendung des Bruttoprinzips auch bei der Anordnung des Verfalls gegen einen Drittbegünstigten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGHSt 47, 369, 372 f.; BGH wistra 2004, 227 - ebenfalls die Verfahrensbeteiligte B. GmbH betreffend -).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 Ws 901/16

    Der Umfang des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB

  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 383/17

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung des Einziehungsgegenstands;

  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • AG Kleve, 25.11.2004 - 37 Ds 293/04

    Strafbarkeit eines Angeklagten wegen Betrugs zum Nachteil der Bundesagentur für

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04   

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https://dejure.org/2004,8538
BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 185 StGB; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (Willensbeeinträchtigung im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen durch das Gericht oder den Verteidiger: heilende Belehrung; Übereinkunft von Staatsanwaltschaft und Verteidigung; Überprüfung der Sprachfähigkeiten des Angeklagten und ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelverzicht bei fehlenden Sprachkenntnissen; Prüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Tatrichter; Verfahrensbeendende Absprachen zwischen Staatanwaltschaft und Verteidigung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 45/99

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Allerdings können je nach den Umständen des Falles fehlende Sprachkenntnisse eines Angeklagten die Wirksamkeit eines von ihm abgegebenen Rechtsmittelverzichts in Frage stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 und 25. Mai 1993 - 1 StR 124/93; Wickern in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 185 GVG Rdn. 25).
  • BGH, 25.05.1993 - 1 StR 124/93

    Behauptung ungenügender deutscher Sprachkenntnisse nach Rechtsmittelverzicht des

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Allerdings können je nach den Umständen des Falles fehlende Sprachkenntnisse eines Angeklagten die Wirksamkeit eines von ihm abgegebenen Rechtsmittelverzichts in Frage stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 und 25. Mai 1993 - 1 StR 124/93; Wickern in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 185 GVG Rdn. 25).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Der Vorsitzende der Strafkammer hat in einer dienstlichen Erklärung (zu deren Bedeutung in diesem Zusammenhang BGH NStZ 2002, 275, 276) dargelegt, daß ihm bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung die Polizei auf Anfrage mitgeteilt habe, im Ermittlungsverfahren seien "keinerlei Sprachprobleme aufgetaucht".
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Ferner kann es sich empfehlen, dem Angeklagten Gelegenheit zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit seinem Verteidiger zu geben und auch diesen Vorgang zu protokollieren (vgl. BGH, Beschluß vom 30. März 2004 - 1 StR 1/04, insoweit in NStZ-RR 2004, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

    Die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten ist jedoch regelmäßig unerheblich, wenn - wie hier - ein Dolmetscher anwesend ist und dieser die Rechtsmittelbelehrung des Vorsitzenden übersetzt, so dass der Angeklagte weiß, dass er über die Frage einer Anfechtung des Urteils entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441, 442 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 1/04, NStZ-RR 2004, 214).
  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Sprachliche Verständigungsprobleme können die Wirksamkeit eines von dem Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichtes zwar im Einzelfall in Frage stellen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 214); solche sind aber vorliegend nicht erkennbar.
  • OLG Jena, 24.09.2008 - 1 Ws 271/08
    Dies gilt auch, wenn es um die Wirksamkeit eines vom Tatrichter zu Protokoll genommenen mündlichen Rechtsmittelverzichts geht ( BGH NStZ-RR 2004, 214 m.w.N.).
  • OLG Jena, 28.01.2009 - 1 Ws 24/09
    Ob ein Angeklagter genügend Kenntnisse der deutschen Sprache hat, entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (siehe BGH NStZ-RR 2004, 214; Senatsbeschluss vom 24.9.2008, 1 Ws 271/08).
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