Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4636
OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.05.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Annahme drogenbedingter Fahruntüchtigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs; Anforderungen an die Ausfallerscheinungen; Geringere Anforderungen an Art und Maß von Ausfallserscheinungen bei erhöhter Wirkstoffkonzentration im Blut

  • blutalkohol PDF, S. 294

    Voraussetzungen für zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch und Versagung der Strafaussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB bei Trunkenheitsdelikt mit tödlichen Folgen

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur relativen Fahruntauglichkeit nach Drogenkonsum - Beweisanzeichen und Wirkstoffwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 85 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 247
  • NZV 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen sind umso geringer, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (BGHSt 44, 219, 225, vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2378, 2379).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen sind umso geringer, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (BGHSt 44, 219, 225, vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2378, 2379).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04

    Trunkenheit im Verkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Das von dem Beamten geschilderte Verhalten der Pupillen des Angeklagten beim Anleuchten - sehr langsames Verengen und Öffnen "fast wieder auf die ursprüngliche Größe" (Reboundeffekt) - zeigt, dass der Angeklagte an einer starken Sehbehinderung litt, die zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit bei der Nachtfahrt führte und nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen typische Folge des Drogenkonsums war (vgl. auch BayObLG DAR 2002, 134, Hentschel a.a.O. 478f.).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Reboundeffekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Zwar wird teilweise vertreten, bei hohen Wirkstoffwerten könne ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen, wobei in diesem Fall hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgestellten Ausfallerscheinung zu stellen sind und diese so gravierend sein muss, dass ein sicheres Fahren ohne weiteres ausgeschlossen werden kann (OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Soweit teilweise vertreten wird, bei sehr hohen Wirkstoffwerten eines Betäubungsmittels könne ein einzelnes weiteres Anzeichen zur Begründung der Fahruntüchtigkeit genügen, werden für diesen Fall zugleich hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgehaltenen Ausfallerscheinung gestellt, d.h., diese muss so gravierend sein, dass ein sicheres Fahren ohne Weiteres ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    In einem solchen Fall bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen zur konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit sowie zu deren konkreten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten, zumal es auf der Hand liegt, dass das Ausbleiben einer Pupillenlichtreaktion bei einer - im vorliegenden Fall festgestellten - Nachtfahrt zu einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/2003 (23/03) - OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 247; LK-König, a. a. O., § 316 Rn. 162), weshalb kein Grund dafür ersichtlich ist, die fehlende Pupillenlichtreaktion nicht als zusätzliches Beweisanzeichen heranzuziehen (vgl. König, Anmerkung zum Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 96, 97).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Bei hohen Wirkstoffwerten kann zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit das Hinzutreten einer einzigen Ausfallerscheinung genügen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 1 Ss 26/04).
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der neben dem festgestellten Blutalkoholwert erfolgte Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut des Angeklagten (hier: des rauschwirksamen Cannabisinhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol sowie der rauschwirksamen Stoffwechselprodukte des THC 11 Hydroxy Tetrahydrocannabinol und Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure) hat nach der Rechtsprechung des BGH und der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGHSt 44, 219 ff.; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ; OLG Zweibrücken NZV 2005, 164 ) als solches keinen Aussagewert für das Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2003 - 4 StR 398/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23681
BGH, 11.02.2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,23681)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,23681)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 StR 398/03 (https://dejure.org/2003,23681)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 247
  • NZV 2004, 536
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Naumburg, 22.06.2015 - 2 Rv 60/15

    Betäubungsmitteldelikt: Annahme eines minder schweren Falles bei Besitzes einer

    Die Sperre für die Fahrerlaubnis ist abgelaufen, die Fahrerlaubnisentziehung und die Einziehung des Führerscheins sind vollstreckt und erledigt und müssen daher nicht aufrecht erhalten werden (BGH NStZ-RR 2004, 247, 248).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Denn die Regelung des § 55 Abs. 2 StGB trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der nachträglichen Gesamtstrafenentscheidung diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248).
  • BGH, 28.10.2009 - 2 StR 351/09

    Fahrerlaubnissperre (Aufrechterhaltung der Sperre; Ende der Sperrfrist;

    Insoweit bedurfte es deshalb keiner weiteren Vollstreckung mehr; diese Maßnahmen waren "erledigt" (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 247; Rissing-van Saan in LK StGB 12. Aufl. § 55 Rdn. 60).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

    Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 184/17, juris; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 296/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung der Entziehung der

    Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedurfte es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Duisburg vom 11. Januar 2007 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 310/22

    Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Ausspruch über die Aufrechterhaltung

    Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Sander, NStZ 2016, 656, 661 mwN).
  • BGH, 11.10.2005 - 4 StR 362/05

    Folgen einer rechtsfehlerhaften Ersetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift an den Senat zutreffend ausgeführt hat, ist der Angeklagte dadurch, dass das Landgericht im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die im Urteil des Landgerichts Trier vom 15. August 2002 verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis in rechtsfehlerhafter Anwendung des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. dazu BGH NZV 2004, 536) durch ein "durch Anrechnung abgegoltenes" Fahrverbot ersetzt hat, nicht beschwert.
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 458/16

    Notwendigkeit des Ausspruchs der Aufrechterhaltung einer zwischenzeitlich

    Die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Neumünster vom 13. Januar 2016 neben der einbezogenen Geldstrafe ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung wirksam geworden, so dass sie insoweit nicht (weiter) vollstreckt werden muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536).
  • BGH, 12.10.2010 - 3 StR 349/10

    Verwerfung einer Revision bei gleichzeitigem Entfallen der Aufrechterhaltung

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. April 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Stade vom 28. Mai 2009 entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17).
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