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   BGH, 27.08.2004 - 5 StR 94/04   

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https://dejure.org/2004,26844
BGH, 27.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,26844)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 332
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332), zu prüfen.
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Insbesondere der Aspekt der willkürlichen Opferauswahl (vgl. insoweit auch UA S. 69) rechtfertigt die Einstufung solcher Tötungsakte als Mord; denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (Senat, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; BGH, Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 247/02, in NStZ-RR 2003, 78 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128 ff.; Schneider, aaO).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Auf die Revisionen der Nebenklägerin hat der Senat die Schuldsprüche aufgehoben und - bei Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen - das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen (NStZ-RR 2004, 332).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    c) Sollte das neue Tatgericht zur Annahme eines Tötungsvorsatzes gelangen, so wird es Gelegenheit haben, das Vorliegen von Mordmerkmalen, namentlich niedriger Beweggründe (vgl. hierzu BGHSt 47, 128, 130 f.; BGH NStZ-RR 2004, 332 [BGH 27.08.2004 - 5 StR 94/04]), zu prüfen.

    Eine solche Person schwingt sich geradezu als Herr über die körperliche Unversehrtheit anderer auf und bringt eine Gesinnung zum Ausdruck, die sittlich auf tiefster Stufe steht und somit als niedrig gewertet werden muss (vgl. BGHSt 47, 128, 132; BGH, Urteil vom 27.08.2004 - Az.: 5 StR 94/04 - in NStZ-RR 2004, 332, 333).

  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 163/13

    Fehlende Vorwerfbarkeit einer Tatbegehung unter Alkoholeinfluss aufgrund von

    Die von der Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des 5. Strafsenats (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - 5 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 234, 235; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333) vermisste Erwägung, dass eine Strafrahmenverschiebung deswegen abzulehnen sein könnte, weil die tatsächlichen Umstände, auf die die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit zurückging, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich waren, die zur Verneinung des Mordmerkmals aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten, war vorliegend nicht veranlasst.
  • BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13

    Strafzumessung (übermäßige Strafschärfung trotz verminderter Schuldfähigkeit

    Das Landgericht hat dabei ersichtlich nicht gesehen, dass nach den Urteilsfeststellungen die Tat ihre Ursache in der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hat und dem Angeklagten daher der Umstand besonderer krimineller Energie auch nur eingeschränkt anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rn. 32 mwN).
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