Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 07.11.2003 | BGH, 11.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03   

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https://dejure.org/2003,6108
BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03 (https://dejure.org/2003,6108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen: konkret-kausale Beziehung zwischen dem etwaigen Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 50 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03
    Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen einem etwaigen Verfahrensfehler (unvollständige Akteneinsicht §§ 147, 228 StPO, Verstoß gegen ein faires Verfahren Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Verletzung rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG) und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGHSt 30, 131, 135; 44, 82, 90; BGH NStZ 2000, 212).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Die Rüge ist nicht in zulässiger Weise erhoben, weil die Revision eine konkret-kausale Beziehung zwischen dem behaupteten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt nicht dargetan hat (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Er muß jedoch zumindest dann, sobald er Akteneinsicht erlangt hat, ein entsprechendes konkretes Ergebnis für den Fall vorheriger vollständiger Akteneinsicht vortragen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2004, 50).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Von besonderen Fallkonstellationen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 341/03, BGHR StPO § 338 Nr. 8, Beschränkung 8 mwN; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12, NJW 2013, 1827, 1831) abgesehen, braucht der Revisionsführer den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Rechtsverstoß und dem angefochtenen Urteil nicht ausdrücklich darzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2017 - 2 RBs 79/17

    Anforderungen an die Rüge einer unterbliebenen Aussetzung des Bußgeldverfahrens

    Betrifft die Rüge der Beschränkung der Verteidigung eine nur unvollständige Akteneinsicht, so muss die konkrete kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt dargelegt werden (vgl. BGH NJW 1981, 2267; NStZ-RR 2004, 50).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Es gehört deshalb zur Begründung der Rüge der Verletzung des § 147 Abs. 4 StPO zumindest, daß diese konkret-kausale Beziehung dargetan wird und - nach Einsicht in die vorenthaltenen Aktenteile - ein konkretes Ergebnis für die Fall vollständiger Akteneinsicht vorgetragen wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 50; NStZ 2000, 212, 213 mit Rsprnachw.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05

    Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der

    Hierzu gehört zumindest, dass nach Einsichtnahme in die Aktenbestandteile, die in der Verhandlung vorenthalten wurden, ein konkretes Ergebnis (etwa Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Verhandlung, der durch Gerichtsbeschluss abgelehnt worden ist) für den Fall vorheriger vollständiger Akteneinsicht vorgetragen wird (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2004, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03   

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https://dejure.org/2003,6933
OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03 (https://dejure.org/2003,6933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03 (https://dejure.org/2003,6933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2003 - 3 Ws 1250/03 (https://dejure.org/2003,6933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 158 GVG, § 159 GVG, § 14 StPO
    Zuständigkeit bei der Rechtshilfe: Entscheidung des Streits über die örtliche Zuständigkeit für ein Rechtshilfeersuchen nach Abgabe und Zurückgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags eines Amtsgerichts auf Entscheidung des Oberlandesgerichts bei Ablehnung des Rechtshilfeersuchens durch ein anderes Amtsgericht; Begriff und Voraussetzungen der Rechtshilfe beim Ersuchen einen Zeugen zu vernehmen; Begriff der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit bei Rechtshilfeersuchen; Zulässigkeit der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 Strafprozessordnung (StPO) im Falle eines Rechtshilfeersuchens; Berechtigung des ersuchten Gerichts zur Ablehnung der Durchführung des Rechtshilfeersuchens auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 962 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1996 - 1 Ws 320/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Verboten im Sinne des § 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ist eine Handlung ohne Rücksicht auf die konkrete prozessuale Situation, wenn ihre Vornahme abstrakt im Gesetz ausdrücklich untersagt oder wenn sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung unzulässig ist (OLG Düsseldorf in MDR 1996, 843 f; in MDR 1988, 604; OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.3.1994-3 Ws 161/94; vom 18.8.1988 - 2 Ws 345/88; Boll, aaO., § 158 GVG Rn 3 u. 4; Meyer-Goßner, aaO., § 158 GVG Rn 2; Kissel, aaO., § 158 Rn 10 ff.; jeweils mit Nachweisen).

    Dementsprechend steht dem ersuchten Gericht nach herrschender Meinung eine Zweckmäßigkeitsprüfung auch nicht zu (vgl. OLG Frankfurt am Main in Rpfleger 1979, 426; OLG Düsseldorf in MDR 1988, 604; in MDR 1996, 843 f; OLG Hamm, Beschluss vom 29.3.1994 - 3 Ws 161/94; Boll, aaO. § 158 GVG, Rn 14; Schoreit, aaO., § 158 GVG, Rn 3; Meyer-Goßner, aaO., § 158 GVG, Rn 2).

  • OLG Hamm, 29.03.1994 - 3 Ws 161/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Verboten im Sinne des § 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ist eine Handlung ohne Rücksicht auf die konkrete prozessuale Situation, wenn ihre Vornahme abstrakt im Gesetz ausdrücklich untersagt oder wenn sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung unzulässig ist (OLG Düsseldorf in MDR 1996, 843 f; in MDR 1988, 604; OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.3.1994-3 Ws 161/94; vom 18.8.1988 - 2 Ws 345/88; Boll, aaO., § 158 GVG Rn 3 u. 4; Meyer-Goßner, aaO., § 158 GVG Rn 2; Kissel, aaO., § 158 Rn 10 ff.; jeweils mit Nachweisen).

    Dementsprechend steht dem ersuchten Gericht nach herrschender Meinung eine Zweckmäßigkeitsprüfung auch nicht zu (vgl. OLG Frankfurt am Main in Rpfleger 1979, 426; OLG Düsseldorf in MDR 1988, 604; in MDR 1996, 843 f; OLG Hamm, Beschluss vom 29.3.1994 - 3 Ws 161/94; Boll, aaO. § 158 GVG, Rn 14; Schoreit, aaO., § 158 GVG, Rn 3; Meyer-Goßner, aaO., § 158 GVG, Rn 2).

  • BGH, 27.06.1958 - 2 ARs 81/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Eine Ablehnung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Ausführung des Ersuchens vollständig oder teilweise verweigert wird (Kissel, aaO., § 159 Rn 4; Boll in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, § 159 GVG Rn 3; RGSt 24, 1, 2; BGH NJW 1958, 1310) oder wenn ersichtlich ist, dass das ersuchte Amtsgericht dem Ersuchen aufgrund von Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit des Ersuchens ganz oder teilweise nicht entsprechen will (Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl.2003, § 159 GVG Rn 2).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1974 - 2 Ws 231/73
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Vielmehr ist die Ablehnung dem ersuchten Gericht nur gestattet, wenn die Rechtshilfehandlung verboten i.S. des § 158 II 1 GVG ist, wenn sie also schlechthin, d.h. abstrakt betrachtet und ausschließlich aus Rechtsgründen unzulässig ist (Senat, NJW 1974, 430 und Beschl. v. 25.7.1997 aaO).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 ARs 212/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    § 14StPO ist jedoch unanwendbar, weil der Streit zwischen den an einem Rechtshilfeersuchen beteiligten Gerichten über die Berechtigung, das Ersuchen abzulehnen, in § 159 GVG abschließend geregelt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 97 und BGHR StPO § 14 Bestimmung, abgelehnte 3).
  • KG, 03.02.1999 - 28 AR 136/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Das ersuchte Gericht ist an das Vernehmungsersuchen auch hinsichtlich einer Ladung des Zeugen - wie hier - beim Arbeitgeber gebunden (KG Berlin, Beschluss vom 3.2.1999 - 28 AR 136/98).
  • OLG Hamm, 18.08.1988 - 2 Ws 345/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Verboten im Sinne des § 158 Abs. 2 Satz 1 GVG ist eine Handlung ohne Rücksicht auf die konkrete prozessuale Situation, wenn ihre Vornahme abstrakt im Gesetz ausdrücklich untersagt oder wenn sie nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung unzulässig ist (OLG Düsseldorf in MDR 1996, 843 f; in MDR 1988, 604; OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.3.1994-3 Ws 161/94; vom 18.8.1988 - 2 Ws 345/88; Boll, aaO., § 158 GVG Rn 3 u. 4; Meyer-Goßner, aaO., § 158 GVG Rn 2; Kissel, aaO., § 158 Rn 10 ff.; jeweils mit Nachweisen).
  • RG, 13.02.1893 - 28/93

    1. Ist ein Ersuchen um Rechtshilfe als abgelehnt anzusehen, wenn dem Ersuchen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Eine Ablehnung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Ausführung des Ersuchens vollständig oder teilweise verweigert wird (Kissel, aaO., § 159 Rn 4; Boll in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, § 159 GVG Rn 3; RGSt 24, 1, 2; BGH NJW 1958, 1310) oder wenn ersichtlich ist, dass das ersuchte Amtsgericht dem Ersuchen aufgrund von Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit des Ersuchens ganz oder teilweise nicht entsprechen will (Schoreit in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl.2003, § 159 GVG Rn 2).
  • RG, 22.12.1894 - VII 3400/94

    Bildet das von Gericht zu Gericht gestellte Ersuchen um Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 3 Ws 1250/03
    Rechtshilfe im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei der ersuchten Tätigkeit um eine solche handelt, die der Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts zuzurechnen ist und eine richterliche Handlung erfordert (RGSt 26, 338,339; Kissel, GVG, 3. Aufl. 2001, § 156 Rn 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5231
BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,5231)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 1 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,5231)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 1 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,5231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision; Wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel nach der Urteilsverkündung; Beweiskraft des Protokolls nach § 274 der Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 274; ; StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts ohne Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01

    Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
    Ihrer Wirksamkeit steht nicht entgegen, dass auch auf eine Rechtsmittelbelehrung verzichtet worden war (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 329; BGH NStZ 1997, 611, 612; BGH NStZ-RR 2000, 38, BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.).

    Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
    Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
    Ihrer Wirksamkeit steht nicht entgegen, dass auch auf eine Rechtsmittelbelehrung verzichtet worden war (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 329; BGH NStZ 1997, 611, 612; BGH NStZ-RR 2000, 38, BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99

    Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
    Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
    Ihrer Wirksamkeit steht nicht entgegen, dass auch auf eine Rechtsmittelbelehrung verzichtet worden war (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 329; BGH NStZ 1997, 611, 612; BGH NStZ-RR 2000, 38, BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.).
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