Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6473
BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04 (https://dejure.org/2005,6473)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2005 - 4 StR 540/04 (https://dejure.org/2005,6473)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 4 StR 540/04 (https://dejure.org/2005,6473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (Überzeugungsmaßstab; überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung bei als glaubhaft eingestufter Aussage der betroffenen Tatzeugin; Aussage gegen Aussage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Überzeugungsbildung - Anforderungen an die richterliche Überzeugung von einer Täterschaft des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 263 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei gedanklich möglichem anderem Geschehensablauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 580; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04
    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, daß das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, daß eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewißheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zuläßt (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 580; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04
    Allerdings sind besonders strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung zu stellen, wenn - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und es entscheidend darauf ankommt, ob der Tatrichter den Angaben des Belastungszeugen folgt; in diesem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 44, 256 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04
    Allerdings sind besonders strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung zu stellen, wenn - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und es entscheidend darauf ankommt, ob der Tatrichter den Angaben des Belastungszeugen folgt; in diesem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 44, 256 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Das Landgericht hat die erhobenen Beweise gewürdigt und dabei keine überspannten Anforderungen an die Bildung seiner Überzeugung gestellt; insbesondere war es sich bewusst, dass keine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit erforderlich ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04, NStZ-RR 2005, 149).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung: BGH NJW 2008, 2792 = NStZ 2008, 647 = NStZ-RR 2008, 352; BGH NStZ-RR 2005, 147; BGH NStZ-RR 2005, 149; SenE v. 22.01.2002 - Ss 551/01 - = VRS 102, 97 [98] = NJW 2002, 1059 = StraFo 2002, 137 [138] = DAR 2002, 177; SenE v. 04.09.2012 - III-1 RVs 154/12 - = DAR 2012, 649; SenE v. 04.12.2012 - III-1 RVs 213/12 -).

    Rechtlich zu beanstanden sind die tatrichterlichen Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (BGH NJW 2007, 92 [94]; BGH NStZ-RR 2005, 149; BGH NJW 2000, 370 [371]; SenE v. 12.09.2000 - Ss 315/00 - SenE v. 27.01.2004 - Ss 539/03 - vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 261 Rz. 2 m. w. Nachw.).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH NStZ-RR 2005, 149; BGH NStZ 1988, 236; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 261 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2006 - 3 StR 375/05

    Überzeugungsbildung (übertriebene und überspannte Anforderungen); Beweiswürdigung

    Angesichts der Feststellungen, die das Landgericht getroffen hat, sowie der weiteren zahlreichen Indizien, deren Würdigung im Übrigen schon besorgen lässt, dass das Landgericht an den Grad der Gewissheit, die das Gesetz (§ 261 StPO) für die Überzeugung des Tatrichters von der Schuld des Angeklagten verlangt, übertriebene und überspannte Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5; BGH NStZ-RR 2005, 149 m. w. N.), kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Landgericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt hätte, wenn es diese Verdachtsmomente in seine Beweiswürdigung einbezogen hätte.
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2006 - 2 Ss 78/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich des

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH NStZ 1985, 15 Nr. 17; BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 22; BGHR § 261 StPO Beweiswürdigung 5; BGH NStZ-RR 2005, 149).
  • LG Detmold, 24.09.2020 - 21 KL2 17/20
    Die Kammer hat hierbei bedacht, dass keine überspannten Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung zu stellen sind und eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt ( vgl. BGH, Urteil v. 03. Februar 2005 - 4 StR 540/04 -, Rn. 2, juris, mit weiteren Nachweisen ).
  • LG Detmold, 24.09.2020 - 21 KLs 17/20
    Die Kammer hat hierbei bedacht, dass keine überspannten Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung zu stellen sind und eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt ( vgl. BGH, Urteil v. 03. Februar 2005 - 4 StR 540/04 -, Rn. 2, juris, mit weiteren Nachweisen ).
  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

    Zur Erlangung dieser nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO in Verbindung mit § 261 StPO erforderlichen Gewissheit reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf die Annahme einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55; BGH, Urteile vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04 - NStZ-RR 2005, S. 149, und vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 - juris Rn. 11).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht aufkommen lässt (BGH NStZ 1985, 15 Nr. 17; BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 22; BGHR § 261 StPO Beweiswürdigung 5; BGH NStZ-RR 2005, 149 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6335
BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04 (https://dejure.org/2005,6335)
BGH, Entscheidung vom 05.01.2005 - 4 StR 520/04 (https://dejure.org/2005,6335)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 4 StR 520/04 (https://dejure.org/2005,6335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision bei in der Vorinstanz wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht; Unanfechtbarkeit des Rechtsmittelverzichts; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Rechtsmittelverzicht

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 273 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts trotz "akuter Belastungssituation"

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts trotz "akuter Belastungssituation"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526).

    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist insofern kein Raum (vgl. BGH NStZ 1997, 611, 612; 1999, 526), sodass auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten zu verwerfen ist.

    Da der Angeklagte nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat, fehlt es an der Zuständigkeit des Tatgerichts für die Verwerfung der Revision (BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1999, 526; NStZ-RR 1997, 173; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 346 Rdnr. 2).".

  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Insbesondere ist trotz der Ausführungen des Angeklagten, er sei durch eine akute Belastungsreaktion in seiner natürlichen Einsichtsfähigkeit und freien Willensentscheidung derart eingeschränkt gewesen, nicht davon auszugehen, dass er bei Abgabe der Verzichtserklärung nicht verhandlungsfähig gewesen oder dass ihm deren Tragweite nicht bewusst gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; NStZ-RR 1997, 173).

    Da der Angeklagte nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat, fehlt es an der Zuständigkeit des Tatgerichts für die Verwerfung der Revision (BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1999, 526; NStZ-RR 1997, 173; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 346 Rdnr. 2).".

  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98

    Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Insbesondere ist trotz der Ausführungen des Angeklagten, er sei durch eine akute Belastungsreaktion in seiner natürlichen Einsichtsfähigkeit und freien Willensentscheidung derart eingeschränkt gewesen, nicht davon auszugehen, dass er bei Abgabe der Verzichtserklärung nicht verhandlungsfähig gewesen oder dass ihm deren Tragweite nicht bewusst gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung verhandlungsfähig war, ist durch das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu beurteilen (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16).
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Da der Angeklagte nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat, fehlt es an der Zuständigkeit des Tatgerichts für die Verwerfung der Revision (BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1999, 526; NStZ-RR 1997, 173; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 346 Rdnr. 2).".
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Insbesondere ist trotz der Ausführungen des Angeklagten, er sei durch eine akute Belastungsreaktion in seiner natürlichen Einsichtsfähigkeit und freien Willensentscheidung derart eingeschränkt gewesen, nicht davon auszugehen, dass er bei Abgabe der Verzichtserklärung nicht verhandlungsfähig gewesen oder dass ihm deren Tragweite nicht bewusst gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist insofern kein Raum (vgl. BGH NStZ 1997, 611, 612; 1999, 526), sodass auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten zu verwerfen ist.
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
    Der nach alledem wirksame Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1999, 258, 259; 1999, 526).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 08.09.2015 - 4 StR 272/15

    Rechtsmittelverzicht (Protokollvermerk: keine Wirksamkeitsvoraussetzung, nur

    Der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten ist daher zu verwerfen (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).

    In Fällen wirksamen Rechtsmittelverzichts fehlt es regelmäßig an einer Zuständigkeit des Tatrichters für die Verwerfung der Revision (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2005 aaO).

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 467/10

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (außergewöhnliche

    Bei der Annahme einer solchen Ausnahme orientiert sich der Senat an der Wertung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen dieser Art (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258; vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526; vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00; vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 302 Rn. 8a mN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht