Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 (StVollz), 3 Ws 1342/04 (StVollz), 3 Ws 1343/04 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3404
OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 (StVollz), 3 Ws 1342/04 (StVollz), 3 Ws 1343/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,3404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 (StVollz), 3 Ws 1342/04 (StVollz), 3 Ws 1343/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,3404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 (StVollz), 3 Ws 1342/04 (StVollz), 3 Ws 1343/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,3404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Strafvollzug: Verletzung der Menschenwürde durch gemeinschaftliche Unterbringung von drei Strafgefangenen in einem Haftraum

  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 MRK, § 18 StVollzG, § 144 StVollzG
    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle der Mehrfachbelegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Menschenwürde und Verbot der unmenschlichen Behandlung als Grenzen für die Ausgestaltung eines Haftraums; Anforderungen an Größe und Ausstattung eines Haftraums auf Grund der Wahrung der Menschenwürde eines Häftlings

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Menschenwürde und Verbot der unmenschlichen Behandlung als Grenzen für die Ausgestaltung eines Haftraums; Anforderungen an Größe und Ausstattung eines Haftraums auf Grund der Wahrung der Menschenwürde eines Häftlings

  • Judicialis

    GG Art. 1 I; ; MRK § 3; ; StVollzG § 18; ; StVollzG § 144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse bei Unterbringung in Gemeinschaftszelle - menschenunwürdige Mehrfachbelegung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1 ; MRK § 3 ; StVollzG § 18 § 144
    Feststellungsinteresse bei menschenunwürdiger Mahrfachbelegung des Haftraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    Zwar werden, solange von der Ermächtigung des § 144 II StVollzG kein Gebrauch gemacht worden ist, die Grenzen für die Ausgestaltung des Haftraums nur durch das Grundrecht der Wahrung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 MRK) gezogen (vgl. Senat, NStZ 1985, 572 [573]; StV 1988, 540; OLG Koblenz, ZfStrVo 1980, 191; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Hamm; NStZ 1989, 592; 1992, 352).

    In einem obiter dictum hat das OLG Celle (NStZ-RR 2003, 316 [317 letzter Absatz der Entscheidung] ausgesprochen, bei einer Zellengröße von 9, 82 m2 mit räumlich abgetrennter Nasszelle von 1, 42 m2 stelle die Belegung des Haftraums mit zwei Gefangenen nur eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 I GG dar. In seinen Entscheidungen vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) und vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, dass durch die Belegung eines Haftraums, der lediglich eine Grundfläche von 11, 54 m2 aufweist, mit drei Gefangenen, die Fortbewegungsmöglichkeit und Freizeitbeschäftigung bereits derartig eingeschränkt ist, dass von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein kann.

    Auf die durch die Ausstattung des in der Vorentscheidung beurteilten Haftraums mit einer nur durch eine Schamwand abgetrennten Toilette begründete Verletzung der Intimsphäre, des Schamgefühls und der Ekelgrenze wurde nur ergänzend hingewiesen, für das Verdikt der Menschenrechtswidrigkeit war sie nicht maßgeblich (vgl. NStZ 1985, 572 [573, 3. + 4. Abs.]. An dieser, der genannten Entscheidung des OLG Celle nicht widersprechenden Rechtsprechung hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung fest. Eine Mehrfachbelegung des Haftraums verletzt also jedenfalls dann die Menschenwürde, wenn sich drei Gefangene eine Zelle von 11, 54 m2 Gesamtgröße einschließlich abgetrennter Toilette (davon ca. 9 m2 eigentliche Zellengröße) teilen müssen.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    Ist indes die Menschenwürde verletzt, begründet allein dieser tiefgreifende Grundrechtsverstoß und zwar unabhängig von der konkreten Dauer dieser Grundrechtsverletzung (vgl. Senat, NJW 2003, 2843 [2845] m.H. auf BVerfG, NJW 2002, 2699; StV 1988, 540) das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Gefangenen(§ 115 III StVollzG) nach Erledigung der menschenrechtswidrigen Unterbringung (hier: durch Verlegung in eine Einzelzelle).

    In seiner Grundsatzentscheidung vom 18.7.2003 (NJW 2003, 2843 ff.) hat der Senat ausgesprochen, dass eine solche Verletzung jedenfalls vorliegt, wenn - kumulativ - der Haftraum mit einer nicht abgetrennten oder nicht gesondert entlüfteten Toilette ausgestattet ist, und ein gewisses Mindestmaß für jeden Gefangen an Luftraum (16 m3) oder Bodenfläche (6 bzw. 7 m2) unterschritten ist.

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    Ist indes die Menschenwürde verletzt, begründet allein dieser tiefgreifende Grundrechtsverstoß und zwar unabhängig von der konkreten Dauer dieser Grundrechtsverletzung (vgl. Senat, NJW 2003, 2843 [2845] m.H. auf BVerfG, NJW 2002, 2699; StV 1988, 540) das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Gefangenen(§ 115 III StVollzG) nach Erledigung der menschenrechtswidrigen Unterbringung (hier: durch Verlegung in eine Einzelzelle).
  • OLG Hamm, 08.08.1989 - 1 Vollz (Ws) 82/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    Zwar werden, solange von der Ermächtigung des § 144 II StVollzG kein Gebrauch gemacht worden ist, die Grenzen für die Ausgestaltung des Haftraums nur durch das Grundrecht der Wahrung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 MRK) gezogen (vgl. Senat, NStZ 1985, 572 [573]; StV 1988, 540; OLG Koblenz, ZfStrVo 1980, 191; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Hamm; NStZ 1989, 592; 1992, 352).
  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    In einem obiter dictum hat das OLG Celle (NStZ-RR 2003, 316 [317 letzter Absatz der Entscheidung] ausgesprochen, bei einer Zellengröße von 9, 82 m2 mit räumlich abgetrennter Nasszelle von 1, 42 m2 stelle die Belegung des Haftraums mit zwei Gefangenen nur eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 I GG dar. In seinen Entscheidungen vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) und vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, dass durch die Belegung eines Haftraums, der lediglich eine Grundfläche von 11, 54 m2 aufweist, mit drei Gefangenen, die Fortbewegungsmöglichkeit und Freizeitbeschäftigung bereits derartig eingeschränkt ist, dass von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein kann.
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04
    Zwar werden, solange von der Ermächtigung des § 144 II StVollzG kein Gebrauch gemacht worden ist, die Grenzen für die Ausgestaltung des Haftraums nur durch das Grundrecht der Wahrung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 MRK) gezogen (vgl. Senat, NStZ 1985, 572 [573]; StV 1988, 540; OLG Koblenz, ZfStrVo 1980, 191; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Hamm; NStZ 1989, 592; 1992, 352).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Lediglich vereinzelt waren auch mit zwei oder mehr Häftlingen belegte Zellen mit separater Toilette oder Einzelzellen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2003, 567, 568: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 82 qm mit separater Nasszelle von 1, 42 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2005, 113: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 13 qm mit abgetrennter Nasszelle von 1, 3 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 240: Doppelbelegung in einem Raum von 12, 59 qm (einschließlich separatem Sanitärbereich) kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155, 156: Unterbringung von drei Häftlingen in einem Raum von 11, 54 qm (einschließlich abgetrennter Toilette) als Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Hamm, StV 2009, 262, 264: Unterbringung von 4 Häftlingen in einem Raum von 17, 74 qm bzw. 2 Häftlingen in einem Raum von 9, 06 qm - jeweils einschließlich separater Toilette - als Verstoß gegen die Menschenwürde; das OLG Hamm ging insoweit von einem "Grenzwert" von 5 qm pro Häftling aus; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 29: Einzelunterbringung in einem Raum von 6, 11 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde).
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Demgegenüber hat das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 155) eine menschenunwürdige Unterbringung in einem Fall angenommen, in dem sich drei Gefangene eine Zelle teilen mussten, die abzüglich der Fläche für die abgetrennte Toilette eine Gesamtgröße von ca. 9 m² aufwies.
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m 2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m 2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg zeitlich nachfolgenden Entscheidung allein aus der zur Verfügung stehenden Grundfläche auf eine Verletzung der Menschenwürde geschlossen hat (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 143/04 -, NStZ-RR 2005, S. 155), war diese Fläche mit 9 m² für drei Gefangene wesentlich geringer als in der vom Oberlandesgericht Naumburg zu beurteilenden Konstellation.
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Menschenwürdeverstoß bei ausreichend abgetrenntem WC-Bereich ausschließlich aufgrund zu geringer Haftraumgröße bejaht hat (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 -, NStZ-RR 2005, S. 155), war die zugrundeliegende Unterbringungssituation mit derjenigen des Beschwerdeführers nicht annähernd vergleichbar.
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 85 m 2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m 2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342 - 1343/04 [StVollz] u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m 2 pro Gefangenen in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m 2 pro Gefangenen bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

    In anderen Fällen haben Fachgerichte eine Verletzung der Menschenwürde unabhängig hiervon allein wegen der Unterschreitung eines gewissen Bodenflächenmaßes bejaht, da die räumliche Enge eine Bewegung und Entfaltung der Gefangenen nicht erlaube (so OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 3 Ws 1342/04 StVollz, 3 Ws 1343/04 StVollz -, NStZ-RR 2005, S. 155 : Menschenwürdeverletzung bei 3, 84 m 2 pro Gefangenem in Mehrfachbelegung bei abgetrennter Toilette; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26: 3,75 m 2 pro Gefangenem bei hinzukommender Erschwernis der nicht abgetrennten Toilette).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Diese Beurteilung haben die Gerichte kontinuierlich ausgesprochen (vgl. erstmals: OLG Hamm NJW 1967, 2024 mit Anm. Eb. Schmidt; sodann: BVerfG NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; BGH NStZ 2006, 57, 58; OLG Hamm StV 2006, 706; OLG Karlsruhe StV 2006, 706; NJW-RR 2005, 1267-1269; OLGR Naumburg 2006, 973 -Ls; OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; OLGR Hamburg 2005, 306; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 155; NJW 2003, 2843, 2844; NStZ 1985, 572 = StV 1986, 27 mit Anm. Lesting; OLG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2000 - 2 Ws 565/99 - Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - und 16. Juni 2004 - 5 Ws 212/04 und vom 18. Juli 1969 - 2 VAs 2/69 -).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

    Lediglich vereinzelt waren auch mit zwei oder mehr Häftlingen belegte Zellen mit separater Toilette oder Einzelzellen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2003, 567, 568: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 82 qm mit separater Nasszelle von 1, 42 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2005, 113: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 13 qm mit abgetrennter Nasszelle von 1, 3 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 240: Doppelbelegung in einem Raum von 12, 59 qm (einschließlich separatem Sanitärbereich) kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155, 156: Unterbringung von drei Häftlingen in einem Raum von 11, 54 qm (einschließlich abgetrennter Toilette) als Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Hamm, StV 2009, 262, 264: Unterbringung von 4 Häftlingen in einem Raum von 17, 74 qm bzw. 2 Häftlingen in einem Raum von 9, 06 qm - jeweils einschließlich separater Toilette - als Verstoß gegen die Menschenwürde; das OLG Hamm ging insoweit von einem "Grenzwert" von 5 qm pro Häftling aus; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 29: Einzelunterbringung in einem Raum von 6, 11 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde).
  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
  • LG Bielefeld, 25.01.2008 - 2 O 351/07

    Amtshaftung wegen gemeinschaftlicher Unterbringung mit bis zu fünf weiteren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht