Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 28.09.2004

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   BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04   

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https://dejure.org/2005,4540
BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04 (https://dejure.org/2005,4540)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04 (https://dejure.org/2005,4540)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 2 BvR 2311/04 (https://dejure.org/2005,4540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit der Heilung eines versehentlich unterbliebenen Beschlusses gemäß § 67c Strafgesetzbuch (StGB) durch einen auf eine Sicherungsverwahrung bezogenen Fortdauerbeschluss - Richtervorbehalt als ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 67c; ; StGB § 67c Abs. 1; ; StGB § 67d; ; StGB § 67e; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 67c § 67d § 67e
    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten Vollstreckung der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 67
  • NStZ-RR 2005, 187
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    cc) Der vom Beschwerdeführer und den Fachgerichten in Bezug genommene Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1976 - 2 BvR 618/75 - führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Danach verletzt eine Unterbringung das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dann, wenn die Strafvollstreckungskammer entweder bei Strafende mit der ihr obliegenden Prüfung des fortbestehenden Unterbringungserfordernisses ohne vertretbaren Grund noch nicht begonnen hat oder aber trotz eingeleiteter Prüfung die Entscheidung infolge vermeidbarer Fehler oder Verzögerungen nicht binnen angemessener Frist zu treffen vermag (vgl. BVerfGE 42, 1 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    bb) Verfahrensrechtlich muss gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitsforschung gerecht wird (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

    Bei den weiteren Überprüfungen gemäß §§ 67d, 67e StGB ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass mit wachsender Dauer der Sicherungsverwahrung die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs strenger werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, NJW 2004, S. 739 ).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, zur Veröffentlichung in BVerfG-K vorgesehen).

    b) Soweit über die fortbestehende Erforderlichkeit der Sicherungsverwahrung erstmals am 27. Mai 2003 richterlich entschieden wurde, beruhte diese gesetzeswidrige Verzögerung nicht auf einer Gleichgültigkeit gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (vgl. hierzu Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, zur Veröffentlichung in BVerfG-K vorgesehen, Umdruck S. 10), sondern offenkundig auf einem Versehen.

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    a) Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des förmlichen Gesetzes und den zur Verfassungspflicht erhobenen freiheitsschützenden Formen gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GG (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ) den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

    Diese ergibt sich, wenn der Gesetzgeber sie nicht ausdrücklich geregelt hat, aus der jeweiligen Rechtsmaterie (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    a) Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des förmlichen Gesetzes und den zur Verfassungspflicht erhobenen freiheitsschützenden Formen gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GG (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ) den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    Sofern dem Schutzzweck des Art. 104 GG genügt wird, wird die Gewährleistung richterlicher Kontrolle auch durch eine analoge Heranziehung von Bestimmungen über das richterliche Verfahren erreicht (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    a) Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des förmlichen Gesetzes und den zur Verfassungspflicht erhobenen freiheitsschützenden Formen gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GG (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ) den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    Bei den weiteren Überprüfungen gemäß §§ 67d, 67e StGB ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass mit wachsender Dauer der Sicherungsverwahrung die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs strenger werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, NJW 2004, S. 739 ).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, zur Veröffentlichung in BVerfG-K vorgesehen).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    ee) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17 und vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    b) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    bb) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    c) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Daher sind Inhalt und Reichweite der Formvorschriften eines freiheitsbeschränkenden Gesetzes von den Fachgerichten so auszulegen, dass sie eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung entfalten, schon um einer Aushöhlung und Entwertung des Grundrechts über das Verfahrensrecht entgegenzuwirken (BVerfGE 65, 317 [322 f.]; im Kontext der Einhaltung der Überprüfungsfristen des § 67e StGB vgl. BVerfGK 4, 176 [180 ff.]; 5, 67 [68 f.]; vgl. auch - mit Hinweis auf Sorgfaltsanforderungen bei Anwendung des das Freiheitsgrundrecht sichernden Verfahrensrechts - BVerfGE 109, 133 [162, 164 f., 189]).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 19.07.2021 - 2 BvR 1317/20

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    c) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2019 - 2 BvR 2256/17 -, Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1549/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17 und vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 746/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

  • OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung -

  • OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Überprüfung von

  • BVerfG, 11.05.2017 - 2 BvR 30/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 Ws 44/15

    Maßregelvollstreckung: Zeitpunkt für Überweisung in den Vollzug einer anderen

  • VerfGH Berlin, 06.07.2012 - VerfGH 85 A/12

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA eines Sicherungsverwahrten, aus der

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in

  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05

    Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der

  • KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13

    Zum Gebot der räumlichen Trennung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug in

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 4 Ws 94/10
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.09.2004 - 1 Ws Reha 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22342
OLG Jena, 28.09.2004 - 1 Ws Reha 13/04 (https://dejure.org/2004,22342)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.09.2004 - 1 Ws Reha 13/04 (https://dejure.org/2004,22342)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. September 2004 - 1 Ws Reha 13/04 (https://dejure.org/2004,22342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestrafung bloßer Nichtarbeit; Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten nach § 249 Strafgesetzbuch DDR (StGB DDR)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 187
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 23.03.2007 - 1 Ws Reha 7/07

    Verurteilung nach § 249 DDR- StGB wegen bloßer Nichtarbeit als Verstoß gegen das

    Umgekehrt ist aber eine Verurteilung wegen § 249 StGB/DDR dann nicht rechtsstaatswidrig, wenn durch die Nichtarbeit zugleich andere Strafvorschriften erfüllt oder aber Dritte oder die Allgemeinheit in ihren Rechten in nicht unerheblichen Maße verletzt wurden (vgl. Beschluss des Senats in OLG-NL 1996, 23; Senatsbeschlüsse vom 06.11.1997, 2 Ws Reha 27/96 und vom 28.09.2004, 1 Ws Reha 13/04).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 2 Reha 2/22

    Rehabilitierung eines zur Tatzeit 17-jährigen Betroffenen wegen einer

    Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR sind dabei anerkanntermaßen nicht schlechthin rechtsstaatswidrig (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 13, Februar 2000 - 2 BvR 2707/93, zit. nach Juris), unterliegen jedoch dann der Aufhebung, wenn die festgestellte Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht eine Intensität erreicht hat, bei der eine strafrechtliche Ahndung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtsstaatlich noch tragbar ist, weil durch die Nichtarbeit zugleich andere Strafvorschriften erfüllt sind oder Dritte in ihren Rechten in nicht unerheblichem Maße verletzt wurden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 15. August 1994 - 1 Ws Reha 52/94; Beschl. v. 9. Februar 1995 - 1 Ws Reha 112/94; Beschl. v. 14. März 2006 - 2 Ws Reha 14/05, zit. nach Juris; OLG Thüringen NStZ-RR 2005, 187).
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