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   OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG   

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https://dejure.org/2005,4834
OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 36 Ls 89/04
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 195
  • NStZ-RR 2005, 245
  • StV 2007, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 15.06.1999 - 2 Ss 34/99

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld - Bemessung der Strafe - Erziehungsgedanke

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Grundsätzlich bestimmt im Einzelfall der Tatrichter das Verhältnis der Strafzwecke (BGH StV 1982, 335), wobei eine reine Schuldstrafe aber grundsätzlich unzulässig ist (OLG Brandenburg StV 2001, 175).

  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Folglich sind neben einem straffreien Verhalten der Angeklagten vor der Tat vor allem auch eine positive Entwicklung nach der Tat zu berücksichtigen ( so auch BGH StV 1998, 332; StV 1988, 307; OLG Brandenburg StV 2001, 175).

    Auch dabei steht bei Heranwachsenden, soweit diese dem Jugendlichen gleichgestellt werden, der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt (BGH StV 1988, 307; BGH StV 1998, 332).

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen (OLG Köln StV 1999, 667), ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter zukommt und ob die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (BGH StV 1996, 269).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    So ist die verwirklichte Schuld mit dem Erziehungsgedanken miteinander abzuwägen (BGH NStZ-RR 2001, 215).
  • OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss 945/02

    Vereidigung, Absehen, Unterlassen der Entscheidung, Beanstandung, Herbeiführen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Der Begriff der "Schwere der Schuld" im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist grundsätzlich immer bei Kapitalverbrechen anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ss 945/02 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss die Jugendstrafe überdies, wenn sie - wie hier - wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, aus erzieherischen Gründen erforderlich sein ( so Senat, zuletzt noch Beschluss vom 6. September 2004 in 2 Ss 234/04 ).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Das äußere Tatgeschehen ist nur insoweit zu beachten, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und aus der charakterlichen Haltung des Täters zulässt (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522; Sonnen, a.a.O., § 17 Rdnr. 22).
  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
    Diese kann sich vielmehr sowohl aus dem Gewicht der Tat als auch aus der in der Persönlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden liegenden Beziehung zu seiner Tat (BGH, Beschluss vom 07.Oktober .2004 - 3 StR 136/04 -, abgedruckt in StV 2005, 66) ergeben.
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Mit zunehmendem Alter des Täters kommt dem Schuldgedanken größeres Gewicht zu (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 2009, 93 BGH NStZ-RR 96, 120).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen und ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter hinzukommt und die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245 f.).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 1. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 16.12.2021 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • LG Bochum, 18.10.2019 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15955
OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit; Auswirkungen rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen; Prüfung der konkreten Auswirkungen einer Sehbehinderung beim Angeklagten auf seine Fahrtüchtigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 267

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit i. S. d. § 316 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 316; StPO § 261; StVG § 24a
    Anforderungen an den Nachweis rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Denn erst auf dieser Grundlage wird sich die Aussagekraft etwaiger Ausfallerscheinungen in Bezug auf eine drogenbedingte Beeinträchtigung der Fahreignung beurteilen lassen (vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149, 150).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Auch die Feststellung einer bloßen Pupillenveränderung - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - ist nicht genügend (BHG, a.a.O., S. 227; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 17, 18).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Da anders als beim Alkoholkonsum eine "absolute" Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum allein aufgrund des Wirkstoffspiegels im Blut nach dem Stand der Wissenschaft nicht zu begründen ist, bedarf es für den Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit außer dem positiven Blutwirkstoffbefund weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGHSt 44, 219, 221, 225).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Der Befund, dass bei der polizeilichen Kontrolle dem Angeklagten "verzögertes Aufnahmevermögen" (OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) oder "zögerliche Reaktion" (OLG Zweibrücken, StV 2003, 624) bescheinigt wurde, reicht nicht aus.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Daraus lassen sich aber - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - keine hinreichenden Schlüsse auf die Fahrtüchtigkeit ziehen (BGH, a.a.O. für den Fall der Pupillenverengung; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 -, zitiert nach [...]; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 Ss 16103 (23/03) -).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Für die Feststellung rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB reicht eine verlangsamte Pupillenreaktion nicht aus (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 17 f.; OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 245 ).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund grundsätzlich weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Fahrtstrecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern, wobei die Anforderungen umso geringer sein können, je höher die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut ist (vgl. BGH, 4 StR 111/15 v. 02.06.2015 - NZV 2015, 562 ; 4 StR 395/98 v. 03.11.1998 - BGHSt 44, 219 ; OLG Koblenz, 1 Ss 109/05 v. 28.04.2005 - Blutalkohol 43, 231 ; OLG Hamm, 3 RVs 45/10 v. 29.06.2010 - Blutalkohol 47, 433 ; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 316 Rn. 39, 39a mwN.).
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