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   OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/2004 (42/04), Ss 16/04 (42/04)   

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https://dejure.org/2004,3329
OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/2004 (42/04), Ss 16/04 (42/04) (https://dejure.org/2004,3329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.11.2004 - Ss 16/2004 (42/04), Ss 16/04 (42/04) (https://dejure.org/2004,3329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. November 2004 - Ss 16/2004 (42/04), Ss 16/04 (42/04) (https://dejure.org/2004,3329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • blutalkohol PDF, S. 354

    (Nicht-)Vereinbarkeit des § 28 Abs. 4 Nr. 2, 3 FeV mit Gemeinschaftsrecht, Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ggü. EU-Fahrerlaubnisinhaber und Entschädigungsansprüche i. S. d. StrEG bei Teilfreispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis; Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1293 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 50
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    ­C-476/01 ­, BA 2004, 450 hindert die deutschen Fahrerlaubnisbehörden nicht daran, bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung gegen den Inhaber der EU-Fahrerlaubnis verwaltungs- rechtlich nach § 46 FeV vorzugehen und zur Vorbe- reitung der Entscheidung über den Entzug der Be- rechtigung aus der EU-Fahrerlaubnis die Beibrin- gung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen.

    Zu dieser eingeschränkten Anwendbarkeit des deut- schen Rechts gelangt der Senat bei der gebotenen Be- rücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Ge- richtshof) vom 29.04.2004 (C-476/01 ­ Kapper, NJW 2004, 1725 [= BA 2004, 450]).

    Auch diese Norm ist indes wegen des ihr teilweise entgegenstehenden vorrangi- gen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im EU-Aus- land ausgestellte Führerscheine nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 29.04.2004 ­ C-476/01 ­ in wei- tem Umfang unanwendbar (vgl. Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328).

    c) Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 ­ C-476/01 ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinien von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BGHSt 37, 175; Löwe-Rosenberg-Franke, StPO,.

  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Das Landgericht hat hierin mit der Begründung, die Nutzung der französischen Fahrerlaubnis habe gegen § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV verstoßen und der Angeklagte sei zuvor schon in einem anderen Strafverfahren über das Verbotensein seines Tuns belehrt worden, unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19. Juli 2000 ­ Ss 25/2000 ­ veröf- fentlicht in BA 2003, 153) und die auf Vorlage des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergangene, den Senat bestätigende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2002 (BA 2003, 149 = VRS 103, 212) drei selbstständige Taten des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG in Tatmehrheit mit Beleidigung gemäß § 185 StGB gese- hen.

    Dabei kann un- entschieden bleiben, ob der Beschluss des Bundesge- richtshofes vom 20. Juni 2002 (BA 2003, 149 = VRS 103, 212) überhaupt dieselbe Rechtsfrage betrifft wie die vom Senat nunmehr zu treffende Entscheidung.

  • BGH, 31.01.1989 - 4 StR 304/88

    EWG-Kontrollgerät - § 121 Abs. 2 GVG, eine Divergenzvorlage an den BGH ist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Selbst wenn dies zu bejahen wäre, bliebe die Vor- legung an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz des Gerichtshofes un- zulässig, weil der Senat nicht durch die eine Bindung bezweckende Einschaltung des Bundesgerichtshofs daran gehindert werden kann, die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu übernehmen und anzuwen- den (vgl. BGHSt 33, 76, 79 f.; 36, 92 ff.; Herdegen MDR 1985, 542; Löwe-Rosenberg-Franke, a. a. O., § 121 GVG Rn. 28; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufla- ge, § 121 GVG, Rn. 5).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Selbst wenn dies zu bejahen wäre, bliebe die Vor- legung an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz des Gerichtshofes un- zulässig, weil der Senat nicht durch die eine Bindung bezweckende Einschaltung des Bundesgerichtshofs daran gehindert werden kann, die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu übernehmen und anzuwen- den (vgl. BGHSt 33, 76, 79 f.; 36, 92 ff.; Herdegen MDR 1985, 542; Löwe-Rosenberg-Franke, a. a. O., § 121 GVG Rn. 28; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufla- ge, § 121 GVG, Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2000 - Ss 25/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Das Landgericht hat hierin mit der Begründung, die Nutzung der französischen Fahrerlaubnis habe gegen § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV verstoßen und der Angeklagte sei zuvor schon in einem anderen Strafverfahren über das Verbotensein seines Tuns belehrt worden, unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19. Juli 2000 ­ Ss 25/2000 ­ veröf- fentlicht in BA 2003, 153) und die auf Vorlage des Oberlandesgerichts Karlsruhe ergangene, den Senat bestätigende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Juni 2002 (BA 2003, 149 = VRS 103, 212) drei selbstständige Taten des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG in Tatmehrheit mit Beleidigung gemäß § 185 StGB gese- hen.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-408/02

    Da Silva Carvalho

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Auch darf die (Weiter-)Geltung der französischen Fah- rerlaubnis nicht von einem Antrags- oder Umschrei- bungserfordernis abhängig gemacht werden (EuGH, Beschl. v. 11.12.2003, C-408/02, Rn. 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Nach dem vorgenannten Urteil des Gerichtshofes vom 29.04.2004 (zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2004 ­ 10 S 308/04 ­; VG Karlsruhe, Urt. v. 18.08.2004 ­ 11 K 4476/03 ­; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 326; Kalus, Verkehrsdienst 2004, 147; siehe auch Geiger, DAR 2004, 340 f; Weibrecht, Verkehrsdienst 2004, 153; Bräutigam, BA2004, 441) ist aber Art. 1Abs.
  • VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04
    Nach dem vorgenannten Urteil des Gerichtshofes vom 29.04.2004 (zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2004 ­ 10 S 308/04 ­; VG Karlsruhe, Urt. v. 18.08.2004 ­ 11 K 4476/03 ­; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 326; Kalus, Verkehrsdienst 2004, 147; siehe auch Geiger, DAR 2004, 340 f; Weibrecht, Verkehrsdienst 2004, 153; Bräutigam, BA2004, 441) ist aber Art. 1Abs.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Denn § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV ist, wie sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725 ff. = DAR 2004, 333 ff. = NZV 2004, 372 ff.) nach insoweit einhelliger Auffassung (vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.6.2004 - 19 S 308/04 -, NJW 2004, 482 f. = DAR 2004, 606 f.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004 - Ss 16/04 (42/04) -, NStZ-RR 2005, 50 ff.; Otte/Kühner, a.a.O., 326; Kalus, VD 2004, 147, 148; Weibrecht, VD 2004, 153, 154; Ludovisy, DAR 2005, 7, 9; Brenner, DAR 2005, 363, 364 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 5; ders., NJW 2005, 641, 644) ergibt, unvereinbar mit den Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie und deshalb nicht anwendbar.

    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 42; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; Otte/Kühner, a.a.O., 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; offen lassend: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 52; Otte/Kühner, a.a.O., 328; bejahend: Kalus, a.a.O., 151; Weibrecht, a.a.O., 154).

    Zu einer Umkehrung des Anerkennungsmechanismus, dem der Europäische Gerichtshof entgegengetreten ist, kommt es bei einer Anwendung dieser Vorschriften auf Fälle wie den vorliegenden jedoch bereits deshalb nicht, weil die im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis zunächst ipso iure im Inland wirksam und das Gebrauchmachen von ihr insbesondere nicht strafbar ist (vgl. zur nicht bestehenden Strafbarkeit: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 50; Ludovisy, a.a.O., 9, 12 f.; anders noch: BGH, Beschl. v. 20.6.2006 - 4 StR 371/01 -, NJW 2002, 2330 ff.).

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Diese Rechtsprechung des EuGH hält der Senat insofern für eindeutig, als die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nach Ablauf einer vom Anerkennungsstaat ausgesprochenen Sperrfrist nicht von innerstaatlichen Vorschriften über Erwerb, Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis abhängig gemacht werden darf (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; a.A. LG Freiburg (Breisgau) vom 8.5.2006 in juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg VM 2006 Nr. 92; VGH Kassel NZV 2006, 668).

    Im Ergebnis ist daher der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein ohne jegliche Formalität und daher auch ohne ein Umschreibungsverfahren anzuerkennen, weil er ipso iure im Inland wirksam ist (ebenso OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Den Mitgliedstaaten ist es danach wegen des Grundsatzes der gegenseitigen formlosen Anerkennung von Führerscheinerteilungen versagt, für ihren Bereich die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis von zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig zu machen, beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2006, 489; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50; VGH Mannheim, ZfS 2004, 482; Otte/Kühner, NZV 2004, 321; Zwerger, ZfS 2006, 543).

    Wegen des schwerwiegenden Verkehrsgefährdungspotentials von Personen, bei denen erhebliche persönliche Eignungsmängel zur Verhängung einer Sperrfrist geführt haben, kann die Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Wahrung der Verkehrssicherheit nur Sachverhalte betreffen, die in ihrem tatsächlichen Verlauf bei Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland bereits abgeschlossen waren, nicht jedoch solche, bei denen Maßregeln wegen Eignungsmängeln noch andauerten (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2006, 489; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50; HessVGH NJW 2006, 1162; OVG Lüneburg, NJW 2006, 1158; OVG Koblenz VR aktuell 2006, 163.).

  • AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach

    AG Kassel v. 19.07.2005: Die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69 a StGB ausgestellten Führerscheins kann auch nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 (Kapper) von der Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden (entgegen OLG Saarbrücken NJW 2005, 1293 = NStZ-RR 2005, 50 ff. - Beschl. v. 04.11.2004 - Ss 16/04 und Ss 42/04).

    Die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist gemäß § 69 a StGB ausgestellten Führerscheins kann auch nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 - C-476/01 - Rs. Frank Kapper (NZV 2004, 373-375) von der Vorlage eines positiven Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden (entgegen OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.11.2004, NStZ-RR 2005, 50-52).

    Der nationale Vorbehalt weitergehender Anforderungen würde negiert, wenn man das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 dahingehend extensiv interpretiert, dass die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat nach Ablauf einer in Deutschland zuvor durch gerichtliche Entscheidung festgesetzten Sperrfrist automatisch und in jedem Falle zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigen würde (so aber OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.11.2004 - Az: Ss 16/04 (42/04) - NStZ-RR 2005, 50 ff.).

    Letztlich steht die von der Verteidigung bemühte Entscheidung des OLG Saarbrücken vorn 04.11.2004 (aaO), an der das erkennende Gericht vor allem hinsichtlich des Verweises auf ein Vorgehen der Verwaltungsbehörde nach § 46 FeV erhebliche Bedenken anmeldet - das OLG räumt selbst ein, dass sich dann die Frage stellt, ob eine Entziehung nach § 46 FeV überhaupt auf Umstände gestützt werden kann, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins im Mitgliedstaat bereits gegeben waren oder ob es nachträglich eingetretener Tatsachen bedarf -, der hiesigen nicht entgegen, denn der Angekl. hatte bereits vor Aushändigung des europäischen Führerscheins des Bürgermeisters der Gemeinde E./Niederlande am 27.12.2000 am 13.06.2000 beim Landrat des Landkreises B. die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragt.

  • OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09

    Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone

    Grundsätzlich bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291) und der hiesigen Bußgeldsenate (vgl. Beschluss des 1. Bußgeldsenats vom 5. September 2002, 211 Ss 65/02; vom 20. Februar 2004, 211 Ss 16/04; Beschluss des 2. Bußgeldsenats vom 10. Juli 2003, 222 Ss 120/03; vom 8. Oktober 2004, 222 191/04) bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Angabe der Messmethode und der Mitteilung des abgezogenen Toleranzwertes.
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).

    Vielmehr ist die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis im Inland ipso iure wirksam (vgl. OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50).

  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

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  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender

    Den Mitgliedsstaaten ist es demnach nur versagt, für ihren Bereich die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis von zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig zu machen (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Celle vom 10. November 2005 in BeckRS 2005 14090; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328).
  • OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer gültigen

    Das ist indes rechtsfehlerhaft, weil § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372, Urt. v. 29. April 2004 "Fall Kapper") restriktiv auszulegen ist und teilweise nicht angewendet werden kann, wenn der Regelungsinhalt vorrangigem europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht (so auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50, 51; vgl. auch Otte/Kühner, "Führerscheintourismus ohne Grenzen?", NZV 2004, 321, 328).

    Den Mitgliedsstaaten ist es demnach versagt, für ihren Bereich die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis von zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig zu machen (so bereits OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; Otte/Kühner, a.a.O., S. 328).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die

    In diesem Sinne hat der EuGH Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist (vgl. auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 518 f.).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08

    Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08

    Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • OLG Brandenburg, 25.08.2008 - 1 Ss 29/08

    Führerscheintourismus in der EU: Feststellung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

  • VG Stade, 16.08.2006 - 1 A 2642/05

    Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor

  • VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06

    Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten

  • VG Dresden, 23.09.2005 - 14 K 1134/05
  • AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein

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