Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.2004

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04   

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BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,3828)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - 5 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,3828)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,3828)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der Revisibilität); Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzung nach Wertungsgesichtspunkten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Annahme eines minder schweren Falles des Raubes; Definition der Mittäterschaft; Mangel an Tatherrschaft bei als Beihilfe gewerteten Tatbeiträgen

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2; StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Annahme von Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 151/01

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Revision der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 26. Juni 2001 - 5 StR 151/01).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04
    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Angesichts des dem Tatrichter bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in Grenzfällen eröffneten Beurteilungsspielraums (BGH NJW 1997, 3385, 3387; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04 = NStZ-RR 2005, 71 (Leitsatz); NStZ 2006, 44, 45; Fischer, StGB 58. Aufl. vor § 25 Rn. 4, § 25 Rn. 12 mwN) wäre auch auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen eine andere Gewichtung der für und gegen die Annahme täterschaftlicher Begehung sprechenden Gesichtspunkte nicht rechtfehlerhaft gewesen.
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass das Tatgericht die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, NJW 1997, 3385, 3387; vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136; vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01, NStZ-RR 2002, 74, 75; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 71; vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41, und vom 10. Dezember 2013 - 5 StR 387/13).
  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08

    Betrug durch Verkauf überteuerter Immobilien als erhebliche Einnahmequelle;

    Mittäter ist, wer einen eigenen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag auf der Grundlage gemeinsamen Wollens derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Urteil vom 10.11.2004, 5 StR 403/04; BGH NJW 1995, 142f).

    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 10.11.2004, 5 StR 403/04).

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Umfang der Tatbeteiligung, der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH, Urteil vom 10.11.2004, 5 StR 403/04).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136; Urteil vom 10. November 2004 - 5 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 71; Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96, NJW 1997, 3385, 3387, insoweit in BGHSt 43, 153 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 156/07

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von

    Lässt das angefochtene Urteil erkennen, dass der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1984, 413, 414; 1985, 165; BGH NJW 1997, 3385, 3387; 2004, 3051, 3053 f.; BGH NStZ-RR 2005, 71).
  • BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08

    Schwerer Raub; Strafzumessung (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung)

    Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; das Landgericht hat insbesondere mit Blick auf das Interesse der Angeklagten am Erfolg der Tat durch die Annahme von Mittäterschaft den ihm von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 148, 149; 2002, 74, 75; 2005, 71) bei der Abgrenzung zur Beihilfe eingeräumten Beurteilungsspielraum noch nicht überschritten.
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    Insoweit greift auch der Bundesgerichtshof auf Basis der grundsätzlich nach wie vor vertretenen Theorie vom Täterwillen regelmäßig und verstärkt auf den von weiten Teilen der Literatur (vgl. Münchener Kommentar- Joecks , 3. Aufl. 2017, § 25 Rn. 13 mit entsprechenden Nachweisen) ohnehin von jeher als maßgeblich zur Abgrenzung beurteilten Begriff der Tatherrschaft zurück, wenngleich er sich teilweise damit begnügt, einen entsprechenden Willen festgestellt zu wissen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 71; wistra 2005, 380; NStZ 2007, 697; NStZ-RR 2010, 139; NStZ-RR 2010, 236; Münchener Kommentar- Joecks , a.a.O., § 25 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5889
BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04 (https://dejure.org/2004,5889)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - 3 StR 219/04 (https://dejure.org/2004,5889)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 (https://dejure.org/2004,5889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 256/72

    Zurechnung der tödlichen Folgen der Handlungen eines Tatgenossen bei

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
    Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4).
  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
    Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
    Ebenso ist der Beteiligte für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. BGH NJW 1973, 377; BGHR StGB § 251 Todesfolge 2 und 4).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04
    Der neue Tatrichter ist durch die eingeschränkte Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (§ 400 Abs. 1 StPO) nicht gehindert, das Tatgeschehen auch unter dem Aspekt des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (sofern der Kuhfuß in gefährlicher Weise als Nötigungsmittel eingesetzt wurde) bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 3 a) StGB (schwere Mißhandlung) zu würdigen (vgl. BGHSt 39, 390, 391).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Dass sich der Vorsatz eines Mittäters nicht auf jede einzelne Handlung der anderen Mittäter im Rahmen der Tatbegehung erstrecken muss, solange diese im Wesentlichen dem zuvor getroffenen Tatplan entspricht, ist in der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die insoweit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 -, NStZ-RR 2005, S. 71 ; BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01 -, NStZ-RR 2002, S. 9).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16

    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

    Gleiches gilt für Abweichungen, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

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