Weitere Entscheidung unten: AG Kiel, 25.11.2005

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2825
BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05 (https://dejure.org/2005,2825)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2005 - 1 StR 117/05 (https://dejure.org/2005,2825)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 (https://dejure.org/2005,2825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c, Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; § 163a Abs. 3 Satz 2 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 136a StPO; § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren und unzureichende, täuschende Belehrung des Beschuldigten über sein Recht zur Verteidigerkonsultation (kein Verwertungsverbot bei lediglich defizitärer Belehrung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes; Belehrung über das Recht der Konsultation eines Anwalts während einer Vernehmung; Fehlerhaftigkeit der Auskunft "Kein Geld, kein Anwalt" hinsichtlich der Pflichtverteidigung; Verwertbarkeit einer Beschuldigtenvernehmung; ...

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1 nF; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a Abs. 1 § 137 Abs. 1 § 344 Abs. 2
    Täuschung und Irrtum des Beschuldigten über die Entgeltlichkeit einer Verteidigerkonsultation; Unzulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 181
  • StV 2006, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Schon allein deshalb bestand, auch wenn ein Staatsanwalt anwesend war, keine Veranlassung, mit der Vernehmung des nach Belehrung aussagebereiten Angeklagten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zuzuwarten (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. N.).

    Bei der Frage, ob ein Verfahrensverstoß im Zusammenhang mit einer Vernehmung zu einem Verwertungsverbot führt, ist sein Gewicht mit dem Interesse an der Aufklärung von, zumal wie hier schwerwiegenden, Straftaten abzuwägen (vgl. BGHSt 47, 172, 179 m. w. N.).

  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Schon allein deshalb bestand, auch wenn ein Staatsanwalt anwesend war, keine Veranlassung, mit der Vernehmung des nach Belehrung aussagebereiten Angeklagten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zuzuwarten (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. N.).

    Dies erscheint jedenfalls von geringerem Gewicht, als eine den Anforderungen von § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht entsprechende Belehrung, die im Grundsatz zu einem Verwertungsverbot führt (vgl. zu alledem näher Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. w. N.).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    b) Unabhängig davon gibt es aber auch keinen Rechtssatz, wonach ein Verzicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht - auch in der Form des Einverständnisses mit der Beweiserhebung über den Inhalt einer polizeilichen Vernehmung - nicht auch außerhalb einer Hauptverhandlung erklärt werden könnte (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94; BGH NStZ 1986, 181 für den vergleichbaren Fall einer außerhalb der Hauptverhandlung abgegebenen Erklärung eines Zeugen, im Hinblick auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht keine Angaben machen zu wollen).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Deshalb sind insoweit insgesamt die Anforderungen an einen zulässigen Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht erfüllt (vgl. BGHSt 17, 337; BGH NStZ 1998, 52; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 26; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 344 Rdn. 24).
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Erforderlich ist jedoch die Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels (vgl. nur BGHSt 12, 33; Sarstedt/ Hamm aaO m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Die Revision bezweifelt nicht, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich möglich ist (vgl. BGHSt 45, 203; w. N, auch für die gegenteilige Ansicht b. Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 16a).
  • BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97

    Fehlen eines zulässigen Tatsachenvortrags

    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
    Deshalb sind insoweit insgesamt die Anforderungen an einen zulässigen Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht erfüllt (vgl. BGHSt 17, 337; BGH NStZ 1998, 52; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 26; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 344 Rdn. 24).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (vgl. BGHSt 42, 170, 174; NStZ 2006, 236, 237; NStZ-RR 2006, 181, 182 f.).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Ihre Rügen sind - ebenso wie die der Angeklagten O. und Ka. - zudem auch deshalb unzulässig, weil das Rügevorbringen widersprüchlich ist (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 105 mwN): Denn der Vortrag, die Anleger hätten sich "keinerlei" Gedanken über die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der F. gemacht, und die gleichzeitig aufgestellte Behauptung, die Anleger hätten sich bloß keine Gedanken über die Fähigkeit der F. gemacht, die Rückzahlungsansprüche der Anleger über den Zeitraum der eigenen Anlage hinaus zu erfüllen, schließen einander aus, weil sich aus letzterem ergibt, dass die Anleger auch nach dem Rügevorbringen offenbar angenommen haben sollen, dass ihre eigene Anlage mit Rendite zurückgezahlt werde; damit liegt aber gerade kein Fall vor, in dem sie sich "keinerlei" Vorstellungen gemacht hätten.
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass nach geltendem Recht (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) auch mit Bedacht auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK keine Pflicht besteht, dem Beschuldigten stets bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren, etwa beginnend mit dem dringenden Verdacht eines (auch schweren) Verbrechens, einen Verteidiger zu bestellen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 236 f.; vom 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03, BGHR StPO § 141 Bestellung 8; vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182; vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    (5) Die Polizeibeamten unterließen weder bei der Festnahme noch im Vorfeld der Vernehmung vom 1. November 2000 die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK unter bewusster Umgehung dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112; Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05, NStZ 2006, 236, und vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181); nach damaliger in Deutschland verbreiteter Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01, BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1) war nicht die Polizei, sondern der in §§ 115, 115 a, 128 StPO genannte Richter die für die Belehrung "zuständige Behörde" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf den Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm ebenso ab wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 ; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 -, NStZ-RR 2006, S. 181 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 -, NStZ 2006, S. 236 ; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 -, NStZ 2009, S. 281 f.).
  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der

    Jedoch führt hier bereits widersprüchlicher Tatsachenvortrag zur Unzulässigkeit der Rüge (BGH, Beschluss vom 28. August 1997 - 1 StR 291/97, NStZ 1998, 52; Urteil vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    a) Im Ergebnis trägt die Revision zugleich vor (zur Einheitlichkeit einer Revisionsbegründung vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05), die Zeugenaussagen hätten nicht beachtet werden dürfen und intensiver als geschehen gewürdigt werden müssen.

    Erforderlich ist jedoch die Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).

    Eine inhaltliche Überprüfung des "Hilfsantrags" (zur Beweiswürdigung) hingegen wäre auch dann nicht möglich, da nur hilfsweise erhobene Verfahrensrügen nicht zulässig sind (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 mwN).

  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Unbeschadet der Frage nach der gebotenen Klarheit der "Angriffsrichtung" dieser Rüge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403, 404 mwN) in tatsächlicher Hinsicht, erscheint zweifelhaft, ob, wie für eine zulässige Verfahrensrüge stets erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, StV 2011, 399; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN), der Vortrag widerspruchsfrei ist.
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 389/13

    Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Zeitpunkt

    Ein Angehöriger, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO umfassend Gebrauch gemacht hat, kann außerhalb derselben sein Einverständnis mit der Beweiserhebung über den Inhalt einer polizeilichen Vernehmung wirksam erklären (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Der vom Gesetz geforderte Tatsachenvortrag muss zudem für eine zulässige Verfahrensrüge in sich widerspruchsfrei sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, StV 2011, 399; vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 (insoweit in BGHSt 57, 1 f. nicht abgedruckt); siehe auch Cirener NStZ-RR 2012, 65 f.; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer

  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Der fehlende eigenverantwortliche, auf der Grundlage der Hauptverhandlung

  • OLG Hamburg, 10.12.2020 - 2 Rev 52/20

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtgewährung des

  • OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 176/16

    Auswirkung widersprüchlichen Vorbringens des Angeklagten im Rahmen von § 344 Abs.

  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Kiel, 25.11.2005 - 43 Gs 2775/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31666
AG Kiel, 25.11.2005 - 43 Gs 2775/05 (https://dejure.org/2005,31666)
AG Kiel, Entscheidung vom 25.11.2005 - 43 Gs 2775/05 (https://dejure.org/2005,31666)
AG Kiel, Entscheidung vom 25. November 2005 - 43 Gs 2775/05 (https://dejure.org/2005,31666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,31666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 181
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht