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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06   

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https://dejure.org/2006,4387
OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,4387)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,4387)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06 (https://dejure.org/2006,4387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung; Verhandlungsbeginn

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Entstehen der Termingebühr; Berücksichtigung von Wartezeiten und Pausen im Rahmen der Berechnung von Anwaltsgebühren

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Die Zeit der Anderen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 191
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 02.06.2005 - 1 Ws 166/05

    Wiederaufnahme

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06
    Die Beschwerde, über die der Senat im Hinblick auf die bereits ergangene Grundsatzentscheidung vom 7. November 2005 - 1 Ws 166/05 - durch die Einzelrichterin zu entscheiden hatte (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1, 2 RVG), ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt.

    In der Sache bleibt die Beschwerde jedoch aus den im Beschluss des Senats vom 7. November 2005 - 1 Ws 166/2005 - genannten Gründen ohne Erfolg.

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06
    An dieser Beurteilung hält der Senat auch angesichts der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Entscheidungen anderer Obergerichte fest (KG RVGreport 2006, 33; OLG Stuttgart RVGreport 2006, 32).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06
    An dieser Auslegung des Gebührentatbestandes VV RVG Nr. 4122 sieht sich der Senat auch nicht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Juni 2005 - 1 AR 22/05 - gehindert, denn diese Entscheidung betraf die Gewährung einer Pauschvergütung nach § 51 RVG; die Ausführungen zum Begriff der Hauptverhandlung in Nr. 4116 VV RVG waren für die Entscheidung ausdrücklich nicht tragend.
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Anderer Ansicht OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191).

    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass Sitzungsunterbrechungen während eines Hauptverhandlungstages, namentlich deren Beginn und Ende, nach der Strafprozessordnung nicht in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 5; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 272 Rn. 3).

  • AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13

    Pflichtverteidigergebührenanspruch: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer im

    Die Gegenmeinung, der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt demgegenüber auf den tatsächlichen Beginn des Hauptverhandlungstermins ab, da die - von Nr. 4110 VV-RVG vorausgesetzte - Teilnahme schon nach dem Wortlaut voraussetzt, dass eine Hauptverhandlung tatsächlich stattfindet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 13.09.2005 - Ws 676/05, zitiert nach juris, Rdnr. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Ws 70/06, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 4 ff.).

    Insofern wären auch hier weitergehende - vom Protokoll nicht vorgesehene und praktisch nicht durchführbare - Feststellungen dazu zu treffen, wie der Verteidiger die Wartezeit verbracht hat (vgl. Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

    Hinzu kommt, dass der bloße Zeitaufwand eines Verteidigers bereits durch die allgemeine Terminsgebühr abgegolten wird, so dass davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber mit dem Längenzuschlag der Nr. 4110 VV-RVG etwas qualitativ anderes abgelten wollte als den bloßen Zeitaufwand (zutreffend Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 6).

    14 Insofern ist es konsequent und insbesondere auch zur Vermeidung von Unsicherheiten (vgl. etwa Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 Ws 5/06, zitiert nach juris, Rdnr. 11) angezeigt, bei der Frage, ob die 5- bzw. 8-Stundengrenze erreicht ist, grundsätzlich auf deren durch das Hauptverhandlungsprotokoll festgestellten Beginn bzw. Ende abzustellen.

  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 124/07

    Anrechenbarkeit der Mittagspause auf die Dauer der Teilnahme des Verteidigers an

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine Anrechnung von Wartezeiten: OLG Stuttgart Rpfleger 2006, 36 f.; OLG Düsseldorf a. a. O.; Burhoff a. a. O.; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., Rn. 1 zu Nr. 4108 - 4111 VV RVG; gegen die Anrechnung von Wartezeiten: OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 f. und Beschl. vom 9. Januar 2007 - 1 Ws 236/06 - zitiert nach Burhoff-online; LG Magdeburg, JurBüro 2006, 196).
  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Daraus folgt auch, dass für den Sitzungsbeginn auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt pünktlich erschienen ist (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 170; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05 - a.A. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 170).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12

    Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122

    Ausgehend von Sinn und Zweck der Zusatzgebühr, nämlich den Zeitaufwand eines gerichtlich bestellten Rechtsanwalts für die Teilnahme von über 5 Stunden dauernden Hauptverhandlungstagen zusätzlich zu vergüten, ist die Verhandlungsdauer die Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung (so die überwiegende Rspr. der OLG's mit Nachweis bei Kotz in Beck'scher Online-Kommentar RVG Stand 15.02.2012 Rdnr. 8.1.; vgl. OLG Frankfurt 2 Ws 197/07 - Beschluss vom 12. Dezember 2007; OLG Koblenz NJW 2006, 1150; a.A. Beginn der Hauptverhandlung nach Protokoll OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191).

    Folglich sind sie auch nicht protokollierungsbedürftig ( BGH , VRS 32, 143, 144; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Köln NStZ-RR 2002, 337).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz [2. Strafsenat] NStZ 2006, 409), nach der bei der Berechnung der maßgeblichen Verhandlungsdauer auf den tatsächlichen Sitzungsbeginn und - unter Ausklammerung von Sitzungspausen - auf die Nettodauer der Sitzung abzustellen ist, hält der Senat nicht für überzeugend.
  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg ( OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 ,- ) sowie vom überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, ; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ; a.A. OLG Karlsruhe Beschluss vom 10. Oktober 2013 1 Ws 166/12 mit weiteren Nachweisen,- ).
  • OLG Braunschweig, 28.04.2014 - 1 Ws 132/14

    Abzug der Mittagspause bei der gebührenrechtlich relevanten Ermittlung der

    Es besteht keine Veranlassung, diese Rechtsprechung, die auch außerhalb Niedersachsens von dem wohl noch immer überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertreten wird (OLG Bamberg AGS 2006, S. 124; OLG Koblenz NJW 2006, S. 1149; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, S. 191; OLG München StRR 2009, S. 199; OLG Nürnberg, StRR 2008, S. 200; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2006, S. 392), aufzugeben.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 1 Ws 221/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Pausen, Mittagspause

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen der vorliegende Fall keinen Anlass bietet, kommt es für die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung auf deren tatsächlichen Beginn und nicht auf die in der Ladung vorgesehene Terminsstunde an (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2006 - 1 Ws 5/06, NStZ-RR 2006, 191 f., und vom 9. Januar 2007 - 1 Ws 236/06).
  • OLG Celle, 12.03.2014 - 1 Ws 84/14

    Einbeziehung einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer einer

  • LG Cottbus, 20.01.2022 - 24 KLs 34/20

    Gebührenbemessung, Strafverfahren, Terminsgebühr

  • OLG Celle, 10.07.2007 - 2 Ws 126/07

    Berechnung der Dauer der Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einer

  • LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der

  • OLG Celle, 09.07.2008 - 2 Ws 174/08

    Berechnung der für einen Längenzuschlag eines Pflichtverteidigers maßgeblichen

  • OLG Celle, 09.07.2008 - 1 Ws 174/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06   

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https://dejure.org/2006,9009
OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.03.2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. März 2006 - 1 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,9009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im jugendgerichtlichen Berufungsverfahren: Behandlung der versehentlich unterlassenen Auslagenentscheidung zu Gunsten des Freigesprochenen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33a StPO; § 74 JGG; § 464 Abs. 1 S 3 Halbs. 1 StPO; § 55 Abs. 2 JGG
    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse; Beantragung einer Urteilsergänzung; Zulässigkeit der Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Versehentlich unterlassenes Auferlegen der notwendigen Auslagen eines Freigesprochenen auf die Staatskasse; Beantragung einer Urteilsergänzung; Zulässigkeit der Nachholung einer unterlassenen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 464 Abs. 1 S 3 Halbs. 1; ; JGG § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Keine Urteilsberichtigung bei fehlerhafter Auslagenentscheidung im Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 30.09.2003 - 1 Ws 703/03

    Kostenentscheidung, Nachholung, Urteilsberichtigung, Urteilsergänzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • LG Zweibrücken, 02.11.1992 - 1 AR 58/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine von der Generalstaatsanwaltschaft im Anschluss an die vereinzelt gebliebene und einen anderen Sachverhalt betreffende Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken, JurBüro 1993, 238, erwogene analoge Anwendung von § 33a StPO kommt nicht in Betracht, weil hier auch im weitesten Sinne kein Fall eines verletzten Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegt, sondern ein schlichtes Versehen des Gerichts bei der Urteilabfassung.
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig, vgl. OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157.
  • OLG Dresden, 09.03.2000 - 1 Ws 65/00

    Revision; Rücknahme; Rechtsmittel; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Änderung der Kostenentscheidung wäre hier im übrigen auch nicht auf eine - vom Freigesprochenen nicht eingelegte - sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung möglich gewesen, weil dieses Rechtsmittel gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO i.V.m. § 55 Abs. 2 JGG nicht statthaft ist, wenn die Kostenentscheidung die eines unanfechtbaren Berufungsurteils einer Jugendkammer ist, vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Rostock, Beschluss vom 08.10.2004, Aktz. I Ws 303/04; MeyerGoßner, StPO, 48. Aufl. § 464 Rdn. 17 m.w.Nachw.
  • OLG Rostock, 08.10.2004 - I Ws 303/04

    Einheitsstrafbarkeit für schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.2006 - 1 Ws 123/06
    Eine Änderung der Kostenentscheidung wäre hier im übrigen auch nicht auf eine - vom Freigesprochenen nicht eingelegte - sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung möglich gewesen, weil dieses Rechtsmittel gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO i.V.m. § 55 Abs. 2 JGG nicht statthaft ist, wenn die Kostenentscheidung die eines unanfechtbaren Berufungsurteils einer Jugendkammer ist, vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Rostock, Beschluss vom 08.10.2004, Aktz. I Ws 303/04; MeyerGoßner, StPO, 48. Aufl. § 464 Rdn. 17 m.w.Nachw.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16

    Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!

    - 1 Ws 123/06 - jew. juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09

    Rechtsbehelf des Nebenklägers gegen die endgültige Einstellung des Verfahrens bei

    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • OLG Köln, 17.12.2007 - 2 Ws 680/07

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bei

    § 464 Abs. 3, S. 1, 2. HS StPO ist auf das Jugendstrafrecht anwendbar (SenE vom 6.5.2005 - 2 Ws 186/05; OLG Hamm RPfl 1999, 291 m.w.N.; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 522; OLG Koblenz MDR 1978, 595; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 464 Rdn. 17; Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 464 Rdn. 8; a.A. Eisenberg, JGG, 12. Auflage, § 55 Rdn. 72; Ostendorf, JGG, 7. Aufl. § 74 Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15

    Jugendgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Anm. Eisenberg; NStZ 2014, 412; OLG Düsseldorf MDR 1990, 178; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; OLG Köln, Beschluss 2 Ws 680/07 vom 17.12.2007, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. § 464 Rn. 17; Gieg in KK, StPO, 7. Aufl. § 464 Rn. 8; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl. § 55 Rn. 96; für die Zeit bereits vor der Neufassung des § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO vgl. OLG Koblenz MDR 1978, 595; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 522; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; a.A. Eisenberg a.a.O.; Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 55 Rn. 72 ) auch die im Berufungsurteil getroffene Kostenentscheidung nicht mit einer sofortigen Beschwerde angreifen.
  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 2 Ws 228/13

    Abhängigkeit der Anfechtbarkeit einer Kosten- und Auslagenentscheidung von der

    § 464 Abs. 3, S. 1, 2. HS StPO ist auf das Jugendstrafrecht anwendbar (OLG Hamm, RPfl 1999, 291 m.w.N.; KG, NStZ-RR 2008, 263; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 522; OLG Koblenz, MDR 1978, 595; OLG Frankfurt bei Böhm NStZ 1982, 416; OLG Dresden NStZ-RR 2000, 224; OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 464 Rdn. 17; a. A. Eisenberg, JGG, 15. Auflage, § 55 Rdz. 72).
  • KG, 24.06.2015 - 161 Ss 68/15

    Zur Nachholung der Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers im

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das Übergehen des Nebenklägers, der zugelassen worden ist und sich auch an dem Revisionsverfahren beteiligt hat, eine besondere Form der Verweigerung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. grundlegend KG JR 1989, 392; dieser Entscheidung folgend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 555 = VRS 84, 446 = NStE Nr. 6 zu § 33a StPO; KG, Beschlüsse vom 26. August 1997 - [5] 1 Ss 249/96 [40/96] - [juris] und vom 17. März 2010 - [3] 1 Ss 307/09 [117/09] - s. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320 (für einen Einstellungsbeschluss nach § 153a Abs. 2 StPO); ablehnend hingegen OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; offen gelassen von OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 63).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 2 Ws 642/13

    Kein Nachholen einer unterbliebenen Kostenentscheidung nach der Urteilsverkündung

    Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig (OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191 mit Hinweis auf OLG Koblenz, StraFo 2003, 425; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157 ).
  • LG Verden, 05.06.2012 - 12 Ns 64/11

    Möglichkeit des Angriffs von nach Zurücknahme einer Revision erlassenen

    Ist in einem solchen Falle aber die von Gesetzes wegen zu treffende Auslagenentscheidung unterblieben, so kann diese von Amts wegen oder auf - nicht fristgebundenen - Antrag hin gemäß § 33a S. 1 StPO unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs nachgeholt werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., 2011, § 464 Rdnr. 12; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 4. Dezember 2009, Az. 1 Ws 244/09 , Rdnr. 3 m. w. Nachw.; a.A. indes OLG Oldenburg, Beschl. v. 2. März 2006, Az. 1 Ws 123/06 , Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    Der Senat hat keine Veranlassung, im Hinblick darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Auslagenentscheidung durch die sofortige Beschwerde nicht mehr nachgeholt werden kann und auch eine nachträgliche Ergänzung der Entscheidung unzulässig wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 71; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 464 Rn. 12), das eingelegte Rechtsmittel in eine Gegenvorstellung zur Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO umzudeuten, über die das Landgericht zu befinden hätte (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2001, 3 Ws 222/01 ) oder § 33a StPO analog anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 191).
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