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   BGH, 07.02.2006 - 1 StR 384/05   

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https://dejure.org/2006,6135
BGH, 07.02.2006 - 1 StR 384/05 (https://dejure.org/2006,6135)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - 1 StR 384/05 (https://dejure.org/2006,6135)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 1 StR 384/05 (https://dejure.org/2006,6135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 183 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Exhibitionismus: hohe Rückfallgefahr und geringe Schwere der zu erwartenden Rechtsfriedensstörungen); exhibitionistische Handlungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grund des Bestehens eines hohen Rückfallrisikos für exhibitionistische Handlungen; Rechtfertigung der Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) durch die Höhe der gegen den Angeklagten ausgesprochenen ...

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung bei Gefahr exhibitionistischer Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 203
  • NStZ-RR 2007, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 1 StR 384/05
    Die Revision der Staatsanwaltschaft bleibt ohne Erfolg, weil nach den Feststellungen, welche der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegen, beim Angeklagten zwar ein hohes Rückfallrisiko für exhibitionistische Handlungen besteht; jedoch rechtfertigen in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (BVerfGE 70, 297, 312; BGH NStZ 1995, 228 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - 1 StR 384/05
    Die Revision der Staatsanwaltschaft bleibt ohne Erfolg, weil nach den Feststellungen, welche der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegen, beim Angeklagten zwar ein hohes Rückfallrisiko für exhibitionistische Handlungen besteht; jedoch rechtfertigen in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (BVerfGE 70, 297, 312; BGH NStZ 1995, 228 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Demgegenüber ist in Bezug auf solche Fälle, in denen die Tat über ein kurzes Herzeigen des entblößten Penis und ein baldiges Entfernen des Täters nicht hinausgeht, die Erheblichkeit im vorliegenden Sinne verneint worden (siehe BGH, Urteil vom 29.11.1994 - 1 StR 689/94, juris Rn. 15, NStZ 1995, 228; Urteil vom 06.02.2004 - 2 StR 266/03, juris Rn. 16, NStZ-RR 2005, 11; Urteil vom 07.02.2006 - 1 StR 384/05, juris Rn. 7, NStZ-RR 2006, 203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 41).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
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