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   OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06   

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https://dejure.org/2006,5832
OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 (https://dejure.org/2006,5832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 (https://dejure.org/2006,5832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2006 - 1 Ss 137/06 (https://dejure.org/2006,5832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit und genügende Entschuldigung wegen einer nicht zur Verhandlungsunfähigkeit führenden Erkrankung

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an das Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit und genügende Entschuldigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Ausmaß der Beeinträchtigung auf Grund der Erkrankung des Angeklagten, die gewährleistete Mitwirkungsmöglichkeit in der konkreten Verfahrenssituation wahrzunehmen; Erkrankung als Entschuldigungsgrund im Sinne ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.02.1995 - 2 BvR 345/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist § 329 Abs. 1 S. 1 StPO eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (OLG Stuttgart Justiz 2004, 126 m. zahlr. N.; BayObLG StV 2001, 338).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Verhandlungsfähigkeit bedeutet, dass der Angeklagte in der Lage sein muss, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Form zu führen, Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BVerfG NStZ-RR 1996, 38; BGH NStZ 1996, 242; Pfeiffer in KK-StPO 5. Aufl. Einl. Rn 126 m. w. N.).
  • OLG Celle, 21.11.1996 - 1 Ss 312/96

    Zulässigkeit der Verwerfung einer Berufung wegen Ausbleiben des Angeklagten in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Es ist gehalten, bei Anhaltspunkten für ein berechtigtes Fernbleiben von Amts wegen im Wege des Freibeweises, etwa durch Heranziehung eines Sachverständigen, Erkundigungen beim behandelnden Arzt oder durch eine amtsärztliche Untersuchung zu klären, ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist (BayObLG aaO; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; OLG Celle StraFo 1997, 79).
  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Es ist gehalten, bei Anhaltspunkten für ein berechtigtes Fernbleiben von Amts wegen im Wege des Freibeweises, etwa durch Heranziehung eines Sachverständigen, Erkundigungen beim behandelnden Arzt oder durch eine amtsärztliche Untersuchung zu klären, ob das Ausbleiben genügend entschuldigt ist (BayObLG aaO; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281; OLG Celle StraFo 1997, 79).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Dies ist nicht der Fall; es genügt vielmehr, wenn die Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Erkrankung unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; StV 1987, 9; OLG Hamm aaO; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 329 Rn 36 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 2 Ws 330/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • BayObLG, 23.08.1988 - RReg. 3 St 110/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • BGH, 08.03.1995 - 5 StR 434/94

    Wahrnehmung der Rechte des Angeklagten durch die Strafverteidigung, wenn der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
    Soweit bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit ein großzügigerer Maßstab angelegt wird, gilt dies für das Revisionsverfahren (dazu BVerfG NStZ 1995, 391; BGHSt 41, 16; 41, 69, 71) oder betrifft geistige, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Verteidigungsrechte dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum hinweg einschränken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1998, 395; BayObLG NStZ 1989, 131).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1972 - IV A 146/72
  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 164/88

    Verfahrenseinstellung - Psychische und intellektuelle Verfassung - Komplizierte

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1349/01

    Zur Frage der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn bei Durchführung der

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit entziehen sich dabei einer pauschalen Festlegung; sie sind je nach Verfahrensart und Verfahrenslage unterschiedlich (OLG Stuttgart NStZ-RR 2006, 313-315).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 2166/18

    Besorgnis der Befangenheit; Nichterscheinen eines Beteiligten aus

    Im Übrigen kann in der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, nach ständiger Rechtsprechung die konkludente Erklärung gesehen werden, dass der Betroffene den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von der Schweigepflicht entbindet (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17 - juris Rn. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2006 - 1 Ss 137/06 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.1993 - 3 Ws 154/93 - juris Rn. 8 f.; jeweils zu § 329 Abs. 1 StPO; siehe auch Fromm in Fromm, Verteidigung in Straßenverkehrs-OWi-Verfahren, 2. Aufl., 2014, Kapitel 9 Gerichtliches Bußgeldverfahren, VII 2) b) ee)).
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 4 Ss OWi 873/08

    Verwerfungsurteil; unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung;

    Vielmehr ist der Tatrichter nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung in den Fällen, in denen Anhaltspunkte für ein entschuldigtes Ausbleiben vorliegen, von Amts wegen im Wege des Freibeweises gehalten, den Sachverhalt durch geeignete Maßnahmen, etwa durch Nachfragen beim behandelnden Arzt, aufzuklären (vgl. OLG Hamm StraFo 2008, 386; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2006, 313; OLG Zweibrücken, ZfSch 2006, 233; OLG Bremen, NZV 2002, 195).
  • KG, 02.06.2015 - 3 Ws (B) 124/15

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens:

    Dabei hat das Gericht die Schwierigkeit des Verhandlungsgegenstandes und den jeweiligen Verfahrensstand in seine Beurteilung einzubeziehen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 2006 - 1 Ss 137/06 - m.w.N in juris.).
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