Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6788
OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06 (https://dejure.org/2006,6788)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2006 - 3 Ws 508/06 (https://dejure.org/2006,6788)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 3 Ws 508/06 (https://dejure.org/2006,6788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 1 StGB, § 77 Abs 3 StGB, § 111g StPO, § 111h StPO
    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei Arrest: Verletzteneigenschaft des Insolvenzverwalters über das Vermögen der geschädigten Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Verletzter" i.S. des § 111g und des § 111h Strafprozessordnung (StPO); Rechtsbehelf des Insolvenzverwalters eines durch den Angeklagten geschädigten Unternehmens gegen die Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Angeklagten ; Möglichkeit der Verletzteneigenschaft ...

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 77 Abs. 3; ; StPO § 111 g; ; StPO § 111 h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzverwalter; Insolvenzverfahren; Verletzter; Antrag; Antragsberechtigung; Arrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 587 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Die Möglichkeit, Befugnisse des Verletzten wahrzunehmen, bedeutet kein eigenes Antragsrecht (BGHR StGB § 77 Abs. 3 Antragsrecht 1; vgl. auch BGHR StGB § 77 Abs. 1 Verletzter 1).
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 649/93

    Entführung gegen den Willen des Entführten: Strafantrag - Antragsberechtigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Die Möglichkeit, Befugnisse des Verletzten wahrzunehmen, bedeutet kein eigenes Antragsrecht (BGHR StGB § 77 Abs. 3 Antragsrecht 1; vgl. auch BGHR StGB § 77 Abs. 1 Verletzter 1).
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Die Verletzteneigenschaft ist vielmehr an die juristische Person der Schuldnerin gebunden und geht weder auf die Insolvenzmasse noch auf den Insolvenzverwalter über (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466+507/06; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11, OLG Koblenz NJW 1988, 3275).
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 490/82

    Strafbarkeit wegen passiver Angestelltenbestechung in Tateinheit mit Untreue und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Verletzt ist danach die durch die Tat im prozessualen Sinn geschädigte natürliche oder juristische Person als Trägerin des geschützten Individualrechtsgutes, in das der Täter durch die verbotene Handlung unmittelbar eingegriffen hat (BGHSt 31, 207, 210; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 6 und § 77 Rdn. 6; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 73 Rdn. 13 und § 77 Rdn. 2).
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Die Verletzteneigenschaft ist vielmehr an die juristische Person der Schuldnerin gebunden und geht weder auf die Insolvenzmasse noch auf den Insolvenzverwalter über (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466+507/06; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11, OLG Koblenz NJW 1988, 3275).
  • RG, 04.03.1902 - 314/02

    Ist der Konkursverwalter berechtigt, wegen eines vor der Konkurseröffnung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Dazu ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter kraft seines Amtes für den Schuldner das Antragsrecht ausüben kann (vgl. Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 77 Rdn. 24; Lackner/Kühl aaO § 77 Rdn. 11; RGSt 33, 433; 35, 149).
  • RG, 26.10.1900 - 3057/00

    Ist der Konkursverwalter berechtigt, wegen einer die Konkursmasse verkürzenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06
    Dazu ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter kraft seines Amtes für den Schuldner das Antragsrecht ausüben kann (vgl. Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 77 Rdn. 24; Lackner/Kühl aaO § 77 Rdn. 11; RGSt 33, 433; 35, 149).
  • LG Hildesheim, 22.08.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Zwangsvollstreckung in gepfändete Vermögenswerte: Zulassungsantrag eines

    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer durch Vermögensdelikte geschädigten Gesellschaft kann zur Zwangsvollstreckung in strafprozessual gepfändete Vermögenswerte des (mutmaßlichen) Täters oder Drittbeteiligten zugelassen werden (entgegen OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 342).

    Es hat bisher nur der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die entsprechende Auffassung der Drittbeteiligten vertreten (vgl. NStZ-RR 2006, 342); in dem Kurzkommentar von Meyer-Goßner wird diese Entscheidungen schlicht zitiert, nicht argumentativ vertreten.

  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07

    Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters im Verfahren nach § 111g Abs. 2

    Der Insolvenzverwalter ist antragsberechtigt im Verfahren nach § 111g Abs. 2 StPO und auch im Adhäsionsverfahren (entgegen OLG Frankfurt NStZ 2007, 168; NStZ-RR 2006, 342).
  • LG Hildesheim, 22.08.2007 - 25 KLs 5413 Js 1803025/06

    Arrestanspruch; Arrestgrund; Drittbeteiligter; Gemeinschuldner; Geschäftsführer;

    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer durch Vermögensdelikte geschädigten Gesellschaft kann zur Zwangsvollstreckung in strafprozessual gepfändete Vermögenswerte des (mutmaßlichen) Täters oder Drittbeteiligten zugelassen werden (entgegen OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 342 [OLG München 16.05.2006 - 5 StRR 169/05] ).

    Es hat bisher nur der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die entsprechende Auffassung der Drittbeteiligten vertreten (vgl. NStZ-RR 2006, 342 [OLG München 16.05.2006 - 5 StRR 169/05] ); in dem Kurzkommentar von Meyer-Goßner wird diese Entscheidungen schlicht zitiert, nicht argumentativ vertreten.

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2013 - 3 Ws 327/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe im Verfahren wegen Kapitalanlagebetrugs:

    Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Insolvenzverwalter eines Geschädigten antragsberechtigt im Sinne des § 111g Abs. 2 StPO sein kann (so OLG Celle, NJW 2007, 3795; KK-Spillecke, StPO, 7. Aufl., Rdn. 2 zu § 111g; a.A. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2006, 342; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., Rdn. 2 zu § 111g).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11027
OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05 (https://dejure.org/2006,11027)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2006 - 5St RR 169/05 (https://dejure.org/2006,11027)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 5St RR 169/05 (https://dejure.org/2006,11027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schweizer Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Gefährlichkeit des Mitführens eines gefährlichen Werkzeugs bei Ausführung eines Diebstahls

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05
    Es ist geeignet im Bedrängnisfall (SK-Hoyer aaO Rn.12), sich unschwer zur Herbeiführung erheblicher körperlicher Verletzungen einsetzen zu lassen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 202 m.w.N).
  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

    Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05
    a) Der Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist bereits erfüllt, wenn der Dieb einen der vom Gesetz genannten Gegenstände bei Ausführung der Tat "bewusst gebrauchsbereit" mit sich führt (st. Rspr., zuletzt BGH NStZ-RR 2005, 340; OLG Celle StV 2005, 336).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05
    Dabei muss sich die Vorstellung des Täters nicht von vornherein auf den Einsatz des Gegenstands als Nötigungsmittel beziehen, sondern nur darauf, ein funktionsbereites gefährliches Werkzeug zur Verfügung zu haben (OLG Schleswig-Holstein NStZ 2004, 212/214).
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Auszug aus OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05
    a) Der Tatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist bereits erfüllt, wenn der Dieb einen der vom Gesetz genannten Gegenstände bei Ausführung der Tat "bewusst gebrauchsbereit" mit sich führt (st. Rspr., zuletzt BGH NStZ-RR 2005, 340; OLG Celle StV 2005, 336).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Celle durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 - 5 St RR 206/99 - (NStZ-RR 2001, 202), des Oberlandesgerichts München vom 16. Mai 2006 - 5 St RR 169/05 - (NStZ-RR 2006, 342) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. Juni 2003 - 1 Ss 41/03 - (NStZ 2004, 212) gehindert.

    In Rechtsprechung und Literatur besteht mittlerweile allerdings weitestgehend Einigkeit darüber, dass für die Auslegung des Begriffs "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB die vom Gesetzgeber angeregte Orientierung an der genannten Definition dogmatisch verfehlt bzw. systemwidrig ist (vgl. BGH NStZ 1999, 301, 302; NJW 2002, 2889, 2890; Eser aaO Rdn. 5; Hoyer in SK-StGB § 244 Rdn. 10; Fischer aaO Rdn. 7; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 3; Kindhäuser, Strafrecht BT II 4. Aufl. § 4 Rdn. 11; Fischer NStZ 2003, 569; Kindhäuser/Wallau StV 2001, 18; 2001, 352; Küper in FS für Hanack S. 569, 577, 581; ders. JZ 1999, 187, 189; Otto, GK Strafrecht BT 7. Aufl. § 41 Rdn. 52; Lesch GA 1999, 365, 366; Maatsch GA 2001, 75, 76; Streng GA 2001, 359, 360; Jäger JuS 2000, 651, 653; jeweils m. w. N.; aA noch OLG München NStZ-RR 2006, 342).

    Der Tatbestand enthalte jedoch eine einschränkende subjektive Komponente durch das Merkmal des Beisichführens, die insbesondere zum Tragen komme, wenn der Täter einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens in sozialadäquater Weise bei sich führe (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ 2004, 212; OLG Celle StV 2005, 336; ähnlich OLG München NStZ-RR 2006, 342).

  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    Eine derartige Gebrauchsabsicht lasse sich auch nicht in die Tathandlung des Beisichführens hineininterpretieren (so aber OLG Celle StV 2005, 336, OLG München NStZ-RR 2006, 342, OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Es läßt sich im Bedrängnisfall unschwer zur Herbeiführung erheblicher körperlicher Verletzungen einsetzen (vgl. OLG München NStZ-RR 2006, 342; Hoyer in SK-StGB, § 244 Rdn. 12).

    Es wäre mit der Gesetzessystematik unvereinbar, zusätzlich zu fordern, daß der Täter das Werkzeug mitführt, um es als Nötigungsmittel zur Durchführung des Diebstahls zu benutzen (vgl. OLG München NStZ-RR 2006, 342 Ls, Urteil vom 16. Mai 2006 - 5 St RR 169/05 - juris).

    Die eingrenzende subjektive Komponente erhält der Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Merkmal des Beisichführens, das voraussetzt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 340; 2003, 12; OLG München NStZ-RR 2006, 342 Ls; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214; KG, Beschluß vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (132/06-).

    So genügt ein generelles Bewußtsein - wie es das Landgericht angenommen hat - in dem Sinne, daß das Messer aus bloßer Gewohnheit eingesteckt wurde, nicht; es muß vielmehr im Tatzeitpunkt als parates Wissen vorhanden sein (vgl. OLG München NStZ-RR 2006, 342).

  • OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11

    Diebstahl mit Waffen

    Das gilt auch für Taschenmesser (grundlegend BGH a.a.O.), namentlich für ein Multifunktionsgerät wie das sog. Schweizer Offiziersmesser mit integriertem Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266; KG a.a.O.; OLG München BeckRS 2006, 06212).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    In Rechtsprechung und Literatur besteht mittlerweile allerdings weitestgehend Einigkeit darüber, dass für die Auslegung des Begriffs "anderes gefährliches Werkzeug" i.S. der §§ 244 Abs. 1 Nr. 1a, 250 Abs. 1 Nr. 1a und § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB die vom Gesetzgeber angeregte Orientierung an der genannten Definition dogmatisch verfehlt bzw. systemwidrig ist (vgl. BGH, NStZ 1999, 301 ; NJW 2002, 2889 [2890] = NStZ 2002, 594; Schönke/Schröder/Eser, § 244 Rdnr. 5; Hoyer, in: SK-StGB, § 244 Rdnr. 10; Fischer, § 244 Rdnr. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 244 Rdnr. 3; Kindhäuser, StrafR BT ii, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 11; Fischer, NStZ 2003, 569; Kindhäuser/Wallau, StV 2001, 18; Küper, in: Festschr.f. Hanack, S. 569 [577, 581]; ders., JZ 1999, 187 [189]; Otto, Grundkurs StrafR, BT, 7. Aufl., § 41 Rdnr. 52; Lesch, GA 1999, 365 [366]; Maatsch, GA 2001, 75 [76]; Streng, GA 2001, 359 [360]; Jäger, JuS 2000, 651 [653]; jew. m.w. Nachw.; a.A. noch OLG München, NStZ-RR 2006, 342 L = BeckRS 2006, 06212).
  • KG, 03.11.2015 - 121 Ss 203/15

    Beisichführen eines gefährlichen Werkezugs

    Diese setzt voraus, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 340; 2003, 12; OLG München, Urteil vom 16. Mai 2006 - 5 StRR 169/05 - juris = NStZ-RR 2006, 342 Ls; OLG Schleswig a.a.O.; KG a.a.O.).
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Ein "gefährliches Werkzeug" ist jeder körperliche Gegenstand, der sich bei der konkreten Art seiner Benutzung dazu eignet, einem Menschen erhebliche körperliche Verletzungen zuzufügen (vgl. nur OLG München NStZ-RR 2006, 342; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
  • LG Hildesheim, 22.08.2007 - 25 KLs 5413 Js 1803025/06

    Arrestanspruch; Arrestgrund; Drittbeteiligter; Gemeinschuldner; Geschäftsführer;

    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer durch Vermögensdelikte geschädigten Gesellschaft kann zur Zwangsvollstreckung in strafprozessual gepfändete Vermögenswerte des (mutmaßlichen) Täters oder Drittbeteiligten zugelassen werden (entgegen OLG Frankfurt, NStZ-RR 2006, 342 [OLG München 16.05.2006 - 5 StRR 169/05] ).

    Es hat bisher nur der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die entsprechende Auffassung der Drittbeteiligten vertreten (vgl. NStZ-RR 2006, 342 [OLG München 16.05.2006 - 5 StRR 169/05] ); in dem Kurzkommentar von Meyer-Goßner wird diese Entscheidungen schlicht zitiert, nicht argumentativ vertreten.

  • OLG Zweibrücken, 04.10.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23

    Dauerhaft mitgeführtes Springmesser eines Obdachlosen als gefährliches Werkzeug

    a) Für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB ist erforderlich, dass der Täter eine Waffe und ein gefährliches Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich führt (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, juris, Rn. 8 OLG München, Urteil vom 16. Mai 2006 - 5 StRR 169/05 - juris = NStZ-RR 2006, 342 Ls; OLG Schleswig a. a. O.; KG a. a. O.).
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