Weitere Entscheidung unten: OLG München, 01.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6481
BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 52 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten); Bewertungseinheit (Zweifelssatz; willkürliche Zusammenfassung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zusammenfassung konkret festgestellter Einzelverkäufe von Rauschgift zur Tateinheit; Gesamtmenge des zum unerlaubten Handeltreiben angeschaffter Verkaufsvorrat

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 52 Abs. 1; BtMG § 29 § 29a § 30
    Bewertungseinheit und in-dubio-Grundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05
    Der Zweifelsgrundsatz gebietet es grundsätzlich nicht, eine einheitliche Tat im Sinne einer Bewertungseinheit anzunehmen, wenn sich in der Hauptverhandlung keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 6; BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 6, 8, 11, 12, 13).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05
    Eine solche ist aber rechtlich nicht zulässig (BGH NStZ 1997, 137; BGH NJW 2002, 1810).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344 und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540, 541 und vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281).
  • BGH, 09.01.2024 - 6 StR 494/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Mehrere Fälle des

    Auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, Rn. 9; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11638
OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Täterschaftliches Handeltreiben bei eigenverantwortlichem Drogentransport im eigenen Körper

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Transport von Rauschgift im eigenen Körper auf Anweisung

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 456 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel -

    Auszug aus OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05
    Darauf, ob er während des Zwischenaufenthalts eine konkrete Zugriffsmöglichkeit auf das im Körper befindliche Rauschgift hatte, kommt es nicht an (BayObLGSt 2003, 12/13 f.; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rn. 449).

    Dass der Angeklagte das Rauschgift im Körper über die Grenze transportierte, ist ein Umstand, dem im Rahmen des Kurierdienstes erhebliche Bedeutung zukommt; bereits dies spricht gegen die Annahme einer lediglich untergeordneten Rolle des Angeklagten (BayObLGSt 2003, 12/14).

  • BGH, 16.06.2004 - 2 StR 187/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (tatsächliche Verfügungsmacht, Aushändigung von

    Auszug aus OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05
    Für die Beurteilung der Frage, ob Einfuhr oder Durchfuhr vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob der Täter während des Aufenthalts im Inland eine tatsächliche Verfügungsmacht an dem Rauschgift innehat oder ohne Schwierigkeiten erlangen kann (BGH NStZ 2004, 693).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05
    Der Transitbereich gehört zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, so dass der Einfuhrtatbestand erfüllt ist, wenn Betäubungsmittel in diesen Bereich verbracht werden (vgl. BGHSt 31, 252/253 f.; Joachimski/Haumer BtMG 7. Aufl. § 3 Rn. 28).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte ist ein Täter, der mit Drogen umgeht, ohne zuverlässige Auskunft über den Wirkstoffgehalt erhalten zu haben, zudem mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55; Weber, aaO, Vorb.

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft lässt sich aus der oben unter IV. 1. b) angeführten Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris sowie BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55) zum bedingten Vorsatz eines Drogenkuriers, der weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgiftes Einfluss nehmen kann, noch diese Menge überprüft, für den Vorsatz bezüglich der Art des transportierten Rauschgifts nichts herleiten.

  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Jemand, der Umgang mit Betäubungsmitteln hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder ohne zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im allgemeinen mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 121; OLG München, NStZ-RR 2006, 55, 56; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 a Rn. 186).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von § 17 Abs. 2 JGG bei einem

    Wer Umgang mit Betäubungsmitteln hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder ohne zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im Allgemeinen mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 1997, 121; Weber, a.a.O., § 29 a Rdnr. 146; OLG München NStZ-RR 2006, 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht