Rechtsprechung
BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 StGB; § 177 Abs. 1 StGB
Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der Regelwirkung; "ambivalentes Verhalten"; Prüfung des minder schweren Falles) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vergewaltigung; Nötigung mit Gewalt zur Duldung einer beischlafähnlichen Handlung; Folgen des Zusammentreffens eines Regelbeispiels mit gewichtigen Milderungsgründen ; Notwendigkeit einer näheren Begründung bei der Verneinung eines ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5
Wegfall der Regelwirkung des besonders schweren Fall und zusätzliche Annahme eines minder schweren Falls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 6
- StV 2006, 16
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 78/00
Vergewaltigung (in der Ehe); Regelwirkung
Auszug aus BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05
Allerdings müssen die Umstände, die der Tat trotz Erfüllung eines Regelbeispiels das Gepräge eines minder schweren Falles geben könnten, in einem ganz außergewöhnlichen Umfang schuldmildernd sein (vgl. BGH StV 2000, 557;… BGHR StGB § 177 Abs. 5 (i.d.F. d. 6. StrRG) Strafrahmenwahl 1, 3).
- BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17
Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer …
In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB a.F.) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325, jeweils mwN). - BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit …
In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN). - BGH, 19.11.2009 - 4 StR 276/09
Abwesenheit des Angeklagten (absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO); …
Der neue Tatrichter wird im Falle einer Verurteilung wegen Vergewaltigung der Zeugin Be. bei der Strafrahmenwahl zu beachten haben, dass die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei einem Zusammentreffen mit gewichtigen Milderungsgründen, wie sie nach den bisherigen Feststellungen vorgelegen haben, entfallen und die Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6).
- BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im …
Sie lassen es nahe liegend erscheinen, dass die Berücksichtigung eines weiteren Milderungsgrundes zu einer dem Angeklagten günstigeren Strafrahmenwahl geführt hätte (…vgl. weitergehend zur Strafrahmenwahl noch BGHR StGB § 177 Abs. 5 (i.d.F. d. 6. StrRG) Strafrahmenwahl 1, 2; BGH NStZ-RR 2006, 6). - OLG Hamm, 22.05.2007 - 1 Ss 168/07
Vergewaltigung; schutzlose Lage; Ausnutzen; Fahrerlaubnis; Entziehung; allgemeine …
Entfällt die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, weil das Regelbeispiel - wie hier - mit gewichtigen Milderungsgründen zusammen trifft, so kommt in Betracht, die Tat darüber hinaus als minder schweren Fall nach § 177 Abs. 5 StGB zu beurteilen (BGH, StV 2000, 307; StV 2006, 16). - BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
Strafrahmenwahl bei der Vergewaltigung (Gesamtwürdigung bei der Begründung eines …
Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 12.10.2005 - 1 StR 369/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 354 Abs. 1a StPO; § 21 StGB; § 49 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; rechtliches Gehör; Recht auf einen gesetzlichen Richter; Rechtsweggarantie); Aufrechterhaltung des Strafausspruchs wegen Angemessenheit der Rechtsfolge; Strafzumessung: erhebliche Schuldminderung infolge ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewichtung einer nur nach dem Zweifelssatz angenommenen Schuldminderung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 21
Gewicht einer in-dubio-bejahten verminderten Schuld - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 6 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu sonstigen …
Dies ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 369/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91). - BGH, 14.10.2015 - 5 StR 376/15
Angemessenheit einer Freiheitsstrafe trotz rechtsfehlerhafter Ablehnung des …
Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Ablehnung des minder schweren Falles mit der Begründung, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht sicher, sondern nur aufgrund des Zweifelsgrundsatzes festgestellt worden seien, ist zwar rechtsfehlerhaft; gleichwohl ist die verhängte Strafe angemessen im Sinne von § 354 Abs. 1a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 369/05).
Rechtsprechung
BGH, 22.09.2005 - 3 StR 256/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 StGB
Rücktrittshorizont (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines Rücktritts vom Versuch; Abgrenzung eines unbeendeten Versuchs von beendetem Versuch
- Judicialis
StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 24 Abs. 1 § 212 Abs. 1
Abgrenzung beendeter - unbeendeter (Tötungs-) Versuch - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 6
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - 3 StR 256/05
Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein strafbefreiender Rücktritt gegeben ist, darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227 f. m. w. N.) oder sich - namentlich nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 24 Rdn. 15, 16 m. w. N.).
- BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit …
Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209;… vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).