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   OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 2 Ws 106/05   

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https://dejure.org/2005,32548
OLG Karlsruhe, 09.11.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,32548)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,32548)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,32548)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im

    Auch die Gewährung einer Lockerung gehört grundsätzlich zu den Maßnahmen der Therapie, weil sie - neben der Vorbereitung einer Entlassung oder dem Erlernen sozialer Fähigkeiten - zu diesem Zweck eingesetzt wird; Ausführungen dienen etwa dazu, der Gefahr der Hospitalisierung entgegenzuwirken (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62, 63 m.w.N.; KG aaO.).

    Die auf medizinischen Überlegungen fußende Entscheidung, bei der der Maßregelvollzugsbehörde ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 1995 - 1 Vollz (Ws) 77/95 - [juris]; jeweils m.w.N.), kann von den Gerichten allerdings nur hinsichtlich ihres juristischen Kerns überprüft werden.

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Ist das Ergebnis ihrer Beurteilung, dass keine Gründe für ein Versagen der Vollzugslockerung vorliegen, steht es in ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben zu orientierenden Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Vollzugslockerungen gewährt (Senat NStZ-RR 2006, 62; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 3. Auflage, Rn. F 60; Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 7. Auflage, III. Teil, Rn. 270).
  • LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
    Ob die sog. extramurale Belastungserprobung ­ im mehrfach abgestuften Lockerungssystem der Maßregeleinrichtungen ­ nur als in der Regel letzte Lockerung vor einer bewährungsweisen Aussetzung der Maßregel angesehen werden kann ­ wie der Landesgesetzgeber in der Begründung zu § 15 Abs. 4 UBGBaWü meint ­, oder ob ohne diese Zielsetzung ihre Gewährung auch schon als Ergänzung der intramuralen Behandlung zulässig ist, um das Erlernen sozialer Fähigkeiten zu fördern und Hospitalisierungsschäden vorzubeugen (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 62, 63 = R & P 2006, 152), sei dahin gestellt, jedenfalls ist auch die extramurale Belastungserprobung eine Lockerung, deren Gewährung sich ausschließlich nach ärztlichen und behandlerischen Maßstäben richtet und deren voraussichtliche Dauer und erfolgreicher Verlauf ­ ihrem Charakter als Erprobungsmittel entsprechend und wie bei jeder anderen Lockerung auch ­ nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann.
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