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   BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05   

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https://dejure.org/2005,4070
BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05 (https://dejure.org/2005,4070)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2005 - 1 StR 441/05 (https://dejure.org/2005,4070)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 1 StR 441/05 (https://dejure.org/2005,4070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b StGB; § 275a StPO
    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung auf Antrag der Staatsanwalt auf Grund mündlicher Hauptverhandlung: keine ausnahmsweise Entscheidung durch Beschluss; Prüfungspflicht des Gerichts bei mangelhaften Anträgen des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung; Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht auf Grund einer mündlichen Hauptverhandlung in der dafür vorgesehenen Besetzung sondern durch Beschluss

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § ... 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66b Abs. 2; ; StGB § 176; ; StPO § 275a; ; StPO § 275a Abs. 2; ; StPO § 207

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275a
    Entscheidung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur nach Hauptverhandlung; keine analoge Anwendung der Vorschriften über das Zwischenverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 178
  • NStZ-RR 2006, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05

    Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (keine

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05
    Notwendige Voraussetzung für eine analoge Anwendung der Regelungen über das Zwischenverfahren auf die nachträgliche Unterbringung in Sicherungsverwahrung wäre, wie für jede analoge Anwendung nicht unmittelbar anwendbarer Bestimmungen, eine vom Gesetzgeber nicht erkannte ("planwidrige") Regelungslücke (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2005 - 1 StR 350/05; Wahl, NStZ 1988, 317 m. w. N.).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05
    Das Rechtsmittel ist statthaft und zulässig (vgl. zu einem im Verfahrensablauf im Kern identischen Fall BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05) und greift durch.
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Ein schriftliches Verfahren ist für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei der vom Gesetzgeber gewählten Hauptverhandlungslösung nicht vorgesehen; insbesondere kommt eine analoge Anwendung der Regelungen über das Zwischenverfahren nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ-RR 2006, 74).

    Die vom 1. Strafsenat in seinem Urteil vom 6. Dezember 2005 (aaO S. 75) aufgeworfene Frage, ob das Beruhen zu verneinen ist, wenn zwingend vorgeschriebene formale - also ohne jede wertende Würdigung feststellbare - Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung fehlen, bedarf auch hier keiner Entscheidung.

    Dabei ist der Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ-RR 2006, 74, 75).

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    a) Nach den bisherigen Feststellungen liegen allerdings die formellen Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 66 Abs. 1 StGB vor (vgl. hierzu BGH NStZ 2006, 178, 179).
  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

    Die hierauf bezogene Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft geht - wie der Senat im Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 17 StR 441/05 (NStZ-RR 2006, 74, 75) bereits angedeutet hatte, dort aber noch offen lassen konnte - daher ins Leere (vgl. auch BGH NJW 2006, 852, 853).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Ungeachtet dessen, dass schon fraglich ist, ob die im Beschlussverfahren ergangene Entscheidung auf diesem Rechtsfehler überhaupt beruhen kann, weil die Sicherungsverwahrung schon wegen Fristversäumnis und damit aus zwingenden Rechtsgründen nicht angeordnet werden konnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178, 179; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693, 694; KK-StPO/Greger, 7. Aufl., § 275a Rn. 24), fehlt es jedenfalls an einer insoweit erforderlichen Verfahrensrüge.
  • OLG Jena, 25.01.2016 - 1 Ws 483/15

    Strafverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen die

    Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist (nur) die Revision (zum Bundesgerichtshof) statthaft, auch wenn fehlerhaft durch Beschluss und ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil v. 14.07.2011, 4 StR 16/11, bei juris Rdnr. 5ff; BGHSt 50, 180ff; BGH NStZ 2006, 178; KK-Greger, a. a. O., Rdnr. 19 u. 24; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 275a Rdnr. 14).

    3.Für die Behandlung des Rechtsmittels als Revision spricht im Übrigen ferner, dass der Bundesgerichtshof sich - ohne das vorherige Erfordernis einer nach Auffassung des Senats anderenfalls noch durchzuführenden Hauptverhandlung mit dem vorhersehbar gleichen Ergebnis - bereits in diesem Verfahrensstadium als das letztlich zuständige Rechtsmittelgericht zu den Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a. F. äußern und - im Falle der Bestätigung der Rechtsauffassung der Strafkammer (für die u. a. die Fassung des Art. 316e EGStGB vom 22.12.2010 sprechen dürfte) - den (dann nur) in der Entscheidung durch Beschluss liegenden Verfahrensfehler ggf. als unschädlich einstufen könnte (vgl. dazu BGH NStZ 2006, 178).

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

    Ob der Senat von Rechts wegen gehindert ist, über die - statthafte (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, und vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178) - Revision in dieser Sache nach seiner den Beschluss vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsansicht zu befinden, kann dahinstehen.
  • BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Antrag der Staatsanwaltschaft

    Diese hat das Gericht - angesichts des Verzichts des Gesetzes auf ein Zwischenverfahren entsprechend §§ 199 ff. StPO (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178) - zu Beginn der Hauptverhandlung zu prüfen.
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