Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5476
BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07 (https://dejure.org/2007,5476)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 StR 28/07 (https://dejure.org/2007,5476)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07 (https://dejure.org/2007,5476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    "Frühere Verurteilung" i.S. des § 66 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle einer früheren Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch das ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3; ; JGG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 § 66 Abs. 1 Nr. 1
    Einheitliche Jugendstrafe als Vorstrafe bei der Sicherungsverwahrung; symptomatischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Sucht bei der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • NStZ-RR 2007, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Hierüber kann der Senat allerdings nicht selbst entscheiden, weil die Anordnung der Maßregel nach diesen Vorschriften im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters liegt (BGH, Beschluss vom 23. August 1996 - 2 StR 337/96; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Der symptomatische Zusammenhang mit den Anlasstaten und den künftig zu befürchtenden erheblichen rechtswidrigen Taten darf nicht allein deswegen verneint werden, weil außer der Sucht noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Soweit das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Therapierbarkeit des Angeklagten 'derzeit' für ausgeschlossen hält, lassen die Urteilsgründe besorgen, dass es nicht geprüft hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 64 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Freilich wird dabei hinsichtlich des Verhältnisses beider in Betracht zu ziehenden Maßregeln die Erfüllung des Sicherungszweckes besonders zu bedenken sein (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH NStZ 2003, 86).".
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt eine frühere Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn zu erkennen ist, dass der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGH NStZ 2002, 29 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2002 - 4 StR 230/02

    Sicherungsverwahrung; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
    Freilich wird dabei hinsichtlich des Verhältnisses beider in Betracht zu ziehenden Maßregeln die Erfüllung des Sicherungszweckes besonders zu bedenken sein (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH NStZ 2003, 86).".
  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 69/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hanges; keine

    Insbesondere wird - entgegen der Ansicht der Strafkammer - der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang einerseits und Anlasstat sowie künftiger Gefährlichkeit des Täters andererseits grundsätzlich nicht dadurch in Frage gestellt, dass außer dem Hang noch weitere Persönlichkeitsmängel des Täters eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171, 172; vom 22. September 1999 - 3 StR 393/99, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Bei einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG gelten die gleichen Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für den Anwendungsbereich des § 66 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171; vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152).
  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 171, 172; Beschl. vom 5. Mai 2009 - 5 StR 99/09; Fischer StGB 56. Aufl. § 64 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere

    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in

    Geprüft werden muss aber, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH NStZ-RR 2007, 171, 172; Fischer StGB 56. Aufl. § 64 Rn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 64 Rn. 11).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der

    Dies ist nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die dargelegten weiteren Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 171).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG kann als Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann berücksichtigt werden, wenn zu erkennen ist, dass der Angeklagte wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171 mwN).
  • VG Saarlouis, 14.03.2023 - 3 K 1569/22

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft: Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe

    Als Grundlage für die erforderlichen Feststellungen zu der Bewertung der Katalogtat im früheren Verfahren kommen in erster Linie die jugendgerichtlichen Strafzumessungserwägungen, daneben aber auch die Höhe der Einheitsjugendstrafe in der Verurteilung sowie Zahl und Art der abgeurteilten Taten in Betracht [vgl. zu einer ähnlichen tatbestandlichen Problematik: BGH Beschl. v. 28.2.2007 - 2 StR 28/07, BeckRS 2007, 4609, Rn. 4; BGH Urt. v. 24.11.2011 - 4 StR 331/11, BeckRS 2011, 28519, Rn. 8; BGH Beschl. v. 24.4.2013 - 5 StR 83/13, BeckRS 2013, 9610, Rn. 3].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht