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   BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07   

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BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07 (https://dejure.org/2007,7446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen als Voraussetzungen des Qualifikationsmerkmals der schweren körperlichen Misshandlung; Zahlreiche Schläge und Tritte mehrerer Täter gegen den Kopf ...

  • Judicialis

    StGB § 226; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 a; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StPO § 265 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3a
    Voraussetzungen der schweren körperlichen Misshandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 175
  • NStZ-RR 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07
    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen; dabei genügen heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (BGH NStZ 1998, 461; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 26).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Es ist jedoch vorauszusetzen, dass die körperliche Integrität des Opfers entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 175; Eser/Bosch aaO; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 250 Rn. 26; NK/Kindhäuser, StGB, 2010, § 250 Rn. 23; von Heintschel-Heinegg/Wittig, StGB, 2010, § 250 Rn. 11).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs;

    Davon ist auszugehen bei einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; MüKoStGB/Sander, aaO, § 250 Rn. 66 mwN).
  • OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15

    Gewahrsamsbruch durch einen Mitgewahrsamsinhaber beim Raub; Bestimmung des

    Erforderlich sei diesbezüglich eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 3 StR 1/07 ).

    Zum Beleg für diese Annahme verweist sie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07 .

  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Es genügen dabei heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06, und vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2018 - 2 KLs 19/18
    Es reicht nicht aus, dass die körperliche Unversehrtheit des Opfers "nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden ist" (BGH, Beschl. v. 27.05.1998, 5 StR 216/98; Beschl. v. 30.01.2007, 3 StR 1/07).

    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen, zum Beispiel heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (Beschl. v. 30.01.2007, 3 StR 1/07).

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 434/13

    Revisionsgerichtliche Kontrolle einer strafgerichtlichen Beweiswürdigung

    Dies gilt aus den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 10. Oktober 2013 dargelegten Gründen auch hinsichtlich der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 3a StGB (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • LG Dortmund, 25.06.2010 - 36 KLs 50/09

    Milderung des Straframens bei einem besonders schweren Raub aufgrund eines

    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erhebliche Schmerzen, wofür heftige und mit Schmerzen verbundende Schläge ausreichen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 175; NStZ 1998, 461).
  • LG Braunschweig, 14.07.2015 - 2 Ns 4/15
    Erforderlich ist diesbezüglich eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 3 StR 1/07).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05   

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OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 1 Ss 367/05 (https://dejure.org/2006,19505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Soll ich euch beide umbringen?" - Ein großmäuliger Spruch rechtfertigt keine Geldstrafe wegen Bedrohung

Verfahrensgang

  • AG Mainz - 3362 Js 31434/03
  • OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3015
  • NStZ-RR 2007, 175
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB, der in erster Linie dem Schutz des Rechtsfriedens des Einzelnen dient (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 241 Rn. 2), setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (vgl. BVerfG aaO; OLG Naumburg, StV 2013, 637; OLG Koblenz, NStZ-RR 2007, 175; Sinn in Müko-StGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 2, 4; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 241 Rn. 2, 4).
  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Unter einer Bedrohung ist dabei das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person zu verstehen, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (BGH 15.1.2015 - 4 StR 419/14 - Rn. 9, NStZ 2015, 394; vgl. auch: OLG Koblenz 20.2.2006 - 1 Ss 367/05- zu II. der Gründe, NJW 2006, 3015; Schönke/Schröder/Eser/Eisele, StGB, 29. Aufl., 2014, § 241 StGB Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2007 - 3 StR 61/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13381
BGH, 27.02.2007 - 3 StR 61/07 (https://dejure.org/2007,13381)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 StR 61/07 (https://dejure.org/2007,13381)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 StR 61/07 (https://dejure.org/2007,13381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens von Arglosigkeit zur Annahme von Heimtücke bei einem späteren Handlungsabschnitt im Rahmen eines mehrgliedrigen Tatgeschehens; Begründung des Mordmerkmals der Heimtücke; Arglosigkeit des Opfers beim ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriff

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei mehrgliedrigem Tatgeschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 175 (Ls.)
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