Weitere Entscheidung unten: AG Passau, 21.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06, 3 Ausl. 87/06   

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OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06, 3 Ausl. 87/06 (https://dejure.org/2007,8930)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06, 3 Ausl. 87/06 (https://dejure.org/2007,8930)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 3 Ausl 87/06, 3 Ausl. 87/06 (https://dejure.org/2007,8930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die Republik Türkei; Beruhen der Verurteilung auf durch Folter erzwungenes Geständnis; Staatssicherheitsgericht; Militärrichter

  • Judicialis

    EuAlÜbk; ; 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3; ; IRG § 73

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung an die Republik Türkei - Folter; unabhängiges und unparteiliches Gericht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Keine Auslieferung eines anerkannten Asylbewerbers an die Republik Türkei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Vereinbarkeit von Rechtshilfe mit dem verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard; Unzulässigkeit der Rechtshilfe bei konkret-individuellen Verletzungen der Mindeststandards im Rechtshilfe ersuchenden Staat; Vereinbarkeit von Folter mit dem Völkerrecht; ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124]; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).

    Abstrakt-generelle Missstände genügen als solche nicht, können aber ein Indiz für eine konkret-individuelle Verletzung der Mindeststandards sein, die bei grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzung der Menschenrechte nahe liegt (BVerfG JZ 2004, 141 f. mit Verweis auf Art. 3 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, im Folgenden: VN-FolterÜbk).

    Gegen eine Verletzung der Mindeststandards im ersuchenden Staat kann hingegen sprechen, dass dieser Staat ein international anerkannter Rechtsstaat ist und/oder mit ihm vertragliche Rechtshilfebeziehungen bestehen (vgl. BVerfG JZ 2004, 141 [142]).

    Die Verletzung muss nicht zur Überzeugung des Oberlandesgerichts festgestellt werden und weder sicher noch weit überwiegend wahrscheinlich sein; vielmehr genügt es, dass das Oberlandesgericht überzeugt ist, dass begründete Anhaltspunkte für eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verletzung bestehen (vgl. erneut BVerfG JZ 2004, 141 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124]; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).

    dd) Im Übrigen steht das ergänzende Strafverfahren nicht im Einklang mit Art. 3 2. ZP-EuAuslÜbk (grundlegend hierzu BGHSt 47, 120 = JZ 2002, 464 mit Anm. Vogel).

  • EGMR, 12.03.2003 - 46221/99

    Freiheit der Person (rechtmäßige Freiheitsentziehung; effektives

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR (grundlegend Urteile vom 09. Juni 1998 Incal v. Turkey Nr. 37 ff. und vom 28. Oktober 1998 Ciraklar v. Turkey Nr. 65 ff., Reports 1998 IV und VII; siehe aus neuerer Zeit Urteil der Ersten Kammer Nr. 46221/99 vom 12. März 2003 Öcalan v. Turkey Nrn. 111 ff. und Urteil der Großen Kammer vom 12. Mai 2005 in dieser Sache Nr. 112 ff.) verletzte die Besetzung der türkischen Staatssicherheitsgerichte die Garantie eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK.
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124]; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124]; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).
  • EGMR, 09.01.2003 - 54919/00

    ICÖZ v. TURKEY

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Im Anschluss an EGMR a.a.O. Nr. 163 (noch weitergehend EGMR, Urteil Nr. 54919/00 vom 09. Januar 2003 Icoz v. Turkey sowie Urteil Nr. 32580/96 vom 23. September 2003 Koc v. Turkey) geht der Senat jedenfalls davon aus, dass eine Verurteilung, die tragend auf einem durch wirkliche Folter - nicht "bloß" durch sonstige unmenschliche oder erniedrigende Behandlung - erzwungenen Geständnis oder sonst in dieser Weise erzwungenen Angaben beruht ("decisive element in securing the [...] conviction"), zugleich den Kern des Rechts auf ein faires Verfahren berührt, deshalb nicht im Einklang mit den Mindeststandards steht und zur Unzulässigkeit einer Auslieferung zur Strafvollstreckung führt.
  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    Das ist allgemein anerkannt (zusammenfassend Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 IRG Rdn. 90; Vogel, in: Grützner/Pötz a.a.O. § 73 IRG Rdn. 69; je mit Nachweisen) und wird von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem Urteil Nr. 54810/00 vom 11. Juli 2006 Jalloh v. Germany zu Art. 3 EMRK nochmals wie folgt begründet (Nr. 99):.
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
    cc) Zwar müssen sich ausländische Gerichte auslieferungsrechtlich nicht an Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG messen lassen, und Sonder- sowie auch Militärgerichte mit einer auf militärische Straftaten beschränkten Zuständigkeit widersprechen nicht ohne weiteres dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard und den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BVerfG NStZ-RR 2004, 179 [180]; näher Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 IRG Rdn. 93; Vogel, in: Grützner/Pötz a.a.O. § 73 IRG Rdn. 72 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Denn das Gebot des effektiven Rechtsschutzes und der Amtsermittlungsgrundsatz gelten auch im Auslieferungsverfahren (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 1 AK 25/05 - juris, Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 3 Ausl 87/06 - juris, Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2021 - Ausl 301 AR 124/20

    Unzulässige Auslieferung nach Serbien wegen offener Fragen zur Strafvollstreckung

    Mit Beschluss vom 02.11.2020 hat der Senat eine weitere Sachaufklärung - in Bezug auf die vom Verfolgten zu erwartenden Haftbedingungen und seine Foltervorwürfe - für erforderlich angesehen und darauf hingewiesen, dass eine Auslieferung zur Strafvollstreckung unzulässig ist, wenn eine Verurteilung auf einem durch Folter erpressten Geständnis beruht (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273 ff.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2017, 2 Ausl 116/16, abgedruckt bei juris; siehe hierzu auch Senat, Beschluss vom 02.06.2020, Ausl 301 AR 20/20, abgedruckt bei juris: Strafverfolgung") und insoweit folgende Einlassung des Verfolgten wiedergegeben:.

    Die Auslieferung des Verfolgten war als derzeit unzulässig zu erklären, da die serbischen Justizbehörden die im Senatsbeschluss vom 08.03.2021 unter ausführlicher Darlegung der Sachlage gestellten Fragen (erneut) nicht beantwortet haben und dem Senat - nach dem umfangreichen Vortrag des Verfolgten, der inzwischen mit der vorgelegten Verfassungsbeschwerde (welche nur drei Wochen nach der am 19.04.2018 eingetretenen Rechtskraft des Urteils vom 01.02.2018 am 07.05.2018 eingelegt wurde) auch hinreichend belegt ist - in der Gesamtbetrachtung begründete Anhaltpunkte dafür vorliegen, dass die Verurteilung durch das Obergericht in C. vom 01.02.2018 (Spk. ...) auf einem durch Folter erpressten Geständnis beruht, weshalb eine Auslieferung zur Strafvollstreckung - jedenfalls nach derzeitigem Sachstand - unzulässig ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273 ff.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2017, 2 Ausl 116/16 -, juris und Senat, Beschluss vom 02.06.2020 - Ausl 301 AR 20/20 -, juris).

  • KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12

    Entfernung einer ausländischen Verurteilung aus dem Register

    (4) Die vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StV 1996, 103) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ-RR 2007, 273) stützen seine abweichende Auffassung nicht.
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ausl 65/10

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Polen wegen Fahnenflucht

    Bei diesem Sachverhalt kann dahinstehen, ob eine Auslieferung bereits deshalb mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bzw. den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen unvereinbar wäre (§ 73 IRG), weil der Europäische Haftbefehl und die nach polnischem Recht zugrunde liegende innerstaatliche Haftanordnung (allein) durch einen Major bzw. Oberst als Militärrichter ausgestellt wurden, der als Soldat Befehlen Gehorsam schuldet, in die militärische Disziplin eingebunden und deshalb nicht hinreichend unabhängig und unparteiisch gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK ist (zu vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2007, 273 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20

    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

    Zunächst wäre eine Auslieferung zur Strafvollstreckung unzulässig, wenn eine Verurteilung auf einem durch Folter erpressten Geständnis beruht (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273 ff.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2017, 2 Ausl 116/16, abgedruckt bei juris; siehe hierzu auch Senat, Beschluss vom 02.06.2020, Ausl 301 AR 20/20, abgedruckt bei juris: "Strafverfolgung").
  • OLG Celle, 24.10.2007 - 1 ARs 25/07

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verurteilten an die Republik Türkei zur

    Dementsprechend sind Auslieferungen an die Türkei zum Zwecke der Vollstreckung von Urteilen türkischer Staatssicherheitsgerichte, an denen Militärrichter mitgewirkt haben, vom Senat (vgl. Beschluss vom 10.10.2007, 1 ARs 25/06 [Ausl]) und auch von mehreren anderen deutschen Oberlandesgerichten als unzulässig angesehen worden (vgl. OLG Frankfurt a. M. StV 2007, 142; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273, OLG Hamburg InfAuslR 2006, 468).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Gleiches gilt, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Verurteilung des Verfolgten auf einem Geständnis beruht, das durch Folter erzwungen worden ist (vgl. hierzu jüngst OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.5.2007, 3 Ausl 87/06 und OLG Jena NJW 2007, 1700 f.), oder durch Folter erzwungene Aussagen anderer Personen zur Überführung des Verfolgten dienen sollen.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 20/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung an die

    Eine Auslieferung zur Strafvollstreckung ist unzulässig, wenn eine Verurteilung auf einem durch Folter erpressten Geständnis beruht (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273 ff.; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2017, 2 Ausl 116/16, abgedruckt bei juris).
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Rechtsprechung
   AG Passau, 21.02.2006 - 2 Ds 310 Js 17754/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35514
AG Passau, 21.02.2006 - 2 Ds 310 Js 17754/05 (https://dejure.org/2006,35514)
AG Passau, Entscheidung vom 21.02.2006 - 2 Ds 310 Js 17754/05 (https://dejure.org/2006,35514)
AG Passau, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 2 Ds 310 Js 17754/05 (https://dejure.org/2006,35514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 273
  • StV 2007, 138
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