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   BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07   

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https://dejure.org/2007,4248
BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07 (https://dejure.org/2007,4248)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2007 - 5 StR 215/07 (https://dejure.org/2007,4248)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07 (https://dejure.org/2007,4248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 300
  • NStZ-RR 2007, 300
  • FamRZ 2007, 1809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07
    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07
    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 18.11.2013 - 1 StR 594/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt (Voraussetzungen:

    Dementsprechend darf die Unterbringung nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301; BGH aaO).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 1 Ws 471/13

    Maßregelvollstreckung: Wahl zwischen der Aussetzung einer Unterbringung in einem

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine außerordentlich beschwerende Maßnahme (BGH BGH Urteil vom 11. August 2011, 4 StR 267/11 Rn. 11; Beschluss vom 22. Februar 2011, 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271 [272]; Beschluss vom 26. Juni 2007, 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 [301]; Beschluss vom 28. Juni 2005, 2 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303 [304]; Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 583/00, StV 2002, 477 [f.]; Beschluss vom 21. März 1989, 1 StR 120/89, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

    Als eine solche Maßnahme kommt etwa die Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB in Betracht (BGH Beschluss vom 26. Juni 2007, 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 [301]).

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn sie außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stünde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 mwN).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschl. v. 26.6. 2007 - 5 StR 215/07 = NStZ-RR 2007, 300 [301]).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    aa) Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 4 StR 65/15, juris Rn. 5; vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18

    Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters

    Schließlich kann den vom Untergebrachten drohenden Gefahren auch nicht auf anderem, den Untergebrachten weniger belastendem Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    dd) Schließlich kann den vom Untergebrachten drohenden Gefahren auch nicht auf anderem, den Untergebrachten weniger belastendem Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 317/12, zit. n. juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung

    (b) Andere Entscheidungen beziehen das Subsidiaritätsprinzip bereits in die prognostische Beurteilung der Gefährlichkeit ein (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 138 - juris Rdn. 5) und sehen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus keinen Raum, wenn weniger einschneidende Maßnahmen - insbesondere die Begründung eines Betreuungsverhältnisses bei bestehender Bereitschaft, Weisungen des Betreuers zu folgen - ausreichenden Schutz vor der Gefährlichkeit des Beschuldigten bieten (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 300 - juris Rdn. 6 f.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 609/99 - juris Rdn. 4; zustimmend Fischer, a.a.O., § 63 Rdn. 48; Schöch in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 63 Rdn. 134).

    Das Subsidiaritätsprinzip greift nur dann ein, wenn mildere Mittel - namentlich solche, die zur Tatzeit noch nicht bestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 609/99 - a.a.O.; NStZ-RR 2000, 138 - a.a.O.; NStZ-RR 2007, 300 - juris Rdn. 7) - der Gefährlichkeit des Beschuldigten tatsächlich ausreichend und mit im Wesentlichen gleicher Sicherheit wie die Unterbringung nach § 63 StGB entgegenwirken; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, da das Verhalten bei dem in Betracht kommenden Personenkreis vielfach durch starke Unberechenbarkeit gekennzeichnet ist (vgl. Schöch, a.a.O., § 63 Rdn. 137).

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 207/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07

    Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Missachtung

  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 65/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der Unterbringung

  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 367/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

  • OLG Nürnberg, 29.09.2014 - 1 Ws 348/14

    Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22

    Funktionelle Zuständigkeit der großen Strafkammer wegen zu erwartender

  • LG Neuruppin, 03.03.2020 - 11 KLs 37/19
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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2007 - 3 StR 242/07   

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https://dejure.org/2007,5907
BGH, 10.07.2007 - 3 StR 242/07 (https://dejure.org/2007,5907)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 StR 242/07 (https://dejure.org/2007,5907)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 StR 242/07 (https://dejure.org/2007,5907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 300
  • NStZ-RR 2007, 300
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08

    Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer

    Stellt der Tatrichter zur Begründung eines minder schweren Falles und bei der konkreten Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten auf den "Beziehungshintergrund" der Tat und darauf ab, dass die bei dieser durchgeführten Sexualpraktiken in der Beziehung zu der Geschädigten üblich gewesen seien, ist dies jedenfalls dann bedenklich, wenn die Tat im Wesentlichen Ausdruck des Unwillens des Angeklagten war, nach der Beendigung der Beziehung durch die Geschädigte "alte Rechte" aufzugeben, oder einen bestrafenden Charakter hatte (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 19; BGH NStZ 2000, 254; Fischer aaO § 177 Rdn. 91 m. w. N.).
  • BGH, 20.04.2016 - 5 StR 37/16

    Nichtanwendung des erhöhten Strafrahmens trotz vorhandenem Regelbeispiel bei der

    Bereits dies schließt es aus, früher gepflogene, von der Nebenklägerin überdies stets abgelehnte Sexualpraktiken strafmildernd in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 242/07, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 19).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2007 - 2 StR 270/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6516
BGH, 04.07.2007 - 2 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,6516)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - 2 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,6516)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 2 StR 270/07 (https://dejure.org/2007,6516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung; Notwendigkeit der Darlegung von Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung; Anforderungen an die Festsetzung einer Gesamtstrafenhöhe; Folgen des Fehlens eines festgestellten engen zeitlichen und motivatorischen Zusammenhangs ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 54 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen den Taten als Zumessungskriterium

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 300
  • NStZ-RR 2007, 300
  • NStZ-RR 2011, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)

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