Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.07.2007 | LG Hamburg, 10.05.2006

Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3282
BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07 (https://dejure.org/2007,3282)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 StR 162/07 (https://dejure.org/2007,3282)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 (https://dejure.org/2007,3282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestrafung einer "aus einer Bande heraus" begangenen Tat; Täterschaft oder Teilnahme im Zusammenhang mit einer Betrugstat durch mehrere Täter; Begründung der Strafbarkeit eines Bandenmitglieds wegen einer Bandentat; Unterlassen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 4 Nr. 1
    Bandenmäßige Begehung des Betrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 307
  • NStZ 2008, 54
  • NStZ-RR 2007, 307
  • StV 2007, 579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07
    Auch wer sich - wie das Landgericht für den Angeklagten A. annimmt - mit anderen mit dem Ziel fortgesetzter Begehung einschlägiger Straftaten zu einer Bande zusammengeschlossen hat, kann wegen einer Tat, die "aus der Bande heraus" begangen wird, als Täter oder Teilnehmer nur bestraft werden, wenn er an dieser konkreten Tat mitgewirkt hat, sei es durch einen (mit)täterschaftlichen Tatbeitrag, sei es als Anstifter, sei es nur als Gehilfe; die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme richtet sich dabei nach den allgemeinen Maßstäben (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267).

    Selbst wenn dies aber der Fall gewesen sein sollte, hätte er jedoch nicht entsprechend der Zahl dieser Bestellungen tatmehrheitliche Betrugstaten als Mittäter begangen oder als Gehilfe unterstützt; vielmehr wären diese Taten aufgrund des einheitlichen Tatbeitrages in seiner Person zu gleichartiger Tateinheit verbunden (s. nur BGH NStZ-RR 2003, 265, 267).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07
    Allein die Bandenmitgliedschaft und ein Handeln im Interesse der Bande ohne konkreten Bezug zu einer von anderen Bandenmitgliedern begangenen Straftat genügt dagegen nicht, um eine Strafbarkeit des Bandenmitglieds wegen einer Bandentat zu begründen (BGH StV 2001, 459; NStZ 2003, 32, 33).
  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02

    Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07
    Allein die Bandenmitgliedschaft und ein Handeln im Interesse der Bande ohne konkreten Bezug zu einer von anderen Bandenmitgliedern begangenen Straftat genügt dagegen nicht, um eine Strafbarkeit des Bandenmitglieds wegen einer Bandentat zu begründen (BGH StV 2001, 459; NStZ 2003, 32, 33).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Diese Grundsätze, die für die Zurechnung von auf Grund einer Bandenabrede ausgeführten Taten an die Bandenmitglieder entwickelt wurden und inzwischen gefestigte Rechtsprechung sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - 5 StR 583/15, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, wistra 2013, 97 f.; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.), sind ohne weiteres auf andere Formen einer allgemeinen Willensübereinkunft zur fortgesetzten Deliktsbegehung zu übertragen.

    Die (Mit-)Verantwortlichkeit für einen Geschäftsbetrieb, dessen sich die Handelnden abredegemäß für die Ausführung der einzelnen Taten bedienen, vermag für sich gesehen eine individuelle Beteiligung an dem Einzeldelikt nicht zu begründen (s. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, aaO).

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Wegen einer Tat, die "aus der Bande heraus" begangen wird, kann als Täter oder Teilnehmer nur bestraft werden, wenn er an dieser konkreten Tat mitgewirkt hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 mwN).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12

    Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Nichts anderes kann gelten, wenn sich der Beitrag des an der Bandenabrede Beteiligten als Anstiftung zu den konkreten Taten darstellen soll (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, NStZ-RR 2007, 307, 308; vgl. auch Gaede StV 2003, 78, 80), denn mit Blick auf das im Vergleich zur Beihilfe regelmäßig sogar höhere Gewicht der Anstiftung wird durch eine solche Zusage erst recht ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential geschaffen.
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Bei Geständnissen, die auf Verfahrensabsprachen beruhen, muss diese aber in ihren Grundlagen und deren Darstellung in den Urteilsgründen besonderen Anforderungen genügen (vgl. BGHSt 50, 40, 49; BGH NJW 2007, 2424; BGH, Beschl. vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - Rdn. 18).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Dieser Grundsatz darf - schon wegen der Gesetzesbindung des Richters (Art. 20 Abs. 3 GG) - nicht dem Interesse an einer einfachen und schnellstmöglichen Erledigung des Verfahrens geopfert werden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 307, 309).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (vgl. BGHSt 50, 40, 49 f.; BGH NStZ-RR 2007, 307, 309; NStZ 2009, 467).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12

    Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und

    Leistet ein Bandenmitglied aber keinen eigenen für das Gelingen einer Bandentat wesentlichen oder für deren Begehung förderlichen Beitrag, so wird er nicht schon dadurch zu deren Täter oder Teilnehmer, dass er mittels der Bandenabrede mit den Handelnden verbunden ist, denn die Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB und die Beteiligung an Bandentaten sind begrifflich voneinander zu trennen und unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216; vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, NStZ-RR 2007, 307, 308; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 244 Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
    vgl. BGH, Beschlüsse vom 03.03.2005 - GSSt 1/04 -, juris Rn. 42, vom 25.01.2006 - 1 StR 438/05 -, juris, Rn.20 f. und vom 13.01.2007 - 3 StR 162/07 -, juris, Rn. 18, Urteil vom 26.01.2006 - 3 StR 415/02 -, juris Rn. 3; BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -, juris Rn. 129.
  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 583/15

    Bandendiebstahl (Beurteilung der Beteiligung an Bandentat unabhängig von

    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Bande 2; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386 f., und vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307 f.).
  • OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • LG Kleve, 25.05.2022 - 110 KLs 16/22
  • BGH, 01.12.2010 - 2 StR 308/10

    Änderung eines Schuldspruchs wegen bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5761
BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07 (https://dejure.org/2007,5761)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 StR 233/07 (https://dejure.org/2007,5761)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07 (https://dejure.org/2007,5761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung eines direkten Tötungsvorsatzes bzw. eines entsprechenden Tatentschlusses bei besonders gefährlicher Gewaltanwendung; Voraussetzungen für ein Absehen von der Strafrahmenmilderung bei Vorwerfbarkeit der verminderten ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 212 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen und erheblich alkoholisiertem Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 307
  • NStZ-RR 2007, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
    Bei dieser Sachlage versteht es sich nicht von selbst, dass der Angeklagte trotz erheblicher Alkoholisierung erkannt hatte, dass seine Gewalthandlung zum Tod des Opfers führen könnte und diese Folge auch wollte (BGH NStZ 2004, 51, 52; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26).

    Wenn ein Täter durch Alkohol oder andere Rauschmittel in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt war, obliegen dem Tatrichter besondere Begründungsanforderungen, wenn er das Wissenselement des Vorsatzes aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung des Täters herleiten will (BGH NStZ 2004, 51, 52; NStZ-RR 2004, 204, 205; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl., § 212 Rdnr. 7b).

  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
    Wenn ein Täter durch Alkohol oder andere Rauschmittel in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt war, obliegen dem Tatrichter besondere Begründungsanforderungen, wenn er das Wissenselement des Vorsatzes aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung des Täters herleiten will (BGH NStZ 2004, 51, 52; NStZ-RR 2004, 204, 205; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl., § 212 Rdnr. 7b).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
    Bei dieser Sachlage versteht es sich nicht von selbst, dass der Angeklagte trotz erheblicher Alkoholisierung erkannt hatte, dass seine Gewalthandlung zum Tod des Opfers führen könnte und diese Folge auch wollte (BGH NStZ 2004, 51, 52; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschlüsse vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307; vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Bei der gebotenen Gesamtschau hat das Tatgericht die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 f.; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307; Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Die Prüfung, ob ein bedingter Vorsatz vorliegt, erfordert eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608, 609; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, aaO), bei der das Tatgericht die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 604; vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18, NStZ 2019, 608, 609; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 94; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschlüsse vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307; vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Der Schluss aus einer besonders gefährlichen Gewalthandlung auf einen (bedingten) Tötungsvorsatz ist aber nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, zit. nach juris; vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42 f.; vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93 f.; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516 f.; Beschlüsse vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35; vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Dies gilt vor allem bei Vorliegen einer erheblichen Alkoholisierung, weil hierdurch der Täter in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein kann, aber etwa auch bei Vorhandensein von Persönlichkeitsauffälligkeiten oder Handeln in affektiver Erregung (Fischer, 68. Aufl. 2021, § 212 StGB, Rdnr. 7a, 10a, b, 11 und 12; BGH, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 3 StR 233/07 = NStZ-RR 2007, 307; BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az. 2 StR 428/09 = NStZ 2010, 276; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, Az. 3 StR 195/05 = NStZ-RR 2005, 304).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Schließlich ist der Schluss aus einer besonders gefährlichen Gewalthandlung auf einen (bedingten) Tötungsvorsatz nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden, den Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307; Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 10.05.2006 - 603 Qs 255/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23584
LG Hamburg, 10.05.2006 - 603 Qs 255/06 (https://dejure.org/2006,23584)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 603 Qs 255/06 (https://dejure.org/2006,23584)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 603 Qs 255/06 (https://dejure.org/2006,23584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe - 163 Gs 1094/05
  • VG Karlsruhe - 2250 Js 429/05
  • LG Hamburg, 10.05.2006 - 603 Qs 255/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 207
  • NStZ-RR 2007, 307
  • StV 2006, 643
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht