Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4808
BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05 (2) (https://dejure.org/2005,4808)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05 (2) (https://dejure.org/2005,4808)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05 (2) (https://dejure.org/2005,4808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 172 Nr. 1 a GVG; § 100a StPO; § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; § 2 Abs. 3 StGB; § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB; 52 StGB
    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für Leib und Leben eines Zeugen); Anordnung der Telefonüberwachung (Verdacht); auslandsspezifische Hilflosigkeit (Darlegung; Beweiswürdigung); milderes Recht; Tatzeitrecht; Tateinheit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von Frauen zu Zwecken der Prostitution als Menschenhandel; Verwertung von Beweismitteln durch eine Telefonüberwachung; Erhalt eines Visums auf Grund des Verschweigens des tatsächlichen Aufenthaltszweckes; Einordnung der Zuhälterei als Dauerdelikt; Fälschung ...

  • Judicialis

    StPO § 100 a; ; StPO § ... 100 a Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 354 a; ; GVG § 172 Nr. 1 a; ; AuslG § 13 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 aF.; ; StGB § 181 a; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 180 b; ; StGB § 180 b Abs. 1 aF; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1 aF; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.; ; StGB § 232; ; StGB § 232 Abs. 1 nF; ; StGB § 232 Abs. 3 Nr. 3 nF; ; StGB § 232 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 232 Abs. 5 nF; ; StGB § 233; ; StGB § 233 a; ; StGB § 233 b; ; AufenthG § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 232 § 181a Abs. 1 Nr. 1
    Verhältnis zwischen § 232 StGB und § 180b StGB a.F.; Ausbeutung bei der Zuhälterei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Maßgebliche Entscheidungskriterien sind u.a. mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (BGH NStZ 1999, 349, 350; NStZ-RR 2004, 233).

    Daß sie unter Berücksichtigung der im Rahmen der Hauptverhandlung offenbar gewordenen Persönlichkeitsstruktur der Zeuginnen T., Sy. und Ka. im Rahmen der Gesamtwürdigung von einer auslandsspezifischen Hilflosigkeit zumindest in der maßgeblichen ersten Phase deren Aufenthalts in Deutschland (BGH NStZ-RR 2004, 233) ausgegangen ist, läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen.

    Ebenso kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen des § 180 b StGB aF gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 473/03, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2004, 233; Tröndle/ Fischer aaO § 180 b Rdn. 25).

    Auch wenn - was die ausländerspezifische Hilflosigkeit anbelangt - grundsätzlich auf den Zeitraum der ersten Phase des Aufenthalts der Prostituierten abzustellen ist (BGH NStZ-RR 2004, 233), schließt dies es jedoch nicht aus, auch einem späteren, von Selbstbewußtsein und einer gewissen Selbständigkeit geprägten Verhalten einer Prostituierten indizielle Bedeutung für das Ausmaß ihrer Hilflosigkeit auch zu einem früheren Zeitpunkt beizumessen.

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Maßgebliche Entscheidungskriterien sind u.a. mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (BGH NStZ 1999, 349, 350; NStZ-RR 2004, 233).

    Wenn - wie hier die Zeugin A. - eine Prostituierte allein 60 % ihrer Einnahmen an den Bordellbetreiber zu zahlen, von den verbleibenden 40 % noch einmal die Hälfte an ihren Zuhälter abzuführen und von den ihr damit nur noch zur Verfügung stehenden 20 % die Mietkosten zu bestreiten und hohe Strafgelder für jegliches Fehlverhalten zu entrichten hat, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (BGH NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).

  • BGH, 07.01.2004 - 2 StR 473/03

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Ebenso kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen des § 180 b StGB aF gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 473/03, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2004, 233; Tröndle/ Fischer aaO § 180 b Rdn. 25).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Wenn - wie hier die Zeugin A. - eine Prostituierte allein 60 % ihrer Einnahmen an den Bordellbetreiber zu zahlen, von den verbleibenden 40 % noch einmal die Hälfte an ihren Zuhälter abzuführen und von den ihr damit nur noch zur Verfügung stehenden 20 % die Mietkosten zu bestreiten und hohe Strafgelder für jegliches Fehlverhalten zu entrichten hat, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (BGH NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 25.08.1999 - 3 StR 290/99

    Menschenhandel; Zuhälterei; räuberische Erpressung; Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Ebenso kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen des § 180 b StGB aF gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 473/03, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2004, 233; Tröndle/ Fischer aaO § 180 b Rdn. 25).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Unbeschadet der Frage, ob die Verfahrensrüge - wie vom Generalbundesanwalt ausgeführt - den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO hier nicht genügt, kommt ein Verwertungsverbot nicht in Betracht, da der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts bei Anordnung der Telefonüberwachung rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen des § 100 a StPO für gegeben erachtet hat (BGHSt 41, 30, 33; 47, 362, 365; 48, 240, 248).
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Die Strafkammer hat nicht bedacht, daß das von dem Angeklagten L. jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in demselben Bordell eingewirkt wird (BGHSt 48, 314, 322; Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 27).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß zu prüfen sein wird, ob sich der Angeklagte L. im Fall II 1 der Urteilsgründe auch wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 92 a Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG aF strafbar gemacht hat, indem er die aus Li. stammende Zeugin A., zum damaligen Zeitpunkt eine sog. Positivstaaterin, die für ihre Einreise zwar kein Visum benötigte, die aber ohne Erlaubnis hier nicht arbeiten durfte, durch Vermittlung in Bordelle bei ihrem damit illegalen Aufenthalt unterstützte (vgl. BGH NStZ 2005, 407 und 408; StV 2005, 330, 333).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Unbeschadet der Frage, ob die Verfahrensrüge - wie vom Generalbundesanwalt ausgeführt - den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO hier nicht genügt, kommt ein Verwertungsverbot nicht in Betracht, da der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts bei Anordnung der Telefonüberwachung rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen des § 100 a StPO für gegeben erachtet hat (BGHSt 41, 30, 33; 47, 362, 365; 48, 240, 248).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
    Unbeschadet der Frage, ob die Verfahrensrüge - wie vom Generalbundesanwalt ausgeführt - den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO hier nicht genügt, kommt ein Verwertungsverbot nicht in Betracht, da der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts bei Anordnung der Telefonüberwachung rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen des § 100 a StPO für gegeben erachtet hat (BGHSt 41, 30, 33; 47, 362, 365; 48, 240, 248).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Allein eine enge zeitliche und räumliche Verbundenheit verschiedener Handlungsabläufe sowie die gleiche Motivationslage des Täters genügen in solchen Fällen nicht, um die verschiedenen Handlungen zu einer materiellrechtlichen Tat im Sinne des § 52 StGB zu verbinden; anders verhält es sich indes, wenn die objektiven Ausführungshandlungen in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommenden Strafgesetze zu erfüllen (BGH, aaO Rn. 19; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 19. September 1986 - 2 StR 484/86, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; Urteil vom 15. Juli 2007 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Die Strafkammer hat zwar im Ansatz bedacht, dass das von dem Angeklagten jeweils verwirklichte Dauerdelikt der Zuhälterei mehrere Handlungen zum Nachteil verschiedener Frauen zur Tateinheit verklammern kann, wenn - wie hier - von demselben Täter zeitgleich auf mehrere Geschädigte in denselben Räumlichkeiten eingewirkt wird (Senatsbeschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 186/03, BGHSt 48, 314, 322; Senatsurteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).
  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 87/22

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts;

    Maßgebliche Entscheidungskriterien, ob eine auslandsspezifische Hilflosigkeit vorliegt, bilden unter anderem mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47).

    Der Tatrichter muss nicht zuletzt unter dem in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindruck von der Persönlichkeitsstruktur der jeweiligen Frauen die maßgeblichen Gesichtspunkte gegeneinander abwägen und eine Gesamtwürdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände vornehmen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232 Rn. 7).

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Diese ist gegeben, wenn die Ausführungshandlungen des Täters in einem für alle Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind und so dazu beitragen, den Tatbestand aller in Betracht kommender Strafgesetze zu erfüllen (Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 20 m. w. N.; vgl. etwa für die Tatbestände der Förderung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels bei Handlungen zum Nachteil mehrerer Frauen BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 1; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 358; 2005, 366; BGH NStZ-RR 2007, 46, 47; StV 1987, 243; 2003, 617, 618; Beschl. vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99; BGH bei Pfister NStZ-RR 2002, 357 f.).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    bb) Entsprechendes gilt für das Tatmittel der Ausnutzung der Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist (sog. ausländerspezifische Hilflosigkeit; vgl. Senat, Urteile vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46; zu § 180b Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.; vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, NStZ-RR 2004, 233; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232 Rn. 7; BT-Drucks. 18/9095, 25).
  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
    Ebenso ist vorliegend das Merkmal der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" in der Person der Nebenklägerin erfüllt, da eine Gesamtabwägung unter dem in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindruck von der Persönlichkeitsstruktur ergibt, dass sie jedenfalls in der ersten Phase ihres Aufenthalts in Europa jedenfalls nur wesentlich eingeschränkt in der Lage war, sich dem Verlangen der Angeklagten zu 1) nach Prostituierung zu widersetzen (zu vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05-, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17).

    Voraussetzung einer Ausbeutung ist der Eintritt einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Opfers als Folge planmäßig hierauf gerichteter Handlungen des Täters (BGH, Urteil vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05 -, juris Rn. 20; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 181a, Rn. 7).

    Zwar kommt eine tateinheitliche Bewertung mehrerer zum Nachteil verschiedener Frauen (hier: der Nebenklägerin einerseits, der Zeugin B andererseits) begangener Straftaten des Menschenhandels in Betracht, allerdings nur dann, wenn die Ausführungshandlungen gegenüber mehreren Geschädigten teilidentisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - 3 StR 290/99 -, juris), d. h. wenn sich die der Prostitutionsausübung vorgeschalteten Einwirkungshandlungen zeitlich überschneiden (BGH, Urteil vom 15.07.2005 - 2 StR 131/05 - juris, Rnr. 25 a. E.).

  • OLG Celle, 24.01.2013 - 2 Ws 313/12

    Tatbestandsmäßigkeit der ausbeutenden, dirigierenden und fördernden Zuhälterei

    a) Der Tatbestand der ausbeutenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass dem Opfer in objektiver Hinsicht ein erheblicher Teil der Einnahmen entzogen wird und dies zu einer gravierenden Beschränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit führt, die geeignet ist, dem Opfer die Loslösung aus der Prostitution zu erschweren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.07.2005, 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 181 a Rdnr. 7).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 87/19

    Zuhälterei (Abgrenzung der Tatbestandsalternativen; mittäterschaftlich begangene

    Denn angesichts der zumindest teilweisen Identität der Ausführungshandlungen in Bezug auf die Prostitutionsausübung der Nebenklägerin I. und der Zeugin T. in den Fällen II. 5. und II. 3. der Urteilsgründe, kommt insoweit eine Tateinheit im Sinne des § 52 StGB in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46, 47; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 181a Rn. 27).
  • BGH, 10.11.2020 - 2 StR 486/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich des schweren Menschenhandels

    Sie hat nicht bedacht, dass die hierzu in den Urteilsgründen zitierte Entscheidung des Senats (Urteil vom 15. Juli 2005 - 2 StR 131/05, NStZ-RR 2007, 46) zu der bis zum 18. Februar 2005 gültigen Vorschrift des § 180b StGB a.F. ergangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht