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   BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06 (1)   

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BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06 (1) (https://dejure.org/2006,6616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Dabei übersieht sie sogar, dass der Senat auf die im Rechtsgutachten vertretene restriktive Auslegung des § 299 StGB schon deshalb nicht weiter einzugehen brauchte, weil der Mitverteidiger des Angeklagten, Prof. Dr. Wi. in seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2006 selbst vorgetragen hat, dass der Begriff "Bevorzugung im Wettbewerb" in BGHSt 49, 214, 227 f. seine Klärung erfahren hat.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Anhörungsrüge dient jedoch nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. auch BFH NJW 2005, 2639, 2640).
  • BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Soweit der Verurteilte meint, der Senat habe rechtsfehlerhaft die weitergehende Revision verworfen, kann sein Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 57).
  • BGH, 12.07.2022 - StB 15/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unbegründet

    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 296/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 514/07

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs als Zweck der

    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat habe fehlerhaft entschieden, kann ihr Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2 6. November 2006 - 1 StR 50/06 = NStZ-RR 2007, 57; 9. November 2006 - 1 StR 360/06 - und 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - StB 15/22, juris Rn. 5 mwN; vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 4 mwN; vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 441/13

    Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs bei eingeschränkter Begründung des

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 01.08.2018 - 2 StR 20/18

    Unbegründete Anhörungsrüge; Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, Beck-RS 2006, 13335).
  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 335/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 592/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, NStZ-RR 2007, 57 (Ls.)).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 608/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf richterliches Gehört bei

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 27.01.2015 - 2 ARs 278/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 39/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 169/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 22.01.2015 - 2 ARs 349/14

    Anhörungsrüge

  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14

    Unzulässige Anhörungsrüge (Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz)

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 369/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2006 - 1 StR 466/06   

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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 57
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2006 - 83 Ss-OWi 88/05 - 356   

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OLG Köln, 24.01.2006 - 83 Ss-OWi 88/05 - 356 (https://dejure.org/2006,36796)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2006 - 83 Ss-OWi 88/05 - 356 (https://dejure.org/2006,36796)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 83 Ss-OWi 88/05 - 356 (https://dejure.org/2006,36796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 57
  • NZV 2006, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Der bloße Zusatz "für" belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln, NZV 2006, 321, 322) noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanziert und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte, wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag" (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 23) oder auch "für den nach Diktat verreisten Rechtsanwalt ..." (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 345 Rn. 16) nahelegt.

    In diesem Sinne streitet auch der verfassungsrechtliche Anspruch des Betroffenen auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), der es verbietet, den Parteien den Zugang zu ihnen in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, NJW 1996, 713; OLG Köln, NZV 2006, 321, 322).

  • BVerfG, 07.12.2015 - 2 BvR 767/15

    Formwirksamkeit der Revisionsbegründungsschrift (Unterschrift eines mit dem

    Der bloße Zusatz "i.V.' (wie auch "für') belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 83 Ss-OWi 88/05 -, NStZ-RR 2007, S. 57 ), noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanzieren und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 -, NJW 2014, S. 3320 ), wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag' nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 -, NJW 1988, S. 210).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Dass dies nicht genügt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 05.04.2013 - 2 Ss-OWi 240/13; Beschl. v. 06.12.2012 - 2 Ss-OWi 912/12; Beschl. v. 08.10.2012 - 2 Ss-OWi 751/12), die sich zudem im Einklang mit weiteren obergerichtlichen Entscheidungen befindet (ebenso BayObLG, NJW 1991, 2095, 2096; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381; MDR 2000, 1245; ferner KG, JR 1987, 217; anders, aber unter Berücksichtigung der dortigen Besonderheiten des Einzelfalles jew. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 57; OLG Rostock, Beschl. v. 06.03.2003 - 2 Ss OWi 249/00 I 191/00).
  • OLG Rostock, 25.09.2015 - 21 Ss OWi 148/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Übernahme der

    Dem ist Rechtsanwalt W. mit Schriftsatz vom 24.09.2015 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1996, 713), des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.08.2014 - 2 StR 573/13) und des Oberlandesgerichts Köln (NZV 2006, 321) entgegengetreten.
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