Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 08.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07   

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https://dejure.org/2008,6999
OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07 (https://dejure.org/2008,6999)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2008 - 2 Ws 717/07 (https://dejure.org/2008,6999)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 2 Ws 717/07 (https://dejure.org/2008,6999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs mangels verfahrensfördernder Entscheidungen des abgelehnten Richters; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung der ...

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 55 Vollz 8/06
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 218
  • StV 2008, 290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.06.1996 - 25 WF 65/96

    Anordnung persönliches Erscheinen Befangenheitsgrund

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07
    Vielmehr konnte er aus seiner Sicht die Anberaumung und Durchführung des Anhörungstermins bei verständiger Würdigung der Vorgeschichte als Versuch auffassen, Druck in Richtung einer Antragsrücknahme auf ihn auszuüben (s. auch OLG Köln, B. v. 11.06.1006 - 25 WF 65/96, NJW-RR 1997, 1083).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07
    Auch für den Senat ist die Verfahrensgestaltung nach der letzten Senatsentscheidung, nach der ein weiteres Jahr ohne wirkliche Förderung des Verfahrens ins Land gegangen ist, um so unverständlicher, als zwischenzeitlich in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Genehmigung einer Spielkonsole des Typs "Sony Playstation II" jedenfalls in Anstalten höherer Sicherheitsstufe wegen der diesem Gerät innewohnenden abstrakten Gefährlichkeit, der mit milderen Mitteln nicht begegnet werden kann, nicht in Betracht kommt (so zuletzt unter Aufgabe der vorherigen gegenteiligen Rechtsprechung und mit zahlreiche Nachweisen: OLG Karlsruhe, B. v. 18.01.2007 - 1 Ws 203/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter

    Zwar kann ein Drängen des Gerichts auf Zurücknahme eines gestellten Antrages - etwa unter nachdrücklichem Verweis auf Kostenrisiken - unter bestimmten Umständen die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2008, 218 f.); umgekehrt kann ein entsprechender Hinweis unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens oder der Fürsorgepflicht des Gerichts im Einzelfall aber auch geboten sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, Justiz 2006, 212 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22956
OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 1 Ss 381/06 (https://dejure.org/2007,22956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 218 (Ls.)
  • StV 2008, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 01.09.1997 - 1St RR 109/97

    Besetzung der großen Jugendkammer in der Hauptverhandlung über Berufungen gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.01.2007 - 1 Ss 381/06
    Eine Entscheidung über die Besetzung ist bei der Terminierung der Berufungssache zu treffen (Eisenberg, aaO., Rdnr. 16 zu § 33 b unter Hinweis u.a. auf BayObLG, NStZ 1998, 102 ; Meyer-Goßner, 49. Aufl., Rdnr. 5 zu § 76 GVG ).
  • OLG Koblenz, 08.02.2007 - 1 Ss 9/07
    Zu der vom Angeklagten gerügten Besetzung der großen Jugendkammer mit lediglich zwei Berufsrichtern ist anzumerken, dass sich der Senat mit Beschluss 1 Ss 381/06 vom 8. Januar 2007 der herrschenden Auffassung angeschlossen hat, wonach der einschlägige § 33 b Abs. 2 JGG trotz seines Wortlauts ("bei Eröffnung") auch in Verfahren über Berufungen gegen Urteile des Jugendschöffengerichts anwendbar ist.
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