Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08   

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https://dejure.org/2008,5877
BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,5877)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,5877)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08 (https://dejure.org/2008,5877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich eines aufgrund der Erforderlichkeit einer Bildung mehrerer Gesamtstrafen entstandenen Nachteils für den Angeklagten als Pflicht des Gerichts; Möglichkeit einer die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe verkürzenden Anrechnung bereits abgeleisteter ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 56 b; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 185; ; StGB § 185 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafübel bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 234
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08
    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378).
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234 und vom 5. September 2017 - 1 StR 350/17).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

    Nötigt aber die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen, muss das Gericht einen sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ausgleichen (vgl. BGHSt 41, 310, 311; 43, 216, 217; BGH NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17

    Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung

    Hierzu muss es für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (313); vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07, StV 2007, 632 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 StR 434/21

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, NStZ-RR 2021, 303; vom 24. November 2021 - 2 StR 357/21, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313; vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171).
  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug, Bildung einer Gesamtstrafe

    Den Urteilsgründen muss in diesem Fall zu entnehmen sein, dass die Berufungskammer das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (BGH, Beschl. v. 17.04.2008 - 4 StR 118/08 = NStZ-RR 2008, 234; Fischer § 55 Rn. 16, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 17.03.2016 - 8 Ss 18/16

    Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug

    Den Urteilsgründen muss in diesem Fall zu entnehmen sein, dass die Berufungskammer das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (BGH, Beschl. v. 17.04.2008 - 4 StR 118/08 = NStZ-RR 2008, 234; Fischer § 55 Rn. 16, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234, vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 171).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 188/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verfall (Härtefallregelung)

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des

  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 136/10

    Aufhebung von Einzelstrafen und Einstellungen des Verfahrens hinsichtlich

  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 357/21

    Bildung der Gesamtstrafe (Bildung getrennter Strafen infolge der Zäsurwirkung

  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 1 RVs 7/21

    Strafzumessung; Binnendifferenzierung; Folgen der Tat; Gesamtstrafe;

  • LG Bonn, 22.06.2020 - 63 Ns 2/20

    Nachträgliche Gesamtstrafe, Rückführung, einheitliche Gesamtstrafe

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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08   

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https://dejure.org/2008,7357
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,7357)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,7357)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 148/08 (https://dejure.org/2008,7357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93

    Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08
    Die getroffenen Feststellungen lassen gewichtige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die über den Erwerb kleiner Rauschgiftmengen hinausgehen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5), konkret besorgen.
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    a) Erforderlich für die Annahme, dass der Täter infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Straftaten begehen wird, ist - als Ergebnis einer Gesamtwürdigung der zum Zeitpunkt der Verurteilung vorliegenden prognostisch relevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 188/18; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 106, 112 mwN) - eine begründete Wahrscheinlichkeit, welche die Begehung weiterer erheblicher Straftaten besorgen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; LK-StGB/Cirener, aaO Rn. 106).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Allerdings ist die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt regelmäßig auch dann gerechtfertigt, wenn die Begehung gewichtiger Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die über den Erwerb kleiner Rauschgiftmengen hinausgehen, wegen der Drogenabhängigkeit des Angeklagten konkret zu besorgen sind (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, Rn. 4, NStZ-RR 2008, 234).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17

    Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit;

    Diese Taten tragen ohne weiteres die Bewertung als erheblich i.S.d. § 64 StGB (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 08.05.2008, 3 StR 148/08, juris).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

    Für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hingegen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die "begründete' Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer erheblicher Straftaten erforderlich (BGH, Urteil vom 21. September 1993 - 4 StR 374/93, NStZ 1994, 30, 31; ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 64 Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 StR 141/91); es muss mit einer Wiederholung "zu rechnen' (BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 4 StR 248/18), dies muss "konkret (zu) besorgen' sein (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, NStZ-RR 2008, 234; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 Ss 170/10).
  • OLG Koblenz, 27.10.2010 - 2 Ss 170/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefahr der künftigen Begehung

    Die Maßregel ist vielmehr eingebettet in das strafrechtliche System der Maßregeln von Besserung und Sicherung und daher zusätzlich abhängig von der künftigen Entwicklung des Angeklagten als Straftäter und den von ihm ausgehenden Gefahren (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 257, in NStZ-RR 2008, 234, in NStZ 1994, 280 sowie in BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 5; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 64 Rdnr. 15 und 16).
  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Der dabei anzulegende Maßstab ist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt indes nicht so streng wie bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Senat, Beschluss vom 30. Januar 1997, a.a.O.; Ziegler a.a.O.; van Gemmeren in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 64 Rn. 51), wo neue Taten nur prognoserelevant sind, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind, den Rechtsfrieden erheblich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung maßgeblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 48; Kinzig a.a.O.), was bei Verbrechen stets der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08 - juris Rn. 4 f.).
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