Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 31.03.2008

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   OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), 31 Ausl 71/07 GenStA C   

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https://dejure.org/2008,13165
OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), 31 Ausl 71/07 GenStA C (https://dejure.org/2008,13165)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), 31 Ausl 71/07 GenStA C (https://dejure.org/2008,13165)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), 31 Ausl 71/07 GenStA C (https://dejure.org/2008,13165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Europäischer Haftbefehl: Absehen der Bewilligungsbehörde von einer Entscheidung, Bewilligungshindernisse geltend zu machen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 IRG; § 79 Abs. 2 IRG; § 92 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG
    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse bei der Auslieferung geltend zu machen, bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls; Strafbarkeit einer vor Eintritt eines Staates zur Europäischen Union durch einen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse bei der Auslieferung geltend zu machen, bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls; Strafbarkeit einer vor Eintritt eines Staates zur Europäischen Union durch einen ...

  • Judicialis

    IRG § 3; ; IRG § 29; ; IRG § 79; ; IRG § 83 b; ; AufenthG § 92 Abs. 1 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 3, 29, 79, 83b IRG
    Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen nach Rumänine zur Strafvollstreckung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 245
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05

    (Gewerbsmäßiges) Einschleusen von Ausländern (keine Änderung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07
    Tritt ein Staat der Europäischen Union bei, bleibt eine zuvor begangene illegale Einreise durch einen Angehörigen dieses Staates nach Deutschland nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG strafbar (im Anschluss an BGH NStZ-RR 2005, 247).

    Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischer Staaten zur Europäischen Union ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm (illegale Einreise nach Deutschland) nicht geändert hat (vgl. zum Einschleusungstatbestand BGH NStZ-RR 05, 247).

  • OLG Celle, 16.12.2016 - 1 AR (Ausl) 89/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit nach §

    Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung nach § 29 Abs. 1 IRG ist vielmehr auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 1985 - 1 AK 4/85, NJW 1985, 2096; Kubiciel , in: Ambos [Hrsg.], Rechtshilferecht in Strafsachen, 2015, § 3 IRG Rn. 29; vgl. auch Vogel/Burchard , in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 3 IRG Rn. 41), es sei denn, zu diesem Zeitpunkt sind bis zum Übergabezeitpunkt in Kraft tretende Gesetzesänderungen bereits bekannt, denn letztlich beurteilt sich die Zulässigkeit einer Auslieferung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe des Verfolgten an den ersuchenden Staat (OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 (Ausl), NStZ-RR 2008, 245; Lagodny , in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 3 IRG Rn. 21, § 32 IRG Rn. 16).
  • OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20

    Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit

    Weil die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung des Verfolgten im Übrigen aber auch nicht weiter betreiben will - denn sie hält sie selbst nicht für zulässig -, besteht für ein gerichtliches Zulässigkeitsverfahren zudem kein Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss: OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rn. 6, juris).

    Liegt - wie im vorliegenden Fall - ein Europäischer Haftbefehl vor, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung nach § 29 IRG nicht nur die Frage, ob eine Auslieferung zulässig ist, sondern gemäß § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG auch, ob die bereits vorab gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 IRG getroffene Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse nach § 83b IRG geltend zu machen ( Hervorhebung durch den Senat ), fehlerfrei auf der Basis eines umfassend und rechtsfehlerfrei ermittelten Sachverhalts im Rahmen des der Bewilligungsbehörde zustehenden Ermessensspielraums getroffen wurde und dabei das rechtliche Gehör nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG gewahrt wurde (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rn. 6, juris).

  • OLG Celle, 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21

    Darf über die Zulässigkeit der Auslieferung auch im Falle der beabsichtigten

    Sei die Bewilligungsbehörde dagegen bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder habe sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, bestehe für eine gerichtliche Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis (OLG Dresden, aaO unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung: OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
    Ist die Bewilligungsbehörde dagegen bereits - wie hier - zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für eine gerichtliche Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Rdnr. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rdnr. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rdnr. 6, juris; Riegel in: Schomburg, Lagodny u.a., Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, 1RG § 29, Rdnr. 5).

    Liegt - wie im vorliegenden Fall - ein Europäischer Haftbefehl vor, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung nach § 29 IRG nicht nur die Frage, ob eine Auslieferung zulässig ist, sondern nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG auch, ob die bereits vorab gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 IRG getroffene Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse nach § 83b IRG geltend zu machen, rechtsfehlerfrei auf der Basis eines umfassend und zutreffend ermittelten Sachverhalts im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraums getroffen wurde und sie dabei den Anspruch der/s Verfolgten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG beachtet hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, juris, Rdnr. 5; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21

    Zulässigkeit eines kroatischen Staatsangehörigen mit ständigem Aufenthalt in

    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris; Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15
    Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilung der beiderseitigen Strafbarkeit ist der Moment der Exequaturentscheidung (OLG Karlsruhe NJW 1985, 2096; OLG Celle NStZ-RR 2008, 245; Grotz a.a.O., § 49 IRG, Rn. 23).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2008 - 1 Ausl 14/07

    Polnisches Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls:

    In diesem Fall ist für die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung kein Raum und besteht dafür auch kein Bedürfnis (OLG Celle Beschl. v. 27.02.2008 - 1 ARs 23/07, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 15.02.2016 - 20 OLGAusl 21/15

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Gerichtliche Entscheidung über die

    Deshalb ist auch ein bereits eingeleitetes Zulässigkeitsverfahren prozessual erledigt, wenn die Bewilligungsbehörde eine zunächst die Auslieferung befürwortende Entscheidung während des gerichtlichen Verfahrens revidiert (vgl. Lagodny a.a.O. Rn. 11; ders. § 29 Rdz. 4a unter Hinweis auf OLG Celle, Beschl. V. 27.02.2008 - 1 ARs 23/07 [Ausl]).
  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11

    Rückforderung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung eines

    Erst nach Abschluss des Verfahrens kann in der Gesamtschau der anwaltlichen Tätigkeit endgültig über die Bewilligung einer über die gesetzlichen Regelgebühren hinausgehenden Vergütung befunden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 23/07 -).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - Ausl 60/13

    Auslieferung zur Strafverfolgung: Erfordernis einer Vorabentscheidung der

    Dass diese offenbar vor dem Hintergrund der Bedenken der Generalstaatsanwaltschaft betreffend die Zulässigkeit der Auslieferung, zu deren Begründung sie auf den Beschluss des Senats über die Zurückweisung des Antrages auf Anordnung von Auslieferungshaft Bezug genommen hat, und insofern auch folgerichtig unterblieben ist, ändert nichts daran, dass für eine Entscheidung des Oberlandesgerichts weder Raum noch Bedürfnis besteht (OLG Celle, StraFo 2008, 252, Rdnr. 6 nach juris; OLG Zweibrücken, B. v. 09.05.2008, 1 Ausl.
  • KG, 07.02.2011 - 1 Ws 7/11

    Antrag eines Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung i.R.e.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21940
OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls; Auslieferung eines tschechischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Frankreich zur Strafverfolgung; Inhalt eines Europäischen Haftbefehls; Pflicht zur ausreichenden Konkretisierung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG
    Auslieferung eines tschechischen Staatsangehörigen nach Frankreich zur Strafverfolgung; Anforderungen an die Konkretisierung der Tat bei Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 245 (Ls.)
  • StV 2008, 429
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl sind dann zu stellen, wenn hiervon die Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung abhängt, etwa bei konkurrierender Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die Beurteilung des Vorliegens des Auslieferungshindernisses der Verjährung nach § 9 Nr. 2 IRG (Fortführung von Senat StV 2008, 429 u.a.).

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Dabei kann im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten hierzu Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2013 - 1 AK 45/13

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Erfordernis der weiteren

    Dabei kann - unabhängig von einer ggf. gesondert durchzuführenden Tatverdachtsprüfung nach § 10 Abs. 2 IRG - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung der Sachverhaltsbeschreibung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Fortführung von Senat StV 2008, 429).

    Dabei kann - unabhängig von einer ggf. gesondert durchzuführenden Tatverdachtsprüfung nach § 10 Abs. 2 IRG - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung der Sachverhaltsbeschreibung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).

  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 1 OLG Ausl 21/12

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Notwendiger Inhalt eines

    Sein Inhalt kann deshalb rechtlich genauso behandelt werden wie ergänzende Auskünfte eines ersuchenden Staates, die dieser zur Konkretisierung des Auslieferungsersuchens selbst ohne Einhaltung einer bestimmten Form übermittelt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, StV 2008, 429).

    Im Übrigen dürfen bei Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten ohnehin keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechende Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2008, 429).

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 1 AK 51/10

    Voraussetzungen für die Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtstrafe

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650).

    Die Nichteinhaltung der vom Senat auch im Zulässigkeitsverfahren zu berücksichtigenden formellen Anforderungen an einen Europäischen Haftbefehl (vgl. hierzu § 83 a Abs. 1 IRG ) führt jedoch nicht zwingend zur Zurückweisung des Antrags des Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 23.08.2010, vielmehr kann es auch im Zulässigkeitsverfahren geboten sein, den ersuchenden Staat um weitere Konkretisierung zu bitten, wenn hierzu aufgrund neu eingetretener Umstände Anlass besteht (vgl. Senat StV 2008, 429) und die dem Senat obliegende eigene Aufklärungspflicht dies gebietet.

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20

    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten, bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2016 - 1 AK 28/16

    Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Frankreich: Vorliegen eines "Mischfalls"

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 12.11.2019 im Hinblick auf die Einwendungen des Betroffenen ausgeführt hat, der Senat habe in den Auslieferungshaftbefehlen in dem vorgenannten Auslieferungsverfahren die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet und die beiderseitige Strafbarkeit angenommen, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Betroffenen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Dabei kann - wie hier erfolgt - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten hierzu Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Dabei kann im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19

    Einbeziehung früherer Straftaten in Europäischen Haftbefehl

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