Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07   

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https://dejure.org/2008,6127
BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07 (https://dejure.org/2008,6127)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - 5 StR 585/07 (https://dejure.org/2008,6127)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07 (https://dejure.org/2008,6127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht eines Tatrichters auf entscheidungsbeeinflussende Umstände in den Entscheidungsgründen des zu fällenden Urteils i.F. von Aussage gegen Aussage; Ersichtlichkeit von Entscheidungsgründe bei Nichtaufrechterhaltung von Vorwürfen eines einzigen Belastungszeugen ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und widersprüchlichen bzw. teilweise nicht glaubhaften Angaben des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 254
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder wenn der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGHSt 44, 153, 159).

    Gleichwohl könnten auch andere Gründe für die Einstellung eine Rolle gespielt haben, denen für die Frage der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen Bedeutung zukommen kann (vgl. BGHSt 44, 153, 160).

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13 und 14).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 431/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den insoweit einen Erörterungsmangel annehmenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153; Beschlüsse vom 2. November 2022 - 6 StR 281/22; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07).
  • BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die einzige Belastungszeugin in der Hauptverhandlung ihre Vorwürfe im Wesentlichen nicht mehr aufrechterhält (BGHSt 44, 153, 159; 256; BGH NStZ-RR 2008, 254; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 261 Rdn. 11 a).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    bb) Zudem bestehen gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage in Fällen von "Aussage gegen Aussage', wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung einzelner Taten nicht gefolgt wird oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07 Rn. 9 und vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 8).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Ergibt sich die Erörterungsbedürftigkeit der Gründe für die Teileinstellung aus den schriftlichen Urteilsgründen, ist ein insoweit gegebener Erörterungsmangel vom Revisionsgericht auf Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 aaO; Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 28/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung: Maßstab,

    Gesteigerte revisionsgerichtliche Anforderungen an die Sachdarstellung und Erörterung der Beweislage bestehen in Fällen von "Aussage gegen Aussage", wenn sich die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 ? 5 StR 585/07 Rn. 9; Beschluss vom 12. September 2012 ? 5 StR 401/12 Rn. 8).
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 246/13

    Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage-Konstellationen" (unzureichende

    Die Beweiswürdigung genügt nicht den in der hier gegebenen Konstellation "Aussage gegen Aussage" geltenden strengen Anforderungen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 37/23

    Besondere Bedeutung der Entstehnungsgeschichte einer Aussage bei der Bewertung

    Das Erfordernis, wonach in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation die Urteilsgründe erkennen lassen müssen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, gilt insbesondere dann, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder wenn der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07 Rn. 8, 11; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153 Rn. 15, 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - III-5 Ss 15/08 - 10/08 I   

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https://dejure.org/2008,6676
OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - III-5 Ss 15/08 - 10/08 I (https://dejure.org/2008,6676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2008 - III-5 Ss 15/08 - 10/08 I (https://dejure.org/2008,6676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - III-5 Ss 15/08 - 10/08 I (https://dejure.org/2008,6676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 254 (Ls.)
  • StV 2008, 346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG aaO).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter das gesehen und sich dieser Aufgabe unterzogen hat (vgl. BVerfG aaO; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt BGH, 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).

    In Betäubungsmittelverfahren ist das insbesondere der Fall, wenn der Zeuge an dem Rauschgiftgeschäft beteiligt war, denn dann liegt nicht fern, dass er den Angeklagten zu Unrecht belastet, um seine Rolle bei dem Geschäft zu verharmlosen oder sich mit Blick auf § 31 BtMG Vorteile zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005, Rdnr. 9 ; Brause, aaO).

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BayObLG, 30.12.1991 - RReg. 5 St 170/91

    Abschleppunternehmer; Fahrzeug; Betriebsgelände; Dienstlich; In Verwahrung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Widersprechen die Aussage des Zeugen und die Angaben des Angeklagten einander und ist von prozessentscheidender Bedeutung, wem von beiden zu glauben ist, darf sich das Berufungsgericht nicht damit begnügen, die erstinstanzliche Zeugenaussage zu verlesen und kurzerhand für glaubhaft und überzeugend zu erklären (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 153; BayObLG, RReg 5 St 170/91 vom 30. Dezember 1991 ; Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2003], 325 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 325 Rdnr. 12 mwN).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Die Urteilsgründe genügen nicht den erhöhten Anforderungen, die - auch von Verfassungs wegen, BVerfG NJW 2003, 2444, 2445 - in Fällen von Aussage gegen Aussage an die Beweiswürdigung zu stellen sind.
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    In Betäubungsmittelverfahren ist das insbesondere der Fall, wenn der Zeuge an dem Rauschgiftgeschäft beteiligt war, denn dann liegt nicht fern, dass er den Angeklagten zu Unrecht belastet, um seine Rolle bei dem Geschäft zu verharmlosen oder sich mit Blick auf § 31 BtMG Vorteile zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2003, 245; StV 2004, 578; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005, Rdnr. 9 ; Brause, aaO).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG aaO).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.1991 - 1 Ss 218/90

    Verlesung; Erstinstanzlicher Aussagen; Prozeßentscheidender Zeugen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Widersprechen die Aussage des Zeugen und die Angaben des Angeklagten einander und ist von prozessentscheidender Bedeutung, wem von beiden zu glauben ist, darf sich das Berufungsgericht nicht damit begnügen, die erstinstanzliche Zeugenaussage zu verlesen und kurzerhand für glaubhaft und überzeugend zu erklären (vgl. OLG Zweibrücken StV 1992, 153; BayObLG, RReg 5 St 170/91 vom 30. Dezember 1991 ; Gössel in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2003], 325 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. [2007], § 325 Rdnr. 12 mwN).
  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Die Gewerbsmäßigkeit, sei es als Regelbeispiel oder als Strafzumessungsumstand, gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO und damit nicht in den Schuldspruch (BGH, 3 StR 91/06 vom 4. April 2006 ; st. Rspr.).
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter das gesehen und sich dieser Aufgabe unterzogen hat (vgl. BVerfG aaO; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt BGH, 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

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